Bahnhofstraße

dito. Ich dachte erst, da könnte ein langes s auf dem Schild stehen, aber das ist wohl ein Verwacklerfragment. Und auf dem Straßenschild ein paar Straßen weiter, wird auch ein rundes s in “straße” verwendet.

Oops, schief geschaut, aber schön, dass das veri/falsifiziert wurde, haben wir eben 2 Kandidaten :slight_smile:

Manche Gemeinden können sich bei der Beschilderung auch nicht einigen. In Bolanden gibt es, je nachdem wo man steht, den Friedhof(s)weg mal mit Fugen-s und mal ohne.

Und bei den Straßen hört es nicht auf. Mir immer wieder unverständlich gibt es in Bergisch Gladbach einige Ortsein/ausgangsschilder auf denen der Stadtname als Bergisch-Gladbach mit Bindestrich geschrieben ist.

Nachtrag zur Diskussion:

Ich habe mal auf den Geoportalen der Bundesländer und des Bundes recherchiert (als öffentliche Quelle amtlicher Daten wohl als sehr zuverlässig einzustufen):
Es gibt keine einzige Bahnhofsstraße (mit zwei s) in Bayern, Hessen, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin
In Sachsen-Anhalt werden alle bis auf 5 Ausnahmen mit einem s geschrieben.
In Mecklenburg-Vorpommern werden alle bis auf eine mit einem s geschrieben (wobei ich das eher für einen Tippfehler halte).

Im Geoportal des Bundes http://www.geoportal.de/DE/Geoportal/Karten/karten.html?lang=de&bbox=-172930.866317,5292886.371891,1372930.866317,6007113.628109&background=hintergrundkarte gibt es ein Suchfeld mit Ajax-Abfrage, die eine Suche nach Straßennamen ohne vorherige Angabe des Ortes ermöglicht. Hier könnte man theoretisch alle Fugen-S-Bahnhofsstraßen herausfinden, leider ist das Pulldown auf 10 Einträge begrenzt (vermutlich gibt es ca. 11 bis 12 Bahnhofsstraßen bundesweit ;)). Vielleicht hat ja jemand Muße, sich mal durch den Quellcode der Seite zu wühlen um die Abfrage zu “erweitern” .

Vielen Dank an alle für die rege Diskussion! Vielleicht findet sich hier ja der eine oder andere Mitleser und -diskutierer, der sich an der Korrektur beteiligt.

Gruß, masju

In der Tat. Bei uns gibt es ein “Voßkamp” und “Vosskamp” -Schild und zwar an der selben Stange. :wink:

Für mich ist entscheidend, was auf dem Schild steht. Auch, wenn das “falsch” ist. “Falsch” ist eh ein dehnbarer Begriff, denn es kann auch mal ein Eintrag im “amtlichen Verzeichnis” falsch sein.

Schwierig wirds natürlich in Fällen wie diesem:
Königs-/straße?
All diese Schilder stehen an einer gerade mal 270 Meter langen Straße. Ein solches durcheinander wirft kein gutes Bild auf die betreffende Stadtverwaltung…

In der Schilderwerkstatt:

Meister: Willi, mach mal ein Schild für die Königstraße.
Willi: Königsstrasse?
Meister: genau.

Gruss
walter

Eigentlich der falsche Ansatz, den offiziellen Namen einer Straße legt die Stadt/Gemeinde per Satzung fest, also ist immer der Ratsbeschluss ausschlaggebend (auch mit falscher Schreibweise) und nicht, was die Schildermacher so drucken ;).

Beliebte Fehler sind übrigens auch:
Herrmann-Löns-Straße (korrekt: Hermann-Löns-Straße)
[Fürst-][Otto-von-]Bismark-Straße (korrekt: [Fürst-][Otto-von-]Bismarck-Straße)

Nun, was ist “falsch”, was ist “richtig”? OSM bildet normalerweise die Wirklichkeit ab, also das, was man draußen sieht.

Soweit ich mich erinnere – kann da natürlich falsch liegen – ist ein Straßenschild ein Verkehrszeichen nach StVO. Damit ist es als solches verbindlich.

Vergleich: Wenn eine Verkehrsbehörde beschließt, dass auf einer Straße maximal 30 km/h zulässig ist, gilt das nicht durch den Beschluss, sondern alleine dadurch, dass diese zulässige Höchstgeschwindigkeit per Verkehrszeichen angeordnet wird. Es entscheidet also das Verkehrszeichen und nicht irgendein Paiper oder irgendeine Liste, die in irgendeiner Gemeinde aufliegt. Oder hab ich da doch noch einen Denkfehler drin?

na aber, nur weils der Willi (siehe #38) falsch schreibt wird es doch ni richtig. Ich glaube du willst gerade bissl stänkern :wink:

Auch ein Ansatz… aber für die Qualität der Karte eine gefährliche Einstellung. Was machen Routingprogramme, die auf die OSM aufsetzen, wenn einige Schreibweisen von den offiziellen Bezeichnungen abweichen? Gerade bei Erfassung von geografischen Namen muss daher sehr sorgfältig vorgegangen werden.

Teilweise richtig: Ein Straßenschild (Zeichen 437) ist ein Verkehrszeichen nach StVO, als solches aber ein so.g “Richtzeichen” nach §42 (http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/120-42-richtzeichen) und legt nichts fest. Eine Straße ist auch nicht nur deswegen namenlos, weil kein Straßenschild aufgehängt ist.

Falsch: Die Straßenverkehrsbehörden sind durch Erlasse/Gesetze ermächtigt, Schilder aufzustellen und Verkehrsregeln (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) vor Ort festzulegen. Sie können aber nicht durch Aufstellen eines Straßenschildes eine Straße umbenennen (-> Zuständigkeit der Gemeinde).

Nö, ich äußere nur meine Meinung – und räume ein, dass ich damit locker falsch liegen kann. :slight_smile:

Stell dir mal vor, der Willi verschreibt sich und malt statt “30 km/h” aus Versehen “40 km/h” auf das Schild. Ein Autofahrer sieht das und fährt genau 40. Er macht nichts falsch, denn die 40 sind faktisch angeordnet.

Aus meiner Sicht wird eine Straße durch ein solches (von dir als “falsch” bezeichnetes) Schild faktisch neu benannt. Das durch den Verkehrsteilnehmer wahrgenommene Schild stellt eine verkehrsrechtliche Anordnung dar. Meine ich zumindest, so mal gehört zu haben.

Ja - und Nein :wink:

Es gibt hier drei Fallgestaltungen:

Fall 1:
Der Gemeinderat beschließt, einen Straßennamen zu vergeben. Der Gemeindearbeiter stellt das Schild auf und schon heißt die Straße so, wie es auf dem Schild steht - Oder besser Nein! Denn man kann man gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einlegen und wenn der anerkannt wird (z.B.: “Wir wussten gar nicht, was für ein Verbrecher der namentlich geehrte Mensch war”), dann wird das Schild wieder abgebaut. Wenn innerhalb der Einspruchsfrist (vier Wochen) das nicht geschieht, >dann< heißt die Straße so.
Ansonsten bleibt die Gemeinde auf den Schilderkosten sitzen und hat den Arbeiter umsonst beschäftigt.

daher wird häufiger oder in professionelleren Gemeinden
Fall 2 zutreffen:
Der Gemeinderat beschließt, einen Straßennamen zu vergeben. Dieser wird im Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird ein Schild vor Ort aufgestellt (oder auch nicht). Jedenfalls hat die Straße dann einen Namen, wenn die Frist widerspruchsfrei abgelaufen ist.
Im Falle eines erfolgreichen Widerspruches muss kein Schild gekauft werden, das dann entsorgt werden müsste.
Das Schild, das der Gemeindearbeiter frühestens nach Fristablauf aufstellt, ist dann entweder richtig (wie im Amtsblatt) oder falsch geschrieben. Wenn es falsch ist, dann wird die Gemeinde das Schild wahrscheinlich austauschen, wenn es bemerkt wird (und Geld oder Problembewusstsein besteht) oder…

Fall 3:
Die Gemeinde belässt das Schild, weil die ursprüngliche Benennung im Amtsblatt einen Schreibfehler enthielt :wink: und benennt so die Straße nach Fall 1 um.
Neulich hier geschehen: http://www.openstreetmap.org/way/403395184 (eigentlich sollte ich wahrscheinlich official_name in old_name ändern oder die Gemeinde mal fragen, was denn eigentlich gewollt ist).

Allerdings kenne ich auch eine kurze Straße, die mit drei verschiedenen Schreibweisen ausgeschildert ist - zumindest aber immerhin einmal richtig :wink:

Kurios ist aber auch folgender Fall: Eine Gemeinde beschließt einen Straßennamen und stellt zuerst ein Schild auf. Dies Beschilderung führt dazu, dass die Anlieger diese als Adressbestandteil zugeteilt bekommen und verwenden. Später wird an anderer Stelle die Straße erneut beschildert, aber jetzt in anderer (falscher) Schreibweise. Wiederum werden Adressen vergeben. Später fällt auf, dass der zweite Name falsch geschrieben wurde. Weil man aber den Aufwand der Umbenennung (es sind ja auch die Anlieger betroffen, die ihre Firmendaten etc. ändern müssten) vermeiden will, entschließt sich die Gemeinde, es bei der Benennung so zu belassen, wie es vor Ort ausgeschildert ist…
Die Straße wurde in diesem Fall also teilweise “faktisch neu benannt”, so dass je nach Straßenabschnitt eine andere Schreibweise gilt. JOSM meckert hier immer zu Unrecht wegen der “ähnlichen Schreibweise” :wink:

Immer diese Amtsgläubigkeit. Das ist keine Primärquelle und enthält selbstverständlich überraschend viele Fehler. Auf meine Fehlerhinweise wurde in Bayern sehr freundlich reagiert und die Daten dann verbessert. Bitte, bitte nicht auf der Basis OSM “verbessern” (soweit das lizenzrechtlich überhaupt zulässig sein sollte), sondern höchstens als Hinweis sehen, dass es anders sein >könnte<.

Wow, danke pyram für die amüsanten und einleuchtenden Beschreibungen!

Nicht nur in Schilderwerkstätten, sondern auch in Verwaltungen arbeiten eben Menschen. :slight_smile:

Hallo masju,

ich finde es sehr schön und lobenswert, dass du, bevor du diese Diskussion gestartet hast, erstmal Fakten geschaffen und in ganz Deutschland die Straßen so umbenannt hast, dass sie deinen (wie oben aufgezeigt wurde) falschen Ansichten entsprechen. Ich plädiere hiermit dafür, all deine Änderungssätze von Nr. 38344246 bis Nr. 38372624 zu revertieren. Die Auswahl dieser Änderungssätze erfolgte anhand des Kommentars ohne Prüfung ihres Inhalts.

Gründe:

  1. Massenhafte Umbenennung ohne Ortskenntnis und vorherige Diskussion
  2. Verwendung unerlaubter Quellen (Du hast selbst zugegeben, die Geoportale der Länder zu nutzen)

Hier mal als Abschätzung der Auswirkungen eine Overpass-Abfrage auf Straßen (ohne Gebäude und POIs, die eine Adresse haben): http://overpass-turbo.eu/s/fxH (136 Ways wären betroffen)

Im Allgemeinen habe ich bei dir den Eindruck, dass du einige Grundkonzepte von OSM noch nicht verstanden hast. Wir erfassen die Sachen, wie sie vor Ort sind. Dieser Schwerpunkt auf “on the ground” ist die Basis unserer Qualität. Eine Karte hat die Realität abzubilden und ist keine Duden-Kopie. Würden wir es machen, wie die anderen Karten, wären wir überflüssig.

Außerdem möchte ich dich darauf hinweisen, dass OSM das Urheber- und Datenbankschutzrecht sehr konservativ auslegt. Amtliche Geoportal sind ein No-Go für uns, Google & Co. auch. Punkt.

Viele Grüße

Michael

Vielen Dank für Deine feine Ironie, die Deinen Beiträgen in dieser Diskussion sicherlich die nötige Sachlichkeit verleiht.
Auf das Forum bin ich erst gestoßen, nachdem ich mit der Korrektur angefangen hatte.

Einverstanden, ich habe schon mit der Zurücknahme angefangen und werde dies in den nächsten Tagen fortsetzen.

Die Grenzen dessen, was als Quelle erlaubt und verboten ist sind fließend (s. u.).

An vielen Stellen der Karte sind Informationen enthalten, die Vorort nirgends direkt recherchiert werden können. Die Namen von Seen und anderen Gewässern sowie Postleitzahlen seien als Beispiele genannt. Und die Grundkonzepte der OSM sind mir durchaus geläufig.

Viele Grüße und nix für ungut,
masju

Hallo,

die Frage von Mapper wambacher aus #25 “ps: ist das eine Gruppe?” wurde noch nicht beantwortet.

Senni

… ob aber alle Einträge korrekt/aktuell sind wage ich zu bezweifeln. Die OU Brieskow-Finkenheerd/Wiesenau B112 befindet sich laut Geoportal.de noch im Bau, sie wurde aber bereits im Oktober 2015 übergeben.

Wenn man nix findet, trägt man halt nix ein.
Punkt.
Nicht: Wenn man nix findet, nimmt man halt verbotene Quellen.

Wenn du wirklich vor Ort bist, findest du an größeren Seen meist irgendwelche Infotafeln.
Oder du triffst Leute, die du fragen kannst.¹
Die Postleitzahlen wurden aus Quellen eingetragen, deren Verwendung für OSM unproblematisch war (soweit ich das mitbekommen habe).

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, dass Leute sagen: aber wenn ich XY nicht verwenden darf, dann kann ich ABC nicht eintragen! (Gern mit der Ergänzung: Das ist doch nur ein Winz-Detail, dessen Verwendung keinem weh tut und das eh keine zu schützende Schöpfungshöhe hat – usw.).

¹ Beispiele:
https://www.openstreetmap.org/way/285775558
https://www.openstreetmap.org/way/24771115
https://www.openstreetmap.org/way/146512538
https://www.openstreetmap.org/way/310996359

Edit: Beispiele ergänzt