Undiskutierter CNG-Import?

Der Benutzer ist mir auch aufgefallen. Version des Perlscripts ist inzwischen 0.0.2 :slight_smile:

Die Änderungen scheinen großteils zu passen und nur fehlende tags wurden ergänzt, von daher konnte ich damit leben.
Ich glaube allerdings ebenfalls nicht, dass seine Quellen legal sind.

Ob die Änderungen inhaltlich richtig sind, habe ich nicht geprüft. (Avia in Schwetzingen stimmt, Shell in der Frankfurter Str. in Darmstadt und Esso in der Äppelallee in Wiesbaden auch, bei der Shell in Büttelborn habe ich jedoch meine Zweifel) Wer Lust hat, kann jedoch mal mit Mapillary ein paar Stichproben machen.

Die Lizenz ist das, woran ich auch zweifle. Da meine Zweifel nicht groß genug sind, wollte ich nicht gleich revertieren. (Ich habe “mechanisch” gnädig ausgelegt, weil es ja auch sein kann, dass jemand offline editiert und dann im großen Block seine Änderungen hochlädt – ist zwar nicht empfohlen, aber auch nicht verboten)

Viele Grüße

Michael

Ich hatte den User bereits gestern Abend angeschrieben, er hatte die Daten aus einer POI-Datei wahrscheinlich von www.pocketnavigation.de (die Adresse kam nur abgeschnitten bei mir an). Auf die mögliche Lizenzproblematik und den Thread hier habe ich ihn aufmerksam gemacht und gebeten sich hier zu melden.

Gruß
Michael

Moin,

Laut clever-tanken.de kostet Erdgas dort heute 1,209 €.

Auch Mappillary ist ggf. halt nur so aktuell wie die Bilder zu dem Zeitpunkt, an dem sie entstanden sind. (Ohne, dass ich damit jetzt behaupten will, dass Erdgas dort erst in den letzten 7 Monaten eingeführt wurde - ich weiß es schlicht nicht.)

Ja, die Menge und Art der Edits ist kritisch zu betrachten - und die Vorgehensweise von coppy halte ich für angebracht.
Aber ob die Information, dass dort Erdgas angeboten wird, wirklich schutzwürdig ist …

Gruß
Georg

Hallo,

der User hat den Changeset kommentiert.

Viele Grüße

Michael

Hast du ans Datenbankschutzrecht gedacht? Da ist die Schöpfungshöhe egal.

Hallo,

ich habe den Import revertiert.
https://www.openstreetmap.org/changeset/32667808
https://www.openstreetmap.org/changeset/32667967

Viele Grüße

Michael

Wesentlich für den Schutz einer Datenbank nach den UrhG ist nicht die Schöpfungshöhe (oder der Umstand, dass ein Datum überhaupt in der DB steht), sondern die zunächst zu stellende Frage, ob zur “Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung” des Inhaltes eine “wesentliche Investition” erforderlich war und - wenn das bejaht wird - ob ein “nach Art oder Umfang wesentlicher Teil” benutzt wurde. Entnehme ich dem Telefonbuch die Festnetznummers eines Hotelbesitzers und trage sie bei OSM ein, dann wäre das jedenfalls kein Verstoß gegen 76d UrhG, da eine einzelne Telefonnummer offensichtlich nicht wesentlicher Bestandteil des Telefonbuches ist.

Man müsste also fragen, ob die Erdgas-Infos “wesentlich” sind. Dann sind sie schutzwürdig.

Leider ohne den sicherlich jetzt frustrierten User vernünftig zu informieren :frowning:

Er hat doch angeboten, die Rechtslage zu klären. Und im Forum ist das Thema auch noch nicht durch.

Ich habe an dem Changeset, in dem diskutiert wird, den Revert vermerkt:

Nur so das keine Misverständnisse entstehen: ob eine Datensammelung in OSM verwendet werden kann, hängt nicht von Spekulationen darüber ab ob die Daten einen Schutz irgendwelcher Art geniessen oder nicht.

Entweder sind die Daten in einer wohldefinierten Art für die Nutzung in OSM freigeben, d.h. explizit oder durch eine geeignete Lizenz, oder sie sind aus anderen Gründen klar verwendbar (typischerweise staatliche Daten die veröffentlicht werden müssen, oder andere Werke bei denen die Schutzdauer eindeutig abgelaufen ist).

Im besonderen sind Daten die nur durch Verletzung von Nutzungsbestimmungen und anderen vertraglichen oder vertragsähnlichen Bestimmungen in OSM genutzt werden können (z.B. google, pocket navigation etc.) tabu.

Klar, lesen kann ich auch. Nur ist das mit dem Mini-“Kommentar”, der nichts erklärt, sondern nur “sagt” was jeder sowieso sehen kann, nicht so doll.

Gruss
walter

Korrekt. Es ist vollkommen wurscht, welche Schöpfungshöhe die Daten ansich haben. Die Datenbank ansich ist schützenswert und der Ersteller/Herausgeber kann entscheiden, wer etwas damit tun darf. Liegt eine besondere Kreativität vor, kann die Datenbank sogar selbst zum Werk werden. Allerdings erlaubt das Gesetz die Entnahme einzelner Teile, wenn diese nicht einen besonders hohen Beschaffungs- oder Erstellungswert hatten - letzteres können nur Gerichte klären und ist daher “zu heiß” ohne eindeutige Freigabe.

Es ist noch einen Tick komplexer siehe:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=161388&doclang=EN

http://ipkitten.blogspot.ch/2015/01/breaking-cjeu-says-that-owner-of-online.html

Sprich Datenbanken die nicht unter dem EU-Datenbankrecht fallen können durchaus strengere Bedingungen zur Nutzung haben. Essentiell ist es ein Tauschgeschäft der Staat garantiert dem Eigentümer der DB gewisse Rechte, dafür ist er nicht völlig frei in der Gestaltung seiner Lizenz/Nutzungsbedingungen.

So oder so, am Besten auf der sicheren Seite bleiben.

2 Stunden von seiner Reaktion (“the data is from some freely (as in beer) available POI list […] Guess I’ll have to ask the owner of the website for some kind of permission”) bis zum Revert halte ich für unangemessen. Ich habe hin & wieder den Eindruck, dass Changset-Diskussionen gerne als Chat betrachtet werden - und wer nicht sofort reagiert hat verloren… Sofern kein klarer Verstoß fest steht (und er spricht aktuell von freien Daten) sollten es IMO mindestens 2 Wochen sein.

Hab mal einen kurzen Kommentar dazu ergänzt.

Hallo,

ich bis der Benutzer der die Änderungen teils manuell und später dann auch gescriptet durchgeführt hat.

Ich muss gestehen, dass ich mir über irgendwelche rechtlichen Dinge überhaupt keine Gedanken gemacht habe. Meiner Meinung nach sind die Informationen über CNG Tankstellen öffentlich zugänglich und kein schützenswertes Geheimwissen.

Über die Notwendigkeit eine Massenänderung/ergänzung zu diskutieren hatte ich mich auch nicht informiert. Für mich stand die saubere technische Umsetzung der Ergänzungen über die OSM API mit meinem Perlscipt im Vordergrund.

Inzwischen habe ich einige Artikel im Wiki dazu gelesen und habe schon verstanden, dass es bestimmte gute Gründe für die Formalismen gibt. Ich bin auch nicht frustriert darüber, dass die Änderungen zurückgerollt wurden. Es ist für mich ja kein großer Aufwand den Importlauf nochmal anzustoßen wenn die rechtliche Situation geklärt ist.

Falls es ein Musteranschreiben / Template für die Anfrage der Datennutzung für OSM gibt, wäre ich dankbar wenn ihr mir sowas zukommen lassen könntet. Ansonston werde ich selber eine E-Mail formulieren und beim Webseitenbetreiber anfragen.

Was ich noch nicht 100%ig verstanden habe ist, wo die Grenze zwischen legal und ilegaler Datennutzung liegt. Wenn ich z.B. auf der Webseite von Shell die Liste ihrer CNG Tankstellen finde und diese Daten dann manuell in OSM übertrage ist das dann o.k. Oder brauche ich dann auch die Bestätigung von Shell, dass die Daten von ihrer öffentlichen Webseite in OSM verwendet werden dürfen?

Grüß,
Albert

Hallo!

Hier:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Werbung

Anfragen können (müssen aber nicht) hier dokumentiert werden:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions

Wenn ich mir deren Nutzungsbedingungen ansehe, so halte ich in diesem Fall eine Genehmigung für notwendig.
Leider ist es mir noch nicht einmal erlaubt einfach so einen Link zu deren Seite zu erstellen, deshalb nur in Textform, ohne Verlinkung:

http://www.shell.de/about-our-website/terms-conditions.html

BP/Aral hingegen hat sogar ein Unternehmen damit beauftragt deren deutsche Tankstellen in OpenStreetMap einzutragen, zu aktualisieren und zu ergänzen:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Updating_german_Aral_petrol_stations
Vielleicht hilft das etwas bei deiner Anfrage?

Gruß,
Mondschein

Hallo,

danke für den Link zu den Musterbriefen.

Shell war eigentlich nur ein beliebiges Beidpiel. Wenn ich die Nutzungsbedingungen von Shell lese, dann muss ich echt an der Medienkompetenz der Verantwortlichen bei Shell zweifeln. Mich würde ja interesdieren ob alle Suchmaschinen deren Suchergebnisse auf Shell verlinken so eine Genehmigung haben. O.k. ich hab mir gerade deren robots.txt angeschaut. Ohne Worte. Da ist ja nix erlaubt. Es grenzt ja an ein Wunder, dass Google die Seite überhaupt findet. Da frage ich mich, wenn die so viel zu verbergen hsben, warum betreiben sie dann eine öffentliche Webseite?

Rechtlich scheint aber das Linkverbot nicht haltbar zu sein.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verbot-von-Verlinkungen—f102851.html

Gruß,
Albert

Kannte ich noch gar nicht, danke!