Frage zu §5 Urhebergesetz (amtliche Werke)

Hallo Zusammen!

fällt diese Datei unter §5 UrhG?
http://www.johannes-fontaine.de/osm/satzung_ortskern_2010-02-25.pdf
(Tritt zwar frühestens am Donnerstag in einer Woche in Kraft, aber vorbereiten darf man ja schonmal…)
Ach ja - ursprüngliche Quelle war:
http://www.burgstetten.de/data/gemeinderatsNews.php?id=154917
Das sind aber 40 Seiten, die wollte ich euch nicht zumuten…

Hier noch der Link zum Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Bis dann
Johannes

Nur meine bescheidenen Meinung:
Die veröffentlichung ja. Die Karte wird wohl gesondert geschützt sein.

Hier wurde ein ähnlicher Fall schonmal diskutiert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Frage-zu-Amtlichen-Werken-nach–5-UrhG-__f57147.html

Straßennamen, Hausnummern, Nutzungsart usw. sollte man ohne Probleme übernehmen können. Problematisch wird es, wenn die Gebäude- und Grundstücksgrenzen selbst abgezeichnet werden, weil die Geodaten selbst dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Wenn Gebäude eingezeichnet werden, dann sollten deren Umrisse aus frei zugänglichen Quellen (z.B. Luftbilder oder eigene Messungen) stammen (oder zumindest so aussehen).

Von Grundstücksnummern sollte man besser die Finger lassen, weil dort eine falsche Abbildung relativ schnell als Straftat bewertet wird.

Gruß FK270673

Die Grundlage der Darstellung im pdf ist die amtliche Liegenschaftskarte. Nach der würden wir alle gern abzeichnen, dürfen wir aber nicht. Es sei denn du kaufst die Daten mit der Genehmigung sie für OSM nutzen zu dürfen.

Moin,

es mag ja sein, das der Lageplan auf der Liegenschaftskarte basiert.
Nach meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis handelt es sich bei diesem “Verfahrenslageplan” aber um ein neues Werk ohne jeglichen Verweis auf die Liegenschaftskarte, der als Plan für sich allein genommen urheberrechtlichen Schutz genießt.
Wenn aber dieser “Lageplan vom 08.02.2010” in § 2 dieser Satzung ausdrücklich zum “Bestandteil dieser Satzung” gemacht wird, und diese Satzung nun mal gemäß § 5 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genießt …
Etwas anderes wäre es z. B., wenn die Grenze des Sanierungsgebietes in der Satzung nur textlich beschrieben wäre (z. B. Auflistung der Flurstücknummern) und auf den beim Bürgermeister hinterlegten Lageplan verwiesen würde - der aber nicht in der Satzung zum Bestandteil der Satzung gemacht wird!

Das ist m. E. selbstverschuldete Aushebelung des UrhG durch zu geringe Schöpfungshöhe - sprich Faulheit. :wink:

Gruß
Georg

Sind die Karten der Landesvermessungämter kein Gemeingut?
Meine, ein Urteil darüber im Deutschlandfunk vor längerer Zeit gehört zu haben, kann mich an den Wortlaut leider nicht mehr erinnern.
Sinngemäß wurden die Vermessungsämter gerügt, daß sie Karten überteuert verkaufen, da deren Erstellung vom Steuerzahler bereits finanziert wurde.
mfg 4gruwe

@4gruwe,

Das ist bisher leider noch Wunschdenken. Schau dir doch mal die Online-Karten der Vermessungsämter an. Du wirst überall den eindeutigen Copyrightvermerk finden.
Natürlich ist die Sachlage so das die Daten eigentlich Allgemeingut sein sollte, da bereits vom Steuerzahler finanziert, die komplette Behörde wird durch Steuern bezahlt, aber…
Es gibt sogar eine EU-Richtlinie INSPIRE (11 Seiten pdf), diese soll in erster Linie die länderübergreifende Vereinheitlichung der Geodaten bewirken. Es geht darin aber auch um die freie Verfügbarkeit und um Kosten.
Leider steckt das Ganze noch in den Kinderschuhen. Wen es näher interessiert, einfach nach INSPIRE “suchen”. In anderen Staaten wird das ein wenig anders gesehen, die Glücklichen…
Georg

Einen Copyrightvermerk darf ich dann wohl auch auf mein Klingelschild kleben?

In anderen - seriöseren - Worten: Was ist “stärker”? Der Vermerk oder die Rechtslage?

-wambacher -

Naja, jetzt hast du mich aber etwas sehr wörtlich genommen. :slight_smile: Mit -Vermerk war nur der Hinweis auf das Copyright gemeint. Ein Vermerk im Sinnes des internen Verwaltungsablaufes kann natürlich NIE die Rechtslage verdrehen.
Georg

@Hobby Navigator

Hallo Georg

Danke für den Hinweis, habs mit Interesse gelesen und werde nach weiteren Infos suchen.
Auf den ersten schnellen Blick klingt’s ja optimistisch für uns. Mal schauen, was daraus wird :-))

mfg 4gruwe, Nähe Siegen

Hallo Nochmal,

dann halte ich mich erstmal zurück… Muss ich wohl doch noch Ortho-ähnliche Luftbilder von meinem Ort machen…

Bis dann
Johannes