[Solved] Reitwegverwirrung St. Leon

Hallo Nop

Doch dieses Schild besagt implizit eine ganze Menge:

  • Dieser Weg wäre im Prinzip von Motorfahrzeugen nutzbar (sonst wäre
    das Verbot unsinnig), ist also eine Straße oder zumindest ein Feldweg.
  • Straße/Feldweg impliziert die Nutzbarkeit und Erlaubnis für
    Fußgänger, Radfahrer, Fuhrwerke und Reiter.

Das sehe ich anders, da die Kombination von Schildern anders zu bewerten ist,
als ein Schild alleine.

Meines Erachtens gilt zuerst das oberste Schild mit allen darin enthaltenen
expliziten und impliziten Geboten und Verboten. Jedes weitere Schild darunter
ergänzt diese Situation um explizite Gebote/Verbote.

Im Konkreten Fall also:

  • explizit: motor_vehicle=no
  • implizit: foot/bicycle/horse=yes
  • explizit: Nutzungsgebot für Reiter
  • implizit: Nutzungsbedingungen für Fußgänger/Radfahrer/… gelten nur,
    soweit sie durch ein höher angeordnetes Schild nicht bereits erlaubt/verboten sind.

Als Zugang zum Reitgebiet lassen sich geteerte Wege oft nicht vermeiden.
In so einer Situation wird man als Reiter eher auf Trab/Galopp verzichten.

Auch zur Vermeidung eines größeren Umweges (ggfs. ebenfalls mit geteerten
Abschnitten) mag so etwas Sinn machen. Letzteres scheint mir bei deinem
Beispiel (Golf-Club St. Leon-Rot) der Fall zu sein.

Edbert (EvanE)

Das halte ich für falsch. Die Schilder gelten in vollem Umfang, nicht relativ zueinander.

bye
Nop

Hallo Nop

Nach deiner Meinung würde eine Beschilderung mit Radweg und Reitweg
jeglichen Verkehr ausschließen, da der Radweg die Reiter ausschließt und
der Reitweg die Fahrradfahrer. Ein Kombischild wie bei Rad-/Fußwegen
gibt es ja nicht.

Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage bei mehreren Schildern an einem Mast aus?

Edbert (EvanE)

Man kann ein Reit- und ein Radwegschild natürlich gemeinsam aufstellen, da die expliziten Ge-/Verbote den impliziten übergeordnet sind. Dass die Aussagekraft eines Schildes von seiner vertikalen Position am Mast abhängig ist, gibt die StVO jedenfalls meines Wissens nicht her.

In der Fahrschule lernte ich, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen unter einem “roten Dreieck” nur bis zum Ende der Gefahrenstelle gelten. Ob das in der StVO steht hab ich aber noch nicht geschaut.

Wenn ich das aus anderen Diskussionen richtig in Erinnerung habe, ist bei Zusatzschildern die exakte Reihenfolge äußerst relevant (das kann eine Wissenschaft für sich werden…), bei den eigentlichen Schildern wohl nicht …
Trotzdem bleibt hier der Widerspruch, dass hier zwei Schildervertreter mit völlig unterschiedlicher Philosophie kombiniert sind (oben: “alles außer…” [hier Kfz], unten “nichts außer …” [hier: Reiter]) und sie sich somit nicht so ohne weiteres ergänzen können (wie zwei derselben Philosophie, man sieht ja gelegentlich zwei Verbote “Radf. verboten” und “Fußgänger verboten” an einem Mast) respektive wenn man sie als sich ergänzend betrachtet, kassiert das untere halt einen Teil der Wirkung vom oberen und macht das obere eigentlich obsolet … Ich bleibe dabei: Fehlbeschilderung.

Genau, das würde es. Deshalb gibt es die Schilder auch nicht gemeinsam, sondern das Kombischild für Rad/Fußweg.

Es gibt übrigens auch das Kombischild Reit/Fußweg mit vertikaler Trennung.

Aber wenn es kein Kombischild ist und kein weißes Zusatzschild xy frei, dann sind alle anderen Verkehrsteilnehmer verboten.

bye
Nop

Genau. Ein Zusatzschild bezieht sich immer auf das darüber befindliche Hauptschild.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzzeichen

Verwaltungsvorschriften:

http://www.sicherestrassen.de/VwV/V39bis42.htm

Bei dem oben abgebildeten Schild (Reitweg/Keine KFZ) ist das obere überflüssig.

Chris

Hallo Chris

Oder das obere ist das Hauptschild und das Reiterschild soll nur der
Klarstellung dienen, dass dieser Weg explizit für Reiter freigegeben ist
und ein empfohlener Reitweg ist.

Dass dies mit einem einfachen Zusatzschild “Reiter frei/empfohlen” auch
auszudrücken wäre enrschließt sich eventuell auch einem Beamten
mit im wesentlichen anderen Aufgaben nicht so leicht.

Bitte nicht vergessen, dass das ursprüngliche Tagging foot+bicycle=designated enthielt.

Edbert (EvanE)

Ja, das ist eindeutig falsch.

Ich würde vorschlagen:

highway=track / tracktype = grade1 → da es kein “typischer” Reitweg ist
horse=designated
motor_vehicle=no

Ein zusätzliches foot=no/bicycle=no würde ich davon abhängig machen, ob Fussgänger/Radler geduldet werden
oder nicht.

Chris

hilfreich wäre vielleicht auch eine Note mit dem Link zu diesen Thread. Sonst ändert der Nächste es wieder weil er sich etwas anderes denkt/in der Beschilderung erkennt

Hallo Chris

Ich denke, damit kann man leben.

Edbert (EvanE)

Es wird behauptet, es gäbe keine asphaltierten Reitwege auf dem SAP Golfplatz.

Naja, ich hab ja Beweisfotos und bleibe am Ball… :wink:

Chris

ob das die Polizei auch so sehen würde, wenn sie dort jemanden durchfahren sehen?

übrigens… betrifft Dein Startposting: wie sieht es dort aus? Betrifft das Fahrverbotsschild auch nur den Grünstreifen?

Dann gehören die Schilder aber nebeneinander, nicht übereinander! Dann könnte man vielleicht drauf kommen, was gemeint ist …
Und/oder noch besser ein Pfeil dazu …

Und zum Mappen: Jetzt gehört natürlich ein zweiter way neben den ersten :wink:

NEIN…ist schließlich nicht baulich getrennt :smiley:

dann sollten jetzt aber gleich massenweise leute mit deren Pferde dort die Grünstreifen (2 - 3 Wochen; oder wenn es richtig regnet 1 - 2 Tage) täglich abreiten… Dann ergibt das einen schönen track mit surface=dirt und man könnte den sofort einzeichnen :slight_smile:

Sehe ich auch so:


In den Verwaltungsvorschriften zur STVO steht:

Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
1
I.

Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen- und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.
2

3
1.
Beim Einsatz moderner Mittel zur Regelung und Lenkung des Verkehrs ist auf die Sicherheit besonders Bedacht zu nehmen.
Verkehrszeichen, Markierungen, Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und so den Verkehr sicher führen.
Die Wahrnehmbarkeit darf nicht durch Häufung von Verkehrszeichen beeinträchtigt werden.


Hier widersprechen sich das Durchfahrtverbot für die Kraftfahrzeuge (Zeichen 260), da gleichzeitig eine Durchfahrt für Fahräder/Fußgänger erlaubt ist (sonst müßte dort das Zeichen 250 angebracht sein) und das Reitergebotzeichen (Zeichen 238), welches auf diesem Weg alle anderen Verkehrsteinehmer von der Nutzung ausschließt.

M. a. W., entweder müßte man dort das Zeichen 250 und als Zusatzschild “ausgenommen Reiter” oder nur das Zeichen 238 anbringen, wenn tatsächlich nur Reiter den weg nutzen sollen.
Als Radfahrer würde ich es auf einen Prozeß ankommen lassen.

Gruß Jürgen