Wie sieht das bei den Tracks aus, sind Pedelecs Motorfahrzeuge? Ansonsten kommt wohl kein vernünftiger Nutzer auf die Idee bei einer Geschwindigkeit über 20 km städtische Radwege zu nutzen.
Welchen Track meist du, highway=track oder cycleway=track?
Jein, die gelten als Fahrräder (e. Motor mit max. 25km/h).
Dann bin ich ja unvernünftig. . Also 25kmh fahr ich schon, wenn nicht noch mehr und das auf einem normalem Trecking-Rad.
Was ich jetzt aber nicht schnalle ist, warum eBikes (eMotor, bis 45km/h, ohne Treten) bald Radwge mitbenutzen dürfen (innerorts bei Schild, außerort allgemein), so wie es jetzt schon bei Mofas (Verbrennungmotor, 25km/h) geregelt ist, Mopeds (Verbrennungmotor, 45km/h) aber nicht.
Mal abgesehen, dass hier irgentwo etwas mit den Begriffen (E-Bike, S-Pedelec > ADFC) nicht hinhaut.
Mehr E-Bikes auf die Radwege! Besonders in der Stadt.
So erhöht sich die Chance das weniger Fußgänger auf den Radwegen unterwegs sind.
Und parkende Autos…
Darüber hinaus soll eine Ergänzung des § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO um E-Bikes erfolgen. Zur Zeit heißt Satz 6 so: “Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.”
Daraus schließe ich, dass man bald auch mit ebikes außerhalb von Ortschaften auf Radwegen fahren darf.
Im PDF lese ich bezüglich Freigabe nur E-Bikes. Das sind die tretunabhängigen bis 20 km/h! (Spiegel hat’s verkackt). S-Pedelecs werden genannt, aber nicht bezüglich Freigabe.
Pedelec: muss man selber treten, Motorunterstützung bis 25 km/h, Fahrrad nach StVO
S-Pedelec: muss man auch selber treten, Unterstützung bis 45 km/h, Kleinkraftrad nach StVO
E-Bike: muss man nicht treten, dafür am Griff drehen. Gehen üblicherweise bis 45 km/h, dann Kleinkraftrad nach StVO (z.B. das hier: http://www.elektrobike-online.com/news/enbw-verlost-elmoto-e-bike.457311.410636.htm))
Weiter gibt es dann noch Elektromotorräder, die aber hier nichts mehr zur Sache beitragen, weil eben Motorräder in Versicherung und StVO (z.B. das: http://www.ktm.com/de/e-ride/freeride-e-sx/))
Weshalb eigentlich die Unterscheidung zwischen Mofa und E-Bike? Das E-Bike bis 25 km/h freigeben, ist dann sozusagen ein Mofa. Da braucht man dann keine Klimmzüge in der StVO.
Ehrlich gesagt habe ich mich über diese Meldung schon gewundert, ich war davon ausgegangen, das E-Bikes ganz normal wie Fahrräder auch Radwege benutzen dürfen, sowohl inner- wie ausserorts. Das dies nicht so ist, hat mich schon verwundert. Ich gehe auch davon aus, dass dies die überwiegende Mehrzahl der E-Bike-Fahrer auch nicht weiß. Wenn aber Radwege grundsätzlich freigegeben werden sollen, erübrigt sich doch ein gesondertes Tag.
Ja doch, Pedelecs (25 km/h, 250W) dürfen das auch.
Die anderen Kategorien, mit Versicherungskennzeichen, also insbesondere S-Pedelecs (500 W) spielen in Deutschland fast keine Rolle. Das hat nicht nur mit dem Versicherungskennzeichen zu zun (so teuer ist das auch nicht), sondern mit den ganzen Einschränkungen wie Helmpficht, Rückspiegel-Pflicht und eben Verbot von Rad-, Wald-, Park- und eigentlich aller Wege, auf denen nicht auch Autos fahren dürfen.
Das macht die Dinger nicht nur uninteressant, sondern auch unangehm, weil die genauso von der Strasse gehupt werden wie andere Fahrräder, wenn ein Radweg nebenan ist, und nach meiner Erfahrung muss der nichtmal einen blauen Lollie haben. Denn die Möchtegern Sherrifs können weder Radwegschilder lesen noch Versicherungskennzeichen.
Von daher wäre es absolut vernünftig, wenn man mit dem S-Pedelec die Wahl hätte, flott auf der Strasse zu fahren oder mit den Leistungsgrenzen von Pedelecs auf alllen anderen Wegen. Ein simpler Umschalter würde reichen, vielleicht noch verbunden mit einem per Bluetooth auslesbaren kurzzeit-Memory der Fahrdaten für den Streitfall.
Aber das wäre ja fortschrittlich, stattdessen wächst der Schilderwald für die paar Hundert S-Pedelecs, die in Deutschland unterwegs sind.
Fahrräder sind die Dinger dann, wenn man nur durch Pedale treten 25 km/h erreicht und allerhöchstens eine Anfahrhilfe bis 6 km/h hat. Dann darf man auch Radwege benutzen.
Fahren die Dinger von selbst, sind es hingegen Kraftfahrzeuge. Bis 20 km/h zählt es als Leichtmofa (keine Helmpflicht), bis 25 km/h als Mofa (mit Helmpflicht) und bis 45 km/h ist das dann ein Kleinkraftrad, egal ob man die 45 km/h mit oder ohne Treten erreichen kann.