Frage zur mglw. fehlenden Verkehrszeichen

Ähem, es gibt m.E. genug Straßen wo für alle die Einfahrt verboten ist (unechte Einbahnstraße), da sollte nichts ignoriert werden. Wenn offensichtlich ist dass ein Radweg erreicht werden soll dann würde ich eher oneway:bicycle=no nehmen wie du es auch machst.

Bei unechten Einbahnstrassen darf man aber auch als Radfahrer zum Fussgänger werden, sein Fahrrad hineinschieben und als Radfahrer weiterfahren. Genau wie im angenommenen Fall :wink:

Okay, das ist ein Argument.

Hallo zusammen, ganz ehrlich: Ich bekomme langsam Kopfschmerzen wenn ich das hier lese.
Für wen oder was mappen wir eigenlich?
Ist es das Ziel die völlig vermurxte Beschilderung hier abzubilden?
Nein!!!
Ziel ist es doch eine sinnige, logische und funktionale Karte zu erstellen. Dinge die zur Örtlichkeit passen und gleichzeit so in der Form auch verantwortbar sind.
Würde man tatsächlich bei den 25 Metern “oneway:bicycle=no” oder einfach das opposit_lane weglassen. dann ist das bezogen auf ein intaktes Fahrradnetz fatal.
Jeder router würde versuchen eine alternative Route zu finden, ich pers. auch weil ich kein Bock habe zu schieben.
Selbst autonome, Computergesteuerte Autos scannen das Umfeld das Sie befahren ab - müssen es. Augen auf.
Jeder der da fährt wird, so fern er die Straßenverkehrsregeln kenn, erkennen, daß er da nicht fahren darf. Für die, die sich daran halten möchten werden eben kurz 25m schieben. Ist ja auch kein Beinbruch. Eine fahrradtaugliche Route scheint das auf jeden Fall zu sein.
Vielleicht könnte man es taggen ala “erschwertes durchkommen” oder “offiziell nicht, geht aber schon”.

Ich hadere im Moment mit cycleway=track vs. 241. Dazu werde ich noch eine Anfrage ins Forum stellen.
Weil ja eigentlich für den der da mit dem Rad fahren will das ganze eigentlich sch…egal ist. Und die Fußgänger kratzt es auch nicht… Und selbst wenn es 240 wäre, wäre kein Beinbruch.

Wäre nicht falsch, aber in die Einbahn hineinfahren darf man immer noch nicht.

Sehe ich etwas anderes, “267 - 1022-10 - 208” oder “208 - 267 - 1022-10” würde ich so verstehen, dass die Einfahrt Vorboten ist, außer für Radfahrer, und das der Gegenverkehr Vorfahrt hat. Andere Fahrzeuge außer Fahrräder dürfen also immer noch nicht einfahren.

Glaube nicht, das hieße “Einfahrt Vorboten; Außer Radfahrer; nach/erst in y m (m=Meter)”

+1, wohl aber die Gegenheiten vor Ort richtig wiederzugeben und wenn man da nicht hineinfahren darf, dann darf man das nicht und man sollte es dann auch nicht unwahr eintragen.

Gegenbeispiel. BRouter mit Profil “Shortest”.
P.S. Die Diskussion über eine geeignetere Beschilderung, ordne ich eher unter “Lustiges” ein.
Edit. Typo

Sorry, schon richtig. Die ersten Meter ist halt einfach kein cycleway=opposit_lane. Dann ist da auch nichts einzutragen.
In Düsseldorf fehlen häufig die Basics bezüglich Fahrradwegen so daß mir die Diskussion einfach viel zu überzogen vorkommt.

Danke für den Tip mit BRouter. Muß ich mir gleich mal als App anschauen! Ergebnis vom Router der WEB-Seite sieht vielversprechend aus.
Ich benutze OSMAND. Ansich nicht schlecht. Halt ein bisschen eine Eierlegendewollmilchsau… Aber geht ganz gut voran das Projekt.

Nachdem ich hier viele Meinungen gelesen habe, wundert mich einiges ein wenig.

Ich denke, die grundsätzliche Frage von OSM sollte sein, die Realittät darzustellen, also wie mappen wir das, was TobWen gesehen hat?

Ich sehe hier eine (Einbahn-)Straße ohne bauliche Trennung des auf der gleichen Fläche auf einem Teilstück in Gegenrichtung verlaufenden Radfahrstreifens. Ein Doppelstrich ist keine bauliche Trennung (sagt das wiki an mehreren Stellen). Also müssen wir eine Lösung finden, die die Realität darstellt.

Auch wenn es einem tollen Routing dienen würde ist auf den ersten 25 Metern die Fahrt für Radfahrer in der Gegenrichtung der Einbahnstraße verboten! Dass das trotzdem einige machen (ich als Radfahrer würde das nie tun ;)) und jeder Radfahrer weiß doch, dass er Fußgänger sein kann, wenn er es will: absteigen und schieben!

Wir sind nicht die Verkehrsbehörde!

Nun auch wenn ich vielleiht allein stehe, halte ich die Beschilderung garnicht so vermurxt und TobWen hat (trotz fehlender Führerscheinprüfung) in seinem ersten Post bereits die Antwort auf alles gegeben.
Es handelt sch um eine 30er Zone, demnach benötigt es keine Vorfahrtsregelung durch Beschilderung. Ausnahmen müssen aber in der Situation ganz einfach gemacht werden: das Zeichen205 oben, sonst würden tatsächlich von links kommende Verkehrsteilehmer auf die Radfahrer auf dem Radfahrsreifen achten müssen. Sie können aber keine aus der Straße kommenden Fahrräder erwarten, da sie das Schild “Einbahnstraße” (Zeichen220) sehen können. Dass diese nicht nach links abbiegen dürfen (Zeichen214) hat einen anderen Grund (Staugefahr auf eine andere Kreuzung) und kann deshalb bei der Betrachtung der Situation eigentlich vernachlässigt werden. Deshalb dürfen die Radfahrer ja auch geradeaus fahren (wenn sie die Vorfahrt aller anderer Verkehrsteilnehmer beachtet haben).
Dass der Radfahrstreifen erst 25 Meter nach dem Zeichen267 beginnt hat wohl einfach (wie erwähnt) bauliche Gründe.
Die einzige Beschilderung, die sich mir nicht ganz erschließt, ist das (kleine) Zeichen205 unten in Fahrtrichtung der Einbahnstraße.

Ich denke, die verkehrsbehörde hat hier wirklich versucht, so wenig wie nötig Schilder aufzustellen (und damit einen Beitrag gegen den ausufernden Schilderwald zu leisten). Mir erscheint die Beschilderumg zumindest ausreichend und logisch!

Gruß Uwe

Ich bin inzwischen für nur “cycleway:left”=lane “cycleway:left:bicycle”=designated und kein “oneway:bicycle”=no, weil die Einbahnstrasse nicht freigegeben ist.

Leider nicht. Einige Radschubser meinen ja sogar, dass sie auch auf dem Fahrrad wie Fussgänger seien…

Die braucht es auch ausserhalb von 30-Zonen nicht zwingend :wink:

Auch wenn jemand verbotenerweise aus einer Einbahnstrasse kommt hat er Vorfahrt. Damit muss ein Fahrzeugführer rechnen.

Damit müssen dann beide Seiten warten. Nennt sich negativer Vorfahrtkonflikt. Die von links kommende Strasse könnte zusätzlich ein Z301 erhalten und dieser Konflikt wäre (wenn ich nichts übersehe) gelöst. Für den Rest bleibt es dann bei RvL. Oder man nimmt halt das Z205 ab und bringt falls nötig ein Z102 an (@StVB: an der Strasse von links, nicht der von unten!).

Es ist sogar anderes herum: Vorfahrtsregelung durch Beschilderung sind in 30-Zonen nicht erlaubte, genau wie die Radfahrspur. § 45, Abstatz 1c, StVO

Hmm, das ist echt schwierig. Man fährt zwar nicht auch der Straße Fahrbahn der OSM-Way braucht m.M.n aber trotzdem ein “oneway:bicycle=no”, da sonst das Befahren in die entgegengesetzte Richtung “global” ausgeschlossen wird. Würde man bei “cycleway:left=track” auch ein “oneway:bicycle=no” setzen?

Edit: Anmerkung: Auch wenn ich das persönlich nicht so gut finde, liese sich die Situation, wie hier schon vorgeschlangen wurde, durch “oneway=yes + cycleway(:left)=opposite_lane” einfach beschreiben.

Nach meiner Lesart (…Sie darf nur Straßen … und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.") ist der benutzungspflichtige Radweg zulässig. Genau das liegt hier vor, auch wenn es eigentlich eine Radfahrspur ist, die sicherheitshalber mit einer doppelten Linie (Doppelstrich=Zeichen295) versehen ist.

Das kann wohl sein, das sind dann wohl die, die ihr Fahhrad auf der Straße schieben und nicht in ihr Haus kommen, da sie schiebenderweise ja den Fußweg nicht benutzen dürfen? :frowning:

Gruß Uwe

Hubert87 liegt da richtig.

Habe heute gaanz viele Fotos gemacht und werde das nachher mal maßstabsgetreu abbilden.

Tut mir leid, dass das so lange gedauert hat. Ausgehend von der bisheringen Diskussionen wirft meine neue Kartierung aber noch mehr Fragen auf. Ich dachte, die Zeichen 301, 205 dürfen in der Tempo-30-Zone nicht aufgebaut werden? Die Ampel auf Straße F ist übrigens vor 2000 eingerichtet worden und daher erlaubt.

Ja, da befindet sich wirklich ein Einbahnstraßenschild neben dem 205er mit 341 von Straße C auf D. Was hat das da zu suchen? Kenne keinen, der sich daran hält. Kann es sein, dass das jemand aus Spaß um 90° verdreht hat und eigentlich in Straße C zeigen müsste??

Vom Übergang von 241-30 auf 340 (Straße E auf F) müsste eigentlich ein 1012-31 “Ende” stehen - sobald ich es finde, werde ich es nachtragen.

Edit: der doppelt Streifen ist zu 90% übrigens aufgelöst. Man kann ihn kaum noch erkennen, ebenso wie die eigentliche Markierung für den Radfahrstreifen. Ich vermute, dass der innere Streifen (der doppelte) die ursprüngliche des Radwegs war; dann hat man gemerkt, dass die Straße zu eng ist und hat dann den Radfahrstreifen kleiner gemacht - der ist jetzt nur noch etwa 1 Meter breit…

Die Zeichen für den ruhenden Verkehr und die Seitenstraßen habe ich jetzt noch nicht mit drin, da gibt’s wieder tolle Dinge, wie Fahrradstraßen usw. Ich habe massenhaft Fotos gemacht, will jetzt aber den Thread nicht fluten. Bei Unklarheiten lade ich ein Archiv hoch.

Achja: Das mit der grundsätzlichen Vorfahrt durch “rechts vor links” (§ 8 StVO) in § 45 Abs. 1c STVO wird übrigens durch VwV-StVO führt aus (Rd.-Nr. 41 zu § 45) “ausgehebelt”:

Da hier Busse durchfahren, kann ich mir jetzt schon die Argumentation der Stadt vorstellen :smiley:

Ich habe gestern einen Großteil der Tempo-30-Zone abfotografiert und noch mehr Unstimmigkeiten gefunden.

Plötzlich hält ein Polizeiwagen neben mir, stellt sich direkt neben mich auf einen Parkplatz und lässt die Fensterscheiben runter. Da vor dem Auto ein Schild war, was ich fotografieren wollte, habe ich mich genau vor das Auto gestellt und ebenjenes Schild fotografiert. Ich bin dann noch ein paar Mal an dem Auto vorbei, aber die haben nichts gesagt :slight_smile:

Kann sich jemand meine Grafik vom 15.11.2014 bitte nochmal anschauen?

Hallo,

coole Zeichnung. Als Radfahrer bleibt einem in der Gegend wohl wirklich nur übrig so zu fahren wie man will.

Zu Kreuzung ABCD: Vermutlich war es für die Straßenverkehrsbehörde wohl die sicherste Lösung dem Radfahrer aus C die Vorfahrt gewähren zu lassen. Allerdings denke ich, dass ein Schild 102 in Straße A in Richtung D (vieleicht mit Zusatzzeichen 1000-32 dadrüber/dadrunter) sinnvoller ist. Das würde dann den “negativen Vorfahrtkonflikt” beheben.

Kann man das Schild denn von A, B oder D aus sehen? Ansonsten würde ich das ähnlich bewerten.

Bei CFE: Wo genau steht denn das Zeichen 220, bzw. wo hört denn der Radweg aus E in Richtung F auf? Der blaue Pfeil verdenkt das ein bischen. Ansonsten macht die änfangliche Diskussion noch weniger Sinn, da ein Radfahrer aus E in Richtung F dort nicht fahren darf, und somit auch nihct die Möglichkeit hat, dort rechts in die Einbahnstraße einzubiegen. Und aus F in Richtung E darf man als Radfahrer ja wegen dem 209 auch nicht links abbiegen.

Allgemein, würde ich dir empfehlen, dich mal bei deiner Verkehrsbehörde zu melden, um mit denen ins Gespräch zu kommen. Oftmals sehen die einige Probleme garnicht und freuen sich über den Input. Zu mindestens bei mir in der Stadt habe ich diese Erfahrung gemacht.

Danke.

Die Polizei ist recht präsent hier und aufgrund der verschlungenen, unübersichtlichen und dörflichen Struktur landest du schnell unter den Rädern.

Werde ich mal anmerken. Aber unser Ort ist eh kreativ im Erfinden von neuen Schildern, guck dir das mal an:

Ich frage mich, wie teuer dieses doofe Schild war. Das haben die ja extra entwerfen und herstellen lassen müssen :frowning:

Gegenüber der Einmündung, sorry, habe es falsch eingezeichnet. Siehe hier:

Zeichen 209 steht direkt östlich der Nebenstraße von F in Richtung E, also hast du Recht: Man darf überhaupt nicht von F in C reinfahren und von E auf C ist das gar nicht vorgesehen. Darum ist dort ja auch “nur” ein 257 ohne Zusatzzeichen. Da sich in dieser Nebenstraße aber ein Schule befindet un die alle über “C” nach Hause wollen, fahren sie alle rein.

Halten wir fest: Zeichen 237 auf Straße C ist

  1. ungültig, weil Tempo-30-Zone
  2. dumm, weil 25 m hinter Zeichen 267 und
  3. dumm, weil niemals aus E und F erreichbar.

Noch eine Frage: Muss Zeichen 241-30 nicht mit einem 1012-31 beendet werden, wenn es vom getrennten Fuß- und Radweg auf einen durch Zeichen 340 markierten Schutzstreifen für den Radverkehr überleitet? Der Schutzstreifen trägt übrigens das Piktogramm “Radverkehr” und befindet sich ebenfalls in einer Tempo-30-Zone.

Yop, ich habe schon einen Termin per Mail beantragt. Ich möchte mit eh mit den Herren treffen, da es noch andere Probleme hier im Ort gibt. So existiert ein verkehrsberuhigter Bereich, obwohl Fuß- und Radweg baulich vom Straßenverkehr getrennt sind und der Bereich zum Großteil vom MIV, ruhenden Verkehr und von Taxen gebraucht wird. Außerdem haben sie dem Bereich Zeichen 267 verpasst! Das dürfte unzulässig sein, auch wenn es historisch gewachsen ist.

Hier sind übrigens alle Fotos diese Kreuzungen betreffend. Ich habe in den letzten Tagen fast die gesamte Innenstadt fotografiert und noch viel mehr “Auffälligkeiten” gefunden: http://minus.com/mhHkQ31QUObm0

Kann mir jemand das hier erklären?

Nein: Die Tempo-30-Zone ist unzulässig, aber dennoch gültig :sunglasses:

Weißt du was mir auffällt, nachdem ich die komplette Zone kartiert habe? Im Endeffekt ist die komplette Tempo-30-Zone hinfällig, da alle rechts-vor-links Regelungen durch Zeichen 301 ausgehebelt werden!

Hier eine aktualisierte Skizze, es fehlen aber noch ein paar 301er und 205er.

Der Sacharbeiter für Verkehrsangelegenheiten hat sich mit mir in Verbindung gesetzt und ist an meinen Erhebungen und an Ortsbegehungen sehr interessiert. Er war selbst noch nicht dabei, als die meisten Dinge entschieden wurden und es existiert kein offizielles Schilderkataster.

Ich würde meine Verkehrszeichen in den kommenden Tagen (Wochen) vervollständigen und ein paar “FIXMEs” eintragen. Hättet ihr Interesse, dann mal über die Karte zu schauen und Auffälligkeiten mitzuteilen? Damit würde ich dann bei dem Herren vorstellig werden.

Das wäre doch mal ein tolles Beispiel für OSM und Detail-Mapping im realen Leben :smiley: