Karte ohne Hinweis „© OpenStreetMap-Mitwirkende“?

Sie verweisen auf MapQuest, das seinerseits auf OSM verweist. Das ist AFAIK in Ordnung so.

Nö, das reicht nicht: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/MapQuest#MapQuest-hosted_map_tiles

Die Nennung von OSM ist grundsätzlich Pflicht. Egal durch wie viele Hände die Daten gegangen sind.

Nee, nicht jeder weisss, dass MapQuest OSM-Daten enthält.

Meine Attributierung lautet : “Leaflet | Map data © OpenStreetMap contributors CC-BY-SA, Imagery © OpenStreetMap Imagery © OpenStreetMap”, wobei Imagery dynamisch ist und je nach Hintergrundlayer wechseln kann.

Bei den alten OL-Karten: “Tiles © OpenStreetMap contributors, Map data © OpenStreetMap contributors”

Gruss
walter

Also ich hab die neue Lizenzlage bisher so verstanden:

Zuerst prüfen:
Handelt es sich bei dem veröffentlichten Werk um ein abgeleitetes (d.h. OSM-Rohdaten in irgendeiner Form)
oder um ein produziertes Werk, also insbesondere Grafiken jeder Art, die aus den Rohdaten produziert werden.

Da es sich bei Kartenkacheln wie auch bei gedruckten Karten, T-Shirts oder Wandtapeten um produzierte Werke handelt, ist hier die ODbL bei deren Veröffentlichung gerade NICHT (mehr) einschlägig.

Sondern, ich zitiere aus https://wiki.osmfoundation.org/wiki/License :

If you make a map from OpenStreetMap geodata and publish it, you may publish the map under any license you like. In ODbL parlance, this is known as a “Produced Work”.

Somit kann ich Kartenkacheln, welche ich SELBST mit einem beliebigen Renderer mit einem eigenen Stil herstelle, unter jede Lizenz stellen und weitergeben, so wie ich will.

D.h. entweder CC-by, CC-NC, aber auch CC-0 oder WTFL oder eine ganz eigene Lizenz.
Ob die gewählte Lizenz eine Attributierung verlangt, muss dann im Einzelfall geprüft werden.

Aber ich denk es gibt auch Lizenzen OHNE Attributierungspflicht, oder??

Bei welchem Punkt liege ich falsch?

http://opendatacommons.org/licenses/odbl/1.0/ Punkt 4.3

Ich sehe das so, dass man jede Lizenz nehmen kann, allerdings diese “Notice” aufkleben muss. Sinnvollerweise nimmt man dann gleich eine Lizenz, die Namensnennung erzwingt, weil weitere Nutzer sind auch daran gebunden und müssen das irgendwie erfahren. CC-BY wäre also in Ordnung.

WTFL, PD, CC0, NWHM wäre nur dann in Ordnung, wenn du trotzdem “OSM” dazuschreibst. Das wäre aber nicht nett zu den nachfolgenden Nutzern. Auch die müssen den Namen ja dran lassen und sollten diesen Zwang an der Lizenz erkennen können.

Strengere Lizenzen wie “Nachdruck verboten” oder “Private Nutzung erlaubt, kommerzielles kostet Geld” wären auch ok, sofern auch OSM dabei steht.

Grüße, Max
ianal

Meiner Meinung nach ist der Hinweis bei Greenpeace NICHT ausreichend.

Es wird lediglich darauf hingewiesen, welche Kartenbibliothek verwendet wird und wer die Kacheln hergestellt hat. Es wird vollkommen unterschlagen, unter welcher Lizenz die Kartographie in den Kacheln stehen (was man erst durch den Klick erkennen kann) und unter welcher Lizenz die Daten in den Kacheln stehen. Man kann natürlich Kacheln in einer superfreien Lizenz veröffentlichen, die Daten unterliegen jedoch immer ODbL.

Die ODF geht keine “Sonderverträge” mit Unternehmen, wie Mapbox oder MapQuest ein. Daher ist ein Hinweis auf OpenStreetMap unabdingbar.

Ein guter Punkt. Ich habe wenig Ahnung von der juristischen Seite der Angelegenheit, aber von der Seite des gesunden Menschenverstandes her gesehen ist das ein schlagendes Argument: die Angabe der Lizenz für die Daten in bzw. hinter den Kacheln fehlt vollkommen, und das kann eigentlich nicht sein (außer wenn die Lizenz für diese Daten cc0 oder PD wäre, aber selbst dann wäre es unschön).

(Nakaner, wambacher etc. haben im Prinzip ja schon dasselbe gesagt, aber ich finde TobWens Formulierung besonders gut, weil sie den springenden Punkt auch aus nicht-juristischer Sicht klar macht.)

Genau genommen, gibt es da wohl vier Quellen:

  • Leafletjs als freie Lib zur Kartenerstellung
  • Tiles erstellt von Mapquest
  • Daten für die Tiles von OSM
  • Marker für die GP-Standorte

und davon müssen mMn die ersten drei aufgrund der jeweiligen Anforderungen der “Lieferanten” in die Attributierung rein.

Die Marker mag GP gerne für sich in Beschlag nehmen (es sei denn, die kommen auch aus OSM) Hat das mal wer überprüft?

Gruss
walter

Korrekt.

Sehe ich nicht ganz so:

  • Leaflet-Attributierung muss nicht sein,
  • MapQuest ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag (kenne die Verträge nicht, geht uns nix an),
  • OpenStreetMap muss definitiv,
  • Marker müssen nicht (der Urheber muss sich ja nicht offenbaren und siehe unten)

Es geht auch noch komplexer: wenn die Marker auf der OSM-Grundlage an die richtige Stelle gerückt wurden, müssen sie OSM-kompatibel freigestellt werden (die Formulierung, die Daten müssen unter ODbL freigegeben werden ist regelmäßig irreführend!).

Womit ich generell ein großes Problem habe
Ich mag es generell nicht, wenn die Attributierung von OpenStreetMap außerhalb des eigentlichen Kartenrandes erfolgt, so z.B. im Impressum. Diese Einstellung lässt sich dahingehend begründen, dass bei einem Ausdruck der Seite oder bei einem Screenshot die Information über die Urheberschaft verloren geht. Dank Javascript kann man natürlich dafür sorgen, dass die Attribution entsprechend übertragen wird, aber das macht keiner. Wenn man ferner einen Ausdruck der o.g. Website von Greenpeace erzeugt, bleiben nur Leaflet und Mapbox als Schrift dort stehen - erneut geht jegliche Information auf dem Papier über die Existenz von OpenStreetMap und die Ansprüche durch unsere ODbL verloren. Daher geht das auf keinen Fall :wink:

Soweit ich weiss, kommt die direkt aus der leaflet.js Ich hab das bei meinen LL-Karten zumindest nicht extra angegeben, das kam von alleine.
Ob man die abschalten kann, ist mir nicht bekannt. Ich wage mal, das zu bezweifeln.

siehe in leaflet.js: prefix: ‘Leaflet

Gruss
walter

Kann man. Z.B.:

map = L.map('mapdiv',{attributionControl:false,minZoom:1,maxZoom:5}).setView([0,0],2);

Den Widerspruch sehe ich auch: Ich kann Daten unter odbl veröffentlichen, die in OSM nicht verwertbar sind, weil ich auf meine Namensnennung bestehe. Aber ich finde keine Quelle, die mich zu “OSM-kompatibel freigestellt werden” zwingt. Hast mal bitte einen Link oder eine Absatznummer in der Lizenz?

Grüße, Max

Es müsste in den Guidelines stehen, bin leider momentan nur mit dem Handy online. Es wird aber generell durch die Interaktion impliziert. Du kannst ja nicht einfach einen neuen Layer über den OSM-Basislayer setzen und dann wie du lustig bist neue Punkte eintragen. Das wäre im Rückschluss genau das gleiche, als wenn wir von amtlichen bzw. inkompatiblen Karten abzeichnen.

Wenn du die OSM-Daten verbesserst, müssen die Änderungen kompatibel zurückfließen. Wenn du Objekte auf deinem Layer hinzufügst, die in OSM nur rudimentär drin sind (z.B. Restaurants), musst du deine Restaurants freigeben usw.

Edit: Also so verstehe ich das jedenfalls :wink:

Die lizenzrechtlichen Aspekte wären damit klarer.
Wie sieht es aber mit der anderen, ursprünglichen Frage aus: “Gibt es denn irgendwo eine einfache Möglichkeit, solche Karten einfach per URL zur Überprüfung und Kontaktaufnahme zu registrieren?”. Also eine Liste, in der man einfach all die schwarzen Schafe einträgt, über die man fast täglich stolpert.
Mein heutiges Beispiel wäre dann das Bundesamt für Strahlenschutz: http://odlinfo.bfs.de/DE/themen/wo-stehen-die-sonden/messstellen-in-deutschland.html

:slight_smile:
TomRat

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Lacking_proper_attribution

Es empfiehlt sich aber, vorher Kontakt aufzunehmen. Vielleicht löst sich das Problem dann einfach. :wink:
In diesem Fall steht dort aber “© OpenStreetMap contributors”.

Hallo TomRat,

In dem Fall kenne vermutlich ich eine der Personen hinter der Karte und habe sie soeben auf deine Beschwerde hingewiesen.

Anmerkung: Die Karte enthält schon einen Hinweis, nur ist er hinter einem Info-Icon verdeckt. An dieser Stelle besteht Auslegungsspielraum, es ist nicht verboten, aber es ist auch nicht ganz fair.

Viele Grüße

Michael

Das ist halt die Standardvariante, die OpenLayers zur Attribution nutzt. Wenn man das als ungenügend ansieht, wäre es vermutlich sinnvoller, dort anzusetzen.

Das Folgende ist zwar schon etwas älter, da es aber unwidersprochen blieb, sollte man es schon richtig stellen:

Das stimmt nicht! Einen neuen Layer über die unveränderten Openstreetmap-Daten zu legen, ist das, was die Lizenz in den Definitionen unter Punkt 1.0 als “Collective Database” definiert. Für diese wird unter Punkt 4.5 a. nicht gefordert, dass sie unter ODbL oder eine kompatible Lizenz gestellt werden. Lediglich die Datenbanken (Layer), die von Openstreetmap übernommen bzw. unmittelbar modifiziert wurden, müssen wieder unter dieser Lizenz stehen.

Hallo zusammen,

vielen Dank für diese Hinweise! Offensichtlich war ich einfach zu schwach auf den Augen oder zwischen den Ohren, um den Hinweis “© OpenStreetMap contributors” ohne fremde Hilfe zu finden. :slight_smile:
Mit dem Link von SammysHP habe ich nun ja auch einen freundlichen Mustertext, um gelegentlich selbst direkt Kontakt aufnehmen zu können. Aber natürlich nur, nachdem vorher zur Sicherheit mein gesamter Bekanntenkreis so eine Karte dann ebenfalls nach irgendeiner Attribution abgesucht hat … :wink:

MfG
TomRat

Das steht - leider - nicht in der ODbL, sondern ist in den Community Guidelines formuliert:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Horizontal_Layers_-_Guideline

Um das Beispiel wieder aufzugreifen: wenn du guckst, welche Restaurants bei OpenStreetMap nicht vorhanden sind und diese dann zusätzlich darstellst, liegt eine Interaktion vor und die Daten müssen für OSM freigegeben werden.

Hier da Original:

Nochmal mein Aufruf: Lest euch durch, was ihr beim Lizenzwechsel unterschrieben habt. Die Daten, welche wir für die Foundation erzeugen, liegen in der ODC Database Contents License (DbCL) vor (im Endeffekt CC0), werden jedoch unter der ODbL gesammelt und herausgegeben. Darüber hinaus existieren die Community Guidelines, welche ODbL um OSM-spezifische Konventionen ergänzt.

Die Community-Guidelines spielen überhaupt keine Rolle. Die Datenbank wird unter ODbL herausgegeben und dort heißt es in Punkt 10.2, dass diese Lizenz abschließend ist. Es können also keine Zusatzvereinbarungen bezüglich der veröffentlichten Daten gelten.

Was in den Community-Guidelines veröffentlicht ist, stellt lediglich die unverbindliche Meinung der Foundation zu rechtlichen Fragen dar. Das hat keinerlei Bindungswirkung und könnte letztlich erst durch ein Gericht entschieden werden.