Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen

Dies gilt für Textzitate. OSM enthält nur wenige Textzitate. Allenfalls bei Vollzitaten wie bei den Inschriften der Stolpersteine muss man diese Fragen prüfen.

Hier geht es um Fakten. Dazu sagt der Wikipediaartikel Werk(Urheberrecht): “Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sind nie geschützt”.

Wenn es sich um eine Datenbank handelt, könnte ich mir das schon vorstellen. https://de.wikipedia.org/wiki/Datenbankwerk Wikipedia ist recht umfassend. Es ist also nicht unmöglich, dass eine Datenbank sehr verteilt in Wikipedia ausgebeutet wird. Z.B. stünden in jedem Bahnstreckenartikel die Höchstgeschwindigkeiten aus einer geschützten Datenbank der DB als Quelle. Und wir sammeln die wieder ein und haben schlussendlich über den Umweg der Wikipedia die Datenbank kopiert. Wenn das unmittelbar getan würde, gäbe es den großen Aufschrei. Dass das grundsätzlich möglich ist, sieht man an den Postleitzahlen, die in den entsprechenden Kommunenartikeln gesammelt sind - unabhängig davon, ob die frei sind oder nicht. Von daher ist die Übernamekultur von Daten hier eine ganz andere, als bei Wikipedia, obwohl für beide dasselbe Urheberrecht gilt und womit ich wieder bei der Ausgangsbemerkung bin.

Ganz davon ab, dass wir hier über eine zu minimierende Ausnahme sprechen und eigentlich nicht kopieren wollen. Wir wollen möglichst viel selbst feststellen, anders als Wikipedia, die nur Zweitverwerter ist.

Bei den von bigbug21 übernommenden Weichennummern handelt es sich sicher nicht um wesentliche Teile des Streckenprospekts von 54MB (falls es sich bei diesem überhaupt um ein Datenbankwerk handelt).
Der Link im Wikipediaartikel unter Deutsches Recht Kopieren aus Datenbanken. Zur Handhabung des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) in Bibliotheken beschreibt den Sachverhalt recht gut.

OSM verwendet nicht nur selbst gewonnene Daten. Luftbilder von Bing, der NRW-Atlas und viele andere Quellen sind Daten Dritter.
Ich würde die Recherche von Fakten in Textdokumenten (Zeitungsartikel, Webseiten, PDF-Dokumente, …) nicht als weniger wertvoll bezeichnen als die Datenaufzeichnung mit GPS oder das Abmalen von Luftbildern
(auch wenn mich die von bigbug21 erfassten Weichennummern nicht interessieren).

Das taugt nicht als Vergleichsgrundlage, denn dort geht es um jeweils separate unwesentliche Übernahmen verschiedener Nutzer, die auch nicht wieder zusammengetragen werden.

Das Problem bei OSM ist, dass diese für sich genommen unwesentlichen Übernahmen wiederum an einer zentralen Stelle zusammengefügt werden, weil es anscheinend das Standardvorgehen mehrerer Nutzer ist. Es kommt aber eben nicht auf die Art und Weise an, wie man das technisch organisiert und aufteilt, sondern allein das Ergebnis zählt: Und das Ergebnis ist, dass in OSM mindestens wiederholt, eventuell auch systematisch unwesentliche Übernahmen aus einem fremden Datenbankwerk getätigt wurden, was dazu führen kann, dass OSM damit im Bereich der wesentlichen Übernahme ist.

Das nächste Problem in dem Zusammenhang ist, dass die Bahn ihren gesamten Datenbestand als ein Datenbankwerk verstehen kann (wobei die Streckenprospekte auch für sich genommen durch ihre Vielzahl an systematisch zusammengetragenen Daten die Hürde bequem nehmen). Selbst wenn also bezogen auf einen einzelnen Streckenprospekt nur eine einmalige unwesentliche Übernahme stattgefunden hat, so muss man das über den Gesamtbestand an Streckenprospekten, Bahnhofsplänen, … natürlich wieder anders sehen. Insgesamt gesehen wären es wiederholte unwesentliche Übernahmen, da ja doch offenbar mehr oder weniger regelmäßig so gearbeitet wird. Und damit kann es wiederum kritisch werden.

Das ist richtig! Nur handelt es sich bei den von dir zitierten Quellen Wie Bing und NRW Atlas um explizit für OSM freigegebene Quellen. Das heißt der Rechteinhaber hat OSM das Recht eingeräumt die Dinge zu übernehmen. Und genau das ist bei der Bahn nicht gegeben. Noch dazu handelt es sich bei vielen Weichennummern um virtuelle Bezeichnungen, welche in der Relatiät gar nicht ersichtlich sind. Nur im Stellwerk oder auf solchen bahneingenen Plänen.

Hier ist, soweit ich das UrhG verstehe, aber auch die Wesentlichkeit der Übernahme für die Zieldatenbank relevant (vgl. §§ 87a, § 57).

Bei dem riesigen Umfang von OSM wäre das eine wichtige Einschränkung. Allerdings kann es dann wieder indirekt ein Problem werden, wenn jemand eben nur diese Teile aus OSm extrahiert und verbreitet.

Letzteres illustriert, dass man die vielen verwinkelten Verwendungen von OSM und die damit verbundenen Rechtsprobleme kaum abschätzen kann. Insbesondere kann niemand vorhersagen, wie zukünftige auch weltweite Richtersprüche aussehen könnten. Daher sollte das Credo lauten, die Daten so weiß zu halten, wie es eben geht. Und das funktioniert, indem man die Verwendungen von Femdquellen bestmöglich minimiert, die nicht explizit für OSM freigegeben sind.

Noch sicherer wäre es, die bestehenden OSM-Daten, welche auch nur ganz eventuell und theoretisch problematisch sein könnten (das könnte z.B. für alle Grenzen gelten, weil die abstrakt sind), in eine separate Datenhaltung auszulagern, die auch andere Lizenzanforderungen erfüllen kann.

Und/Oder man ändert die OSM-Lizenz dahingehend, dass auch weitere Attributions angegeben werden können (und müssen, wenn die betreffenden Daten verwendet werden). Die Elemente bräuchten dann einen tag à la “attribution”, “license” o.s.ä.

Es ist ja schon komisch, dass OSM auf Attribution besteht, von anderen {gemeint sind in OSM übernommene Daten} aber fordert, auf diese zu verzichten…

EDIT: Typo
EDIT: Klarstellung {}

Das stimmt so nicht.

Gemeint ist, dass OSM-konforme Importe/Daten keine eigene Attribution im unmittelbaren optischen Zusammenhang fordern dürfen. Eine Erwähnung im Wiki oder im source-tag ist ja etwas anderes. Oder irre ich da?

Es ist einem Nutzer unserer Daten einfach nicht zumutbar, alle unsere Quellen aufzulisten. Wenn wir anfangen Quelle X in die von uns geforderte Attributierung “© OpenStreetMap contributors” aufzunehmen, kommt bald noch Quelle Y und Z usw. Dann braucht die Attributierung einer Karte mehr Platz als die Karte selbst. OSM soll leicht nutzbar sein und die Attributierung in ihrer jetzigen Form hilft dabei. “OpenStreetMap” dranschreiben und fertig. Es ist einem Datennutzer unzumutbar, bei einer Karte dynamisch die verwendeten Datenquellen anzugeben, schließlich sollten OSM-Daten leicht verwendbar sein.

Das ist doch Unsinn - Ein Link und dahinter kannst du tausende Quellen angeben. - an sich ist http://www.openstreetmap.org/copyright nichts anderes und viele anderen Anbieter/Plattformen machen das auch so. Bei Apple Maps bekommst du nach dem klick auf den Quellen Link einige hundert Seiten mit Quellenangaben aufgelistet. - Bei Print sieht das vielleicht anders, aber auch da kann man einen kurzen Link drucken.

Aber um mal beim Thema zu bleiben. Ist es also jetzt auch nicht mehr gern gesehen, wenn ich einen Wikipedia Artikel durchlese und die Höhe eines Berges heraus finde und die in OSM einpflege? Ist es jetzt ein Problem Informationen aus einem Zeitungsartikel zu benutzen, der mir sagt, dass an einer bestimmten Adresse ein Geschäft geöffnet hat? Das klingt jetzt gerade für mich so.

Mal vom Urheberrecht abgesehen: Ich verlasse mich nicht darauf, dass die Informationen in Wikipedia richtig sind. Und wenn es nicht gerade eine Anzeige des betreffenden Geschäfts selbst ist, dann würde ich mich auch nicht darauf verlassen, dass die Info in der Zeitung richtig ist.

Da wir bei OSM ja gewöhnlicherweise alles extra streng auslegen, wollen wir halt nicht hinter einem About-Link versteckt werden und andere Datenanbieter vielleicht auch nicht.

Das Problem sind nicht Leute, die aus einem Zeitungsartikel, der über die Schließung eines Ladengeschäfts berichtet, die Information über die Schließung entnehmen. (Ist die Zeitung überhaupt eine Datenbank?) Das Problem sind Leute, die von gelegentlichen, “einzelnen” Datenübernahmen weniger Elemente reden und so Stück für Stück alle Betriebsstellenkürzel aller Bahnhöfe aus einer Liste der DB in OSM übernehmen oder vergleichbares mit einem Stapel Gleispläne machen – mal Station A, dann Station F, dann Abzweig B usw.

Noch ein anderes, hierzu passendes Thema:

Wie sehen eigentlich andere Community-Mitglieder die folgenden zwei Edits im Wiki:

  1. Edit von mir selbst, der entsprechend streng alles auslegt
  2. Edit eines anderen Users, von dem auch die alte Formulierung stammte, der ihn im Großen und Ganzen wieder rückgängig macht

Sollte so ein Satz im Wiki stehen oder eher entfernt werden, damit Neulinge, an die sich diese Seite richtet, nicht auf der falschen Spur landen und später stapelweise Gleispläne digitalisieren?

Viele Grüße

Michael

Ich kenne mich wenig mit Eisenbahnen und dem Recht der Bahngesellschaften aus. Aber bezogen auf den Fall hier, in dem es als Beispiel explizit ein Bahnhofsname ist, der aus Fremdquellen entnommen werden soll, würde ich sagen, dass man den auch durch Augenscheinname feststellen kann. Die Inanspruchname von Fremdquellen ist also uberflüssig und der “GroundTruth” Grundsatz von OSM problemlos durchführbar. Auch die erwähnten Gleisverläufe können durch Groundtruth und Luftbilder hergestellt werden. Auch Höchstgeschwindigkeiten können dadurch abgeschätzt werden, indem oft mit dem Zug gefahren wird. Wenn also mehrere Personen einen Zug mit 300 km/h erlebt haben, aber keine darüber, kann man das eintragen und einer entsprechenden Notiz versehen. Möglicherweise könnte es eine unterstützende Software geben, die hochgeladene *.gpx Dateien automatisch auswertet. Kurz: Alles was mit “GroundTruth” und vor Ort feststellbar ist, bedarf keiner Fremdquelle. Bei Dingen, wo das nicht geht, kann die Übernahme problematisch werden - im Zweifelsfalle also lieber nicht.

Wir bezeichnen unsere Daten als frei. Wir sind also denjenigen verpflichtet, die darauf vertrauen. Es sollte nicht passieren, dass jemand irgendwo auf dieser Welt deswegen verklagt wird. Wir sollten uns immer fragen, ob wir für unser Tun und Lassen selbst unseren Kopf rechtlich und finanziell hinhalten möchten.

Wir sind es auch den Leuten im OSMF Vorstand schuldig, die rechtlich den Kopf dafür hinhalten müssen, was wir fabrizieren.

Hallo Trikon,

es ist richtig, dass viele Eisenbahndetails vor Ort beobachtet und eingetragen werden können, doch wie in Ansätzen bereits weiter oben dargelegt, gibt es Grenzen. Das betrifft unter anderem zulässige Geschwindigkeiten, die auf Hochgeschwindigkeitsstrecken oft nicht durch reine Beobachtung bzw. GPS-Messung gewonnen werden können.

Am Beispiel:

Dieser Ansatz funktioniert aus mehreren Gründen nicht befriedigend. Zum einen erfassen wir die im Regelbetrieb örtlich zulässige Geschwindigkeit der Infrastruktur. Die des Zuges liegt mitunter darunter, beispielsweise aufgrund nicht ausreichenden Bremsvermögens oder schlicht, weil das Fahrzeug für eine geringere Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist, als die Strecke hergibt. Zum anderen haben Züge bekanntermaßen lange Beschleunigungs- und Bremswege. 20 Kilometer Beschleunigungsweg von 0 auf 300 km/h sind durchaus normal. Am Beispiel der Neubaustrecke Erfurt–Halle/Leipzig, um die es hier eingang ging, könnten wir aus beiden Gründen praktisch keine Geschwindigkeiten erfassen.

Bei ganz strenger Auslegung – weder Verwendung öffentlich zugänglicher Quellen noch eigenen Wissens für einzelne und nicht schutzfähige Informationen – dürften wir gar bei Hochgeschwindigkeitsstrecken gar keine Geschwindigkeiten eintragen. Und wenn wir uns noch fragen würden, ob wir in fahrenden Zügen überhaupt einer potentiell kommerziell nutzbaren Tätigkeit ohne Genehmigung nachgehen dürfen, wird mir schwindelig.

Viele Grüße
Peter

Hallo Michael,

Zunächst Danke für die Blumen.

Es geht bei dem von dir zitierten zweiten Links ausdrücklich um “einzelne, nach dem Urheberrecht nicht schutzfähige Informationen – beispielsweise ein einfacher Bahnhofsname”, die “unter Umständen aus öffentlichen Quellen entnommen werden können”. Ich baue dort nun eine noch vorsichtigere Formulierung ein, mit Verlinkung auf diesen Thread.

Viele Grüße
Peter

+1

Man könnte möglicherweise hier auf die offizielle Höchstgeschwindigkeit verzichten und stattdessen auf die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit abzielen, indem man den key modifiziert, etwa “maxspeed:passender_Zusatz=*”. Um die Bedenken zu beurteilen, die Du bezüglich kommerziell nutzbarer Tätigkeit anbringst, hatte ich abschließend noch allgemeiner gehaltene mögliche Regeln formuliert, insbesondere die fett gedruckte. Wie man diese auf das spezielle Bahnproblem projiziert, können andere Insider wie Nakaner und Du sicher besser abschätzen als ich.

Ich hoffe, dass insbesondere ihr beide nach Einholen der Drittmeinungen zu einer gütlichen Einigung kommt. Im Sinne des Projektes und Eures Wohlbefindens wäre es schön, wenn dieses geballte Wissen um Bahn und Co zukünftig gleichgerichtet das Projekt voranbringt und die Energien stattdessen nicht für Unerfreuliches draufgehen.