Weißt du auch, wie groß so ein Messtischblatt ist? An ein Einscannen mit Hausmitteln ist da nicht zu denken.
Die schlechte Qualität kann ich bei den Messtischblättern und Meilenblättern der Fotothek übrigens nicht nachvollziehen. Für den Download dieser Daten gibt es bereits Tools, die Berliner Meilenblätter von Sachsen werden von der TU Dresden sogar als WMS angeboten.
Nur die frei verfügbaren Messtischblätter der Fotothek sind schlecht in der Auflösung, die guten Bilder darfst du kaufen…
Ob, und wie der WMS der Berliner Meilenblätter von Sachsen der TU Dresden in eigene Anwendungen eingebunden werden darf ist nicht geklärt, eine Anfrage blieb unbeantwortet.
Ich schrieb
“Für den Download dieser Daten gibt es bereits Tools”
Damit du deine Suchmaschine nicht allzusehr abnutzen musst, hier ein Link. Das Programm wurde übrigens bei Wikimedia entwickelt.
Habe ich prinzipiell kein Problem damit. Im Moment mangelt es an einer geeigneten Digitalisiermöglichkeit. Ein Teil der Karten ist auch auf Leinen gezogen… digitalisieren funktioniert, nicht aber eine vernünftige Georeferenzierung.
@ malenki, Sicher, das Ergebniss darfst du dir dann auch Zuhause anschauen, ich bezweifele aber, das du dieses einfach so weitergeben, bzw. ins Internet stellen darfst…
lach, mit meinen Hausmitteln sowieso nicht… aber meistens kennt man jemanden, der jemanden kennt.
Stimmt, da gibt es schlimmere Angebote. Bei diesen Portalen bin ich immer skeptisch, wie lange ein Angebot bestehen bleibt oder dann doch hinter einer Bezahlschranke verschwindet.
Für die Verwendung in freien Projekten ist Wikimedia Commons ein guter Ort, für Langzeitarchivierung das Internet Archive.
Bisher war ich eigentlich immer der Meinung, den Scan eines Dritten von einem Kunstwerk/einer Karte, deren Urheberrecht nachweislich abgelaufen ist, dürfe man ohne Probleme verwenden. Hintergrund ist, daß die deutsche Rechtsprechung bisher dem Reproduktionsvorgang keine eigene Schöpfungshöhe zugebilligt hat, so daß dadurch auch kein eigenes Werk entsteht.
Nach diesem (zum Glück noch revisionsfähigen) Urteil, beginne ich daran zu zweifeln. Anscheinend wird da massiv Lobbyarbeit von der Museumsbranche getrieben, nicht ohne einen gewissen Erfolg.
Vom daher bin ich froh, daß wir in zweifelhaften Fällen, auch wenn ein Schutzrecht eigentlich rausgealtert sein sollte, dennoch bei unseren Quellen nachfragen, ob wir Karten auf www.historic.place verwenden dürfen. Das gibt ein besseres Gefühl.
In vielen Museen ist Fotografieren (auch ohne Blitz) untersagt. Wenn sie den Fotograf schon nicht wegen Urheberrechtsverletzung drankriegen könnne, dann wenigstens wegen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen.
@zecke im vorligenden Fall ist das Problem dass die Photographie des Bildes geschützt ist (als Lichtbild, nicht als Lichtbildwerk). Deshalb spielt es schlussendlich gar keine Rolle ob das Urheberrecht am eigentlichen Kunstwerk abgelaufen ist oder nicht. Und IMHO wirft die WMF das Geld zum Fenster raus wenn sie das weiterzieht, denn eigentlich ist die Rechtlage klar (es kann sein, dass es eher eine politische Aktion ist und man irgendwas beweisen will aber …).