Radfahren auf Teilstück verboten

Moin !

in Travemünde hat man, aus Sicherheitsgründen, auf einem Teilstück das Radfahren verboten.

Siehe http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=106882&w=1

Normalerweise würden die Router den langen Umweg jetzt finden. Gibt es zwischenzeitlich etwas wie - Radfahrer schieben? Das wäre immer noch schneller als den Umweg zu fahren?!?!

Das wäre ein qualitatives Alleinstellungsmerkmal für OSM!

Gruß Jan

Du meinst sowas wie bicycle=dismount?

Sollte der Router nicht schlau genug sein um trotzdem darüber zu routen? Zumindest sollte er das vorschlagen und darauf hinweisen, dass man absteigen muss…

Ja, ein halbwegs schlauer Router würde den Weg mit 5 km/h gewichten.

Ich vermute mal, “bicycle = dismount” wird zurzeit von keinem Router ausgwertet. Trotzdem verwenden einige Router dann Gehwege mit Schrittgeschwindigkeit.

Das hängt bei Routern mit auswählbaren Profilen auch vom Profil ab: Rennradfahrer werden solche Schiebestellen trotzdem nicht benutzen wollen, Trekkingradfahrer schon.

“bicycle = dismount” würde ich trotzdem setzen, denn “Fahrrad schieben = Fußgänger” gilt nicht in allen Ländern und vielleicht machen die Router irgendwann mal Unterschiede.

Bernhard

Wenn ich den Zeitungstext und das Foto richtig verstehe, gibt es an der Stelle einfach keinen Radweg, oder? Das heißt, da muss nicht bicycle=dismount an Straße oder Radweg, sondern es wird dort einfach kein Radweg getaggt. Dann kann der Radfahrer entweder auf die Straße ausweichen oder absteigen (das kann er immer).

Da das Tagging noch nicht geändert wurde…
bicycle=dismount ist falsch, richtig ist *=no. Das Schild zeigt es so an. Alles andere wäre tagging für den Router. Allerdings kann der Router selber entscheiden, ob man das Rad auf dem Gehweg schieben will/soll. Und die Route über die Fahrbahn ist auch nicht kilometer lang, sondern max. 10m mehr.

Hier mein Vorschlag:
oneway=yes
backward:bicycle=no (zur Kennzeichnung/Verdeutlichung des Verbotsschild)

Soll ich es ändern?
incl. ändern auf segregated=yes
und verlegen der Fahrradroute der betreffenden Richtung.

PS: Im übrigen ist der linksseitige Radweg innerorts ohnehin illegal. Besonders wegen der 3 verkehrsreichen Grundstückszufahrten auf nicht mal 500m. Durch die Unterbrechung ohne geeignete Querungshilfe (wegen nicht wenig Verkehr) ist die Benutzungspflicht ohnehin obsolet. Auch wegen Tempo 20 gibt es keine Berechtigung für einen Radweg/Benutzungspflicht.

Genau. Ist auf einem Weg kein Radfahren möglich/erlaubt, ist es kein Radweg. Wenn § 2 (4) nicht zum Zuge kommt, gilt automatisch wieder § 2 (1), dass FAHRzeuge (wie auch FAHRräder) die FAHRbahn zu beFAHRen haben.

Ich sehe da noch ein width=1, was so nicht sein kann, und mir unbekannte sidepath-Konstrukte, auch an der Fahrbahn, die ggfs. mitzuändern sind.

Voll d’accord.

Geändert: http://www.openstreetmap.org/changeset/41196721
Width habe ich gelöscht oder sinnvoll(?) ersetzt. Die sidepath-Konstrukte sind mir unbekannt und blieben unverändert.