hazmat=designated

Mir ist an der A4 aufgefallen das hazmat=designated getaggt wurde. Da ich dort öfter unterwegs bin und mir ein Schild noch nicht aufgefallen ist, habe ich einmal nachgeschaut und nachgefragt.

Wieso taggen wir auch gesetzliche Vorschriften, die nicht durch Verkehrszeichen ersichtlich sind.

Ich gehe bei OSM immer davon aus, wir mappen was wir sehen, Wenn wir nun auch noch rechtliche Regelungen einbauen, ist dies m.E. nicht richtig.

Warum wird so etwas nicht im Forum diskutiert?

Dann wäre eine Doppellinie oder Sperrlinie auch eine Fahrbahntrennung. Diese ist zu sehen und durch Gesetze beschrieben. Und so vieles andere, was nur durch Vorschriften geregelt ist.

Wir taggen schon rechtliche Regeln, und zwar Tempo 50 innerorts und Tempo 100 außerorts.

hazmat=designated müsste aber strenggenommen heißen, dass dort irgendwo ein Schild steht, dass dies eine Umleitung nur für Gefahrguttransporte ist. Steht da keins, ist das Tag falsch.

Hallo,

ich bin der Mapper der hazmat=designated zur Zeit in Thüringen und Sachsen mappt.
Ich hatte heute schon einen kurzen Kontakt mit geri-oc.
Bevor noch andere Mapper in der Glaskugel lesen hier der Link zum Key hazmat http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:hazmat .
Grundlage für das Mapping sind die jeweils durch die Landkreise erlassenen “Allgemeinverfügungen zum Transport gefährlicher Güter” und das habe ich auch überall an den Änderungssätzen dokumentiert.

Senni

Edit - typo

Wenn man bspw. die Allgemeinverfügung des Landkreises Sonneberg anschaut, dann steht dort:
„Das Negativnetz besteht aus mit Zeichen 261 oder 269 StVO und anderen mit Fahrverbotszeichen der StVO gekennzeichneten Straßen.“

Sprich: es muss dort Schilder geben. Wenn das so auch bei den anderen ist, dann muss es also auch Schilder geben. Ansonsten sollte man die Straßen denke ich nicht entsprechend kennzeichnen.

Zumindest hier auf den Straßen gibt es auch häufig “bdouble=yes” - das sind Straßen, die für die sogenannten Gigaliner zugelassen sind.

Da steht auch nirgends ein Schild, aber trotzdem halte ich das für eine nützliche Information.

Moin,

Es gibt ja auch für das Positiv-Netz Schilder:

Dann noch die Autobahn-Schilder, Bundesstraßen-Schilder, Landesstraßen-Schilder … :wink:

Mal im Ernst:
Mit dem positiven hazmat-Tagging wird versucht, das Positiv-Netz darzustellen.
Das ergibt sich aber laut genereller Regelung schon ganz ‘natürlich’ aus der highway-Klassifizierung.
Selbst mit dem hazmat=designated Tag muss ein Router die highway-Klassen berücksichtigen - oder das hazmat-Tag müsste auch gleich die Abstufung beinhalten.
So als generelles Tag sehe ich gar keinen Vorteil.

Von daher:+1

Das mit dem bdouble ist nicht direkt vergleichbar, da dafür auch nur ausgewählte Straßen freigegeben sind, von daher bringt dieses Tag eine echte Zusatzinformation, die sich - noch - nicht aus dem generellen Straßennetz ableiten lässt.

Grüße, Georg

@Yokr ,
wenn man schon auf eine Allgemeinverfügung verweist, sollte man die auch vorher richtig lesen ! Im PKt 2.2 Positivnetz erster Stabstrich steht "außerhalb geschlossener Ortschaften die autobahnähnlich ausgebauten Straßen
(Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung mit oder ohne Mittelstreifen),
Bundesstraßen und Bundesstraßen durch diese Allgemeinverfügung gleichgestellte
Ergänzungsstrecken (Land-, Kreis- und Gemeindestraßen), " da keine Ergänzungsstrecken festgelegt wurden sind also Autobahnen und Bundesstraßen das Positivnetz. Jetzt kann man zur Kontrolle mal eine Overpass-Abfrage starten und nachsehen welche Straßen dort gemappt wurden.

@GeorgFausB,
die Positivstrecken (hazmat=designated) sind genauso festgelegt wie die Strecken für die Gigaliner. Eine generelle Regelung für das Positivnetz gibt es nicht, da das in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, in Bayern und Sachsen-Anhalt ist das Land zuständig, in Sachsen und Thüringen die Landkreise.

@All
Ich habe ausschließlich die ausgewiesenen Negativ- und Positivstrecken gemappt wie sie in den Allgemeinverfügungen der Landkreise enthalten sind.
Wer aus dem Beispiel von Sonneberg auf andere Landkreise schließt ist auf dem Holzweg, ich empfehle als Lektüre die Allgemeinvervügung zur Bestimmung des Fahrwegs für den Transport gefährlicher Güter des Landkreises Görlitz und dann gibt es auch noch Landkreise wie den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die haben so eine Allgemeinverfügung garnicht (Bestätigung per Mail liegt vor ).

Da bicycle=no und andere sinnlose Keys an Autobahnen mittlerweile gemappt werden wird ein hazmat=designated wohl kaum stören.

Auch wenn ich mich wiederhole, lest bitte vorher hier http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:hazmat , schaut bei taginfo nach wie verbreitet der Key ist und beschäftigt euch mit der Materie.

Senni

Touché!
Ich hatte es zwar gelesen, aber die Beschreibung der Ergänzungsstrecken falsch als allgemein zugelassen nach Eignung interpretiert.
Du hast recht, die Kennzeichnung des dadurch eingeschränkten Positivnetzes ist für Gefahrguttransporte eine notwendige Maßnahme.

Aus der Disskussion ergibt sich aber auch was neues.

Auf hazmat=designated an Autobahnen (nur an denen) könnte verzichtet werden, wenn dies als grundsätzlich Gegeben gilt wie zum Beispiel minspeed=60 km/h.
Das hätte zum Vorteil, das in Bundesländern wie Bayern oder Sachsen-Anhalt das Positivnetz tatsächlich aus den ref wächst, wir aber mühsam das Negativnetz aufbauen müssen, da es nicht beschrieben wird ( https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2010/heftnummer:3/seite:98/doc:2 ) .

Alle anderen Straßen müssten aber gemappt werden, da die Straßeneinstufung in OSM nicht mit den Verwaltungsklassen (ref=*) übereinstimmen muß (siehe “Attributierung von Straßen in Deutschland”).

Senni

Meine Meinung:

ja, es stört nicht.
ja, bicycle=no ist sinnlos.

Wir mappen, was wir sehen. Wenn es durch Verordnungen festgelegt ist, sollten auch Schilder darauf verweisen → hazmat=no u.a.

bdouble=yes ist z.B auch so eine Verordnung, die Ausnahmen im Schwerlastverkehr bestimmt, die beantragt werden muss, aber ohne Verkehrszeichen nicht ersichtlich ist.

Ob Gefahrgüter oder Überlänge - diese Fahrzeuge benötigen eine Genehmigung, in denen Festlegungen getroffen sind, die sich zwischen zeitlich ändern können. Wer ändert dann in den Daten?

Wenn eine Regelung durch Verkehrszeichen weg fällt oder dazu kommt kann ich reagieren.
Wer teilt mir eine Änderung der Vorschrift mit?

Ich erinnere nur an die Klassifizierung von Straßen:
Wie viele S- und K-Straßen sind in OSM, die keine mehr sind?

Was war dann falsch an der sichtbare Doppellinie und dem Verbot diese zu überfahren?

Wie gesagt, es ist meine Meinung. Gruß Gerd

Hallo Gerd,

für die Gefahrgüter brauchst du auf den freigegebenen Strecken keine Sondergenehmigung mehr.

Ich hatte dir auch schon per PN geschrieben “Die Allgemeinverfügung müßtest du auch kennen und beachten, denn sie gilt als Kreisrecht für alle die sich in dessen Gebiet aufhalten und nicht nur für den gewerblichen Gütertransport.”
Wenn du dich nicht für dein Amtsblatt interessierst ist das deine persönliche Angelegenheit.
Auch die ref=* an den Straßen werden durch Verfügung festgelegt, hier gibt es für Sachsen das “Sächsisches Amtsblatt” das du jeden Monat online lesen kannst, das ist aber deine freie Endscheidung, dein Nichtwissen hilft dir bei einer Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfolgung aber nicht weiter.

Die ref=* an den B-, S- und K-Straßen kannst du in Sachsen ja pflegen, ich habe da schon ein wenig vorgearbeitet, B 169 in Chemnitz nur mal als Beispiel.
Sichtbare Doppellinien werden in Sachsen ja auch selten gemappt, das habe ich an der B 178, S 177 und anderen auch schon für dich angefangen, dafür benutzt man die Key change:lanes:* .

Senni