was macht ein highway=trunk aus?

“autobahnähnlich” heißt für mich

  1. höhenfrei
  2. für Schnellverkehr geeignet
    Für das letztere braucht es mMn mindestens 2 + 1 alternierend, verkehrsrechtlich (nicht notwendig baulich) getrennte Fahrbahnen, d.h. keine Nutzung der Gegenfahrbahn, Überholen nur mit Überholspur.
    Nach Wiki (bisheriger Stand) und den Beschilderungsvorschriften ist das aber keine zwingende Bedingung.

Die B464 erfüllt zwischen den Ausfahrten Böblingen (Ampel) und Sindelfingen (Calwer Str.) beide Kriterien, weiter nach Nordwesten aber nur noch die erste.
Wenn die Ausfahrt-Schilder vorschriftsmäßig aufgestellt wurden, ist es trotzdem noch (verwaltungstechnisch) eine autobahnähnliche Straße.
Das darf nach aktuellem Stand als trunk getaggt werden.

Da bei primary etc. aber auch die Verkehrsbedeutung Vorrang vor der offiziellen Klassifizierung hat, ist ein “primary” hier aber auch vertretbar.
Eine Präzisierung im Wiki wäre angebracht, obligatorische bauliche Trennung ginge mir aber zu weit.

Das Ganze gilt sowieso nur für D, woanders fallen da z.T. breitere Naturpisten drunter.

“Überholen im Gegenverkehr verboten” → diese Forderung kam schon hier und hier und würde ich im trunk-Artikel übernehmen.

Weitere Meinungen ob man mindestens 2+1 benötigt oder ob 1+1 reicht?

2+1 soll ja nur das überholen vereinfachen, das schließt für mich gesehen damit 1+1 als trunk nicht aus. wichtig sollte allein nur die höhenfreiheit sein.

In Neuseeland werden weder Höhenfreiheit, noch Anbaufreiheit oder bauliche Trennung gefordert.
Selbst einspurige Brücken mit Ampelsteuerung werden als “trunk” erfasst :wink:

Einen internationalen Standard gibt es trunk betreffend sowieso nicht. In Deutschland sehe ich für mich die Höhenfreiheit als Kriterium.

Sieht so aus als wäre hier mal eine Umfrage auf der Platform angesagt: http://osm.haraldhartmann.de/umfrage/poll/39
Bitte um Kommentare bzgl. des Entwurfes.

Bis jetzt noch keine Kommentare dazu, letzter Aufruf :wink:

Die Trennung sollte so formuliert sein, dass ein Überholen mindestens als 2+1 intervallmäßig möglich ist. Ansonsten wäre eine kurvenreiche Straße mit dauernd durchgezogener Mittellinie bereits ein Trunk (Überholen im Gegenverkehr nicht möglich).

Hi,
ich würde noch dabei schreiben, dass höhenfrei=kreuzungsfrei.

“höhenfrei” wurde hier als Kürzel für “frei von höhengleichen Kreuzungen” verwendet.
Ob es auch höhenungleiche Kreuzungen geben kann, wissen vielleicht die Schöpfer der Verwaltungsvorschrift.
Dann wäre kreuzungsfrei nicht der zutreffende Begriff.
Damit es keine Unklarheiten gibt, würde ich das “frei von höhengleichen Kreuzungen” nehmen.

Für die Erklärung von Höhenfreiheit ist der Wikipedia-Link angegeben. Ich habe noch das 2+1 System ergänzt. Wäre es ggf. sinnvoll zusätzlich noch “Nein (bauliche Trennung)” aufzunehmen?

EDIT: Habe es aufgenommen da es sicher hochkommen wird.

Mal ein paar Punkte zur Diskussion von meiner Seite:

Ein trunk soll verkehrstechnisch zwischen primary und motorway angesiedelt sein, unabgängig von motorroad=yes. Darüber sind sich wohl alle einig.
Ein trunk soll von der Reisezeit günstiger als eine primary sein. Ganz besonders ohne Ampeln (im Gegensatz dazu kann motorroad Ampeln enthalten). Ohne “direkte” Kreuzungen, bei denen die Fahrzeuge zum Abbiegen bremsen müssen und die Flüssigkeit des Verkehrs beeinflussen, ebenso wie beim Beschleunigen aus dem Stand von einer Seitenstraße.

Warum meint ihr (also die von euch die folgene Meinungs vertreten), dass eine Überholmöglichkeit gegeben sein sollte? Je nach dem 2+2, 2+1 oder sogar 1+1 mit gestrichelter Mittellinie. Bei vergleichsweise wenig Verkehr braucht es meiner Ansicht nach keine wechselnde dritte Spur zum Überholen. Allerings was ist mit langsameren Traktoren/Fahrrädern, die dort auch fahren dürfen? Ich finde die Kennzeichnung eines trunks auch zur Kennzeichnung der bevorzugten Alternativroute (innerhalb des Kriteriums Kreuzungsfreiheit) sehr sinnvoll, mit langen Strecken flüssiger Verkehrsführung, unabhängig von Überholspuren. Als Beispiel nenne ich die B412 von der A61 in Richtung Nürburgring, die in westliche Richtung nur eine Spur hat, in östliche Richtung zusätzlich einen Mehrzweckstreifen hat, der gesetzlich für langsame Fahrzeuge vorgeschrieben ist.
http://www.openstreetmap.org/#map=13/50.4117/7.1650

Die Trennung der Richtungsfahrbahnen sehe ich nicht als Grund für einen Trunk an, dafür zeichnet man einen separaten Way.

In Großbritannien verwenden die Mapper highway=trunk nicht für das, was bei denen offiziell als “trunk” eingeteilt ist, sondern für alles, was Teil des Hauptverkehrswegenetzes (“primary route network”) ist. Vor Ort erkennt man das an grün beschilderten “A”-Straßen (was aber, ich wiederhole micht, nicht notwendigerweise “trunk road” heißt).

Grün beschilderte A-Straßen haben zwar selten Ampeln oder höhengleiche Kreuzungen (d.h. Abbiegen durch den Gegenverkehr), aber sie können es haben. (Diese Aussage wäre auch für offizielle trunk roads korrekt, spielt aber keine Rolle.) So ist zum Beispiel die A835 in Schottland eine solche highway=trunk, und da gibt es definitiv höhengleiche Kreuzungen (und eine motorroad ist das schon gar nicht):

https://goo.gl/maps/nkmbqmLnAE82

Wenn ihr hier also Regeln aufstellt, die besagen, dass trunk keine Ampeln haben soll oder keine höhengleichen Kreuzungen oder sonstwas, dann seid Euch bitte im Klaren (und schreibt das immer dazu), dass ihr hier nur über die Situation in Deutschland redet. Ich will nicht, dass ein hilfreicher Geist dann irgendwann die deutsche Wikiseite ins Englische übersetzt und den Briten dann munter alle ihre Trunk-Roads downgradet :wink:

Bye
Frederik

Dass die Klassifizierung von Land zu Land z.T. extrem variiert, ist meines Erachtens internationaler Konsens.
Daher auch Seiten wie http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Highway:International_equivalence
Auf die kann man ja auf der deutschen Wikiseite verweisen (und ggf. den deutschen Teil dort angleichen).

Für mich ist Trunk in Deutschland eine sogenannte Autobahnähnliche Straße.
Wikipedia bietet dazu für Deutschland eine recht ausführliche Definition. Auch das 2+1-System wird dort aufgeführt.

Die Definition über behördliche Klassifizierung (sichtbar an den gelben/weißen Schildern) führt aber dazu, dass nicht mal höhenfrei garantiert ist (wenn auch sehr selten). Sonst wird ja in OSM auch nicht nach formaler Klassifizierung, sondern nach tatsächlicher Bedeutung eingetragen.

Wikipedia sagt: “Solch eine Straße muss von hoher Verkehrsbedeutung sein und im Regelbetrieb eine Fahrt ohne Anhalten sicherstellen.”
Sprich: Sie muss höhenfrei sein, denn sonst wäre ja eine Fahrt ohne Anhalten nicht sichergestellt.

Im Prinzip ja, es gibt aber (wie fast immer) Ausnahmen, vor allem bei Strecken kurz vor Endausbau. Das lohnt aber keinen Streit um Nickeligkeiten.
Eher störend wäre für mich, dass es nicht allzu selten Straßen mit gleichwertigem Ausbau, aber ohne “Gelbe-Autobahn”-Klassifizierung gibt. Die würde ich auch zu trunk (in D) zählen wollen.

So wie ich die Definition verstehe zählen Straßen die autobahnähnlich ausgebaut sind auch automatisch als solche, unabhängig davon ob sie so beschildert sind.
Da ist die Definition aber tatsächlich recht schwammig, und die offizielle Definition des RWB kann man leider nicht einsehen. Dennoch finde ich es sinnvoll sich zumindest grob daran zu orientieren.
Ich hätte eher die Sorge, dass plötzlich damit begonnen wird, dass jeder höhenfreie Straßenabschitt als Trunk klassifiziert wird.

Das würde mich nicht stören, für Autobahnen gibt es ja auch keine Mindestlänge (z.B. A831).
Da man mindestens zwei höhenfreie Anschlüsse braucht, bekommt man automatisch wenigstens ein paar Kilometer zusammen.