Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen

Ich meinte nicht den Unterschied zwischen 3 und 4 sondern 4 und 5. :frowning:

Die in der Wikipedia genannten Fakten beruhen zum weit überwiegenden Teil auf solchen Quellen.
In Wikipedia:Textplagiat werden zulässige Quellen und Grauzonen bewertet:

Demnach ist die Übernahme einzelner Informationen weiß.

Die Fotoerlaubnis spricht nur von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen (so lese ich sie). Hellgrau, weil man je nach Auslegung OSM als kommerziell ansehen kann.

Aus Deinem letztem Satz (und auch aus dem Text Deines Links) würde ich die Reihenfolge von 4 und 5 tauschen.

Für die Züge gibt es eine solche Erlaubnis nicht. Daher grauer als die Bahnsteig-Fotografie.

Interessanterweise stört sich kein Bahnmitarbeiter im Zug daran, dass man zur Seite hinausfilmt. Vermutlich sind diese solche verrückten Gestalten (aka Eisenbahnfan) schon gewohnt, zum Teil besteht das Bahnpersonal aus Eisenbahnfans.

Viele Grüße

Michael

Und woraus folgt, dass man eine solche Erlaubnis braucht?

Hier wurde einige Male auf Informationen hingewiesen, die man aus Wikipedia in OSM übernehmen könne. Ich wollte darauf hinweisen, dass man bei der Wikipedia in einer Beziehung komplett das gegenteilige Verständnis bei der Beschaffung von Infos als bei OSM hat. Bei Wikipedia muss eine Quelle angegeben sein, wobei die Quelle nicht exiplizit für Wikipedia freigegeben sein muss. Bei OSM darf nicht aus einer Quelle entnommen werden, die nicht für OSM freigegeben ist. Beispielsweise wird an die Karten, mit denen die Wikipedia bebildert ist, keinerlei Ansprüche gestellt. Teilweise sind die abgezeichnet.

Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.
Für beide gilt dasselbe Recht, d.h. eine Übernahme von Informationen muss unterhalb der vom Urheberrecht gesetzten Grenzen bleiben oder benötigt eine Freigabe des Rechteinhabers.
Dass Wikipedia zur internen Qualitätssicherung eine Quellenangabe voraussetzt und OSM (noch) nicht, hat damit nichts zu tun.

Interessante Frage.
Die Frage sollte aber sein: Wurde es verboten? Ein explizites Verbot finde ich hier (https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2015/mdb_197466_befoerderungsbedingungen_17_08_2015.pdf) allerdings nicht. Personal der Bahn kann ein solches Verbot jedoch im Einzelfall aussprechen. Grundlage wäre dann das Hausrecht, weil die Züge nicht öffentlich sind.
Nach Meinung der Rechtsanwaltskanzlei JBB ist es aber unklar, ob ein eventuelles Fotografierverbot dann wirksam wäre:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Hausrecht_und_gemeinfreie_Werke (für diejenigen, denen Juristensprache schwerer fällt siehe dort “Zusammenfassung” von Punkt 2).

Richtig. In Wikipedia darf im Grunde ein geschützter Text nur zitiert werden (UrhG § 51). Es gibt in Wikipedia auch keine (oder nur wenige?) Vollzitate von geschützten Werken. Wenn in Wikipedia zwanzig Beitragende jeweils ein zwanzigstel eines Buches innerhalb eines Artikels zitieren würden, dann hätte “Wikipedia” auch ein Problem.
Der Unterschied zu OSM ist, dass ein Wikipedia-Artikel und die dortigen Zitate genutzt werden dürfen, der Nutzer aber dann auch das Zitat mit der Quellenangabe versehen muss. OSM will nicht verlangen müssen, dass jemand zu jedem Element, das aus einer anderen Datenquelle “zitiert” wurde, einen Quellenhinweis angibt. Daher wollen wir hier solche Daten nicht - die Weiterverwendung unserer Daten wäre dann nämlich nur sehr aufwendig bzw. praktisch gar nicht mehr möglich.

OSM verfolgt hier - wie Tirkon richtigerweise angemerkt hat - also tatsächlich eine völlig andere Philosophie.

Man schreibt etwas in die Wikipedia und entnimmt es einer Quelle, beispielsweise bezogen auf den Thread die Maxspeed einer Eisenbahnstrecke. Diese Quelle gibt man an. Könntest Du mir sagen, wo Wikipedia entsprechende Anforderungen an die Quelle beschreibt? Nach meinen Erfahrungen schert sich bei Wikipedia - abgesehen von der Vertrauenswürdigkeit - niemand um die Art der Quelle. Es muss nur eine geben. Es reicht zum Beispiel, den Titel eines Buches anzugeben. Ob der Autor dieses Buches seine Infos aus einer zu Wikipedia kompatiblen Quelle bezieht, interessiert niemanden.

Dies gilt für Textzitate. OSM enthält nur wenige Textzitate. Allenfalls bei Vollzitaten wie bei den Inschriften der Stolpersteine muss man diese Fragen prüfen.

Hier geht es um Fakten. Dazu sagt der Wikipediaartikel Werk(Urheberrecht): “Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sind nie geschützt”.

Wenn es sich um eine Datenbank handelt, könnte ich mir das schon vorstellen. https://de.wikipedia.org/wiki/Datenbankwerk Wikipedia ist recht umfassend. Es ist also nicht unmöglich, dass eine Datenbank sehr verteilt in Wikipedia ausgebeutet wird. Z.B. stünden in jedem Bahnstreckenartikel die Höchstgeschwindigkeiten aus einer geschützten Datenbank der DB als Quelle. Und wir sammeln die wieder ein und haben schlussendlich über den Umweg der Wikipedia die Datenbank kopiert. Wenn das unmittelbar getan würde, gäbe es den großen Aufschrei. Dass das grundsätzlich möglich ist, sieht man an den Postleitzahlen, die in den entsprechenden Kommunenartikeln gesammelt sind - unabhängig davon, ob die frei sind oder nicht. Von daher ist die Übernamekultur von Daten hier eine ganz andere, als bei Wikipedia, obwohl für beide dasselbe Urheberrecht gilt und womit ich wieder bei der Ausgangsbemerkung bin.

Ganz davon ab, dass wir hier über eine zu minimierende Ausnahme sprechen und eigentlich nicht kopieren wollen. Wir wollen möglichst viel selbst feststellen, anders als Wikipedia, die nur Zweitverwerter ist.

Bei den von bigbug21 übernommenden Weichennummern handelt es sich sicher nicht um wesentliche Teile des Streckenprospekts von 54MB (falls es sich bei diesem überhaupt um ein Datenbankwerk handelt).
Der Link im Wikipediaartikel unter Deutsches Recht Kopieren aus Datenbanken. Zur Handhabung des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) in Bibliotheken beschreibt den Sachverhalt recht gut.

OSM verwendet nicht nur selbst gewonnene Daten. Luftbilder von Bing, der NRW-Atlas und viele andere Quellen sind Daten Dritter.
Ich würde die Recherche von Fakten in Textdokumenten (Zeitungsartikel, Webseiten, PDF-Dokumente, …) nicht als weniger wertvoll bezeichnen als die Datenaufzeichnung mit GPS oder das Abmalen von Luftbildern
(auch wenn mich die von bigbug21 erfassten Weichennummern nicht interessieren).

Das taugt nicht als Vergleichsgrundlage, denn dort geht es um jeweils separate unwesentliche Übernahmen verschiedener Nutzer, die auch nicht wieder zusammengetragen werden.

Das Problem bei OSM ist, dass diese für sich genommen unwesentlichen Übernahmen wiederum an einer zentralen Stelle zusammengefügt werden, weil es anscheinend das Standardvorgehen mehrerer Nutzer ist. Es kommt aber eben nicht auf die Art und Weise an, wie man das technisch organisiert und aufteilt, sondern allein das Ergebnis zählt: Und das Ergebnis ist, dass in OSM mindestens wiederholt, eventuell auch systematisch unwesentliche Übernahmen aus einem fremden Datenbankwerk getätigt wurden, was dazu führen kann, dass OSM damit im Bereich der wesentlichen Übernahme ist.

Das nächste Problem in dem Zusammenhang ist, dass die Bahn ihren gesamten Datenbestand als ein Datenbankwerk verstehen kann (wobei die Streckenprospekte auch für sich genommen durch ihre Vielzahl an systematisch zusammengetragenen Daten die Hürde bequem nehmen). Selbst wenn also bezogen auf einen einzelnen Streckenprospekt nur eine einmalige unwesentliche Übernahme stattgefunden hat, so muss man das über den Gesamtbestand an Streckenprospekten, Bahnhofsplänen, … natürlich wieder anders sehen. Insgesamt gesehen wären es wiederholte unwesentliche Übernahmen, da ja doch offenbar mehr oder weniger regelmäßig so gearbeitet wird. Und damit kann es wiederum kritisch werden.

Das ist richtig! Nur handelt es sich bei den von dir zitierten Quellen Wie Bing und NRW Atlas um explizit für OSM freigegebene Quellen. Das heißt der Rechteinhaber hat OSM das Recht eingeräumt die Dinge zu übernehmen. Und genau das ist bei der Bahn nicht gegeben. Noch dazu handelt es sich bei vielen Weichennummern um virtuelle Bezeichnungen, welche in der Relatiät gar nicht ersichtlich sind. Nur im Stellwerk oder auf solchen bahneingenen Plänen.

Hier ist, soweit ich das UrhG verstehe, aber auch die Wesentlichkeit der Übernahme für die Zieldatenbank relevant (vgl. §§ 87a, § 57).

Bei dem riesigen Umfang von OSM wäre das eine wichtige Einschränkung. Allerdings kann es dann wieder indirekt ein Problem werden, wenn jemand eben nur diese Teile aus OSm extrahiert und verbreitet.

Letzteres illustriert, dass man die vielen verwinkelten Verwendungen von OSM und die damit verbundenen Rechtsprobleme kaum abschätzen kann. Insbesondere kann niemand vorhersagen, wie zukünftige auch weltweite Richtersprüche aussehen könnten. Daher sollte das Credo lauten, die Daten so weiß zu halten, wie es eben geht. Und das funktioniert, indem man die Verwendungen von Femdquellen bestmöglich minimiert, die nicht explizit für OSM freigegeben sind.

Noch sicherer wäre es, die bestehenden OSM-Daten, welche auch nur ganz eventuell und theoretisch problematisch sein könnten (das könnte z.B. für alle Grenzen gelten, weil die abstrakt sind), in eine separate Datenhaltung auszulagern, die auch andere Lizenzanforderungen erfüllen kann.

Und/Oder man ändert die OSM-Lizenz dahingehend, dass auch weitere Attributions angegeben werden können (und müssen, wenn die betreffenden Daten verwendet werden). Die Elemente bräuchten dann einen tag à la “attribution”, “license” o.s.ä.

Es ist ja schon komisch, dass OSM auf Attribution besteht, von anderen {gemeint sind in OSM übernommene Daten} aber fordert, auf diese zu verzichten…

EDIT: Typo
EDIT: Klarstellung {}

Das stimmt so nicht.

Gemeint ist, dass OSM-konforme Importe/Daten keine eigene Attribution im unmittelbaren optischen Zusammenhang fordern dürfen. Eine Erwähnung im Wiki oder im source-tag ist ja etwas anderes. Oder irre ich da?