Alles klar danke. Ich werde mich dann mal in nächster Zeit an die Grenzrelationen wagen. Hab ich bis jetzt noch nicht gemacht - muss ich auf etwas besonderes achten?
Man kann da unterschiedlicher Auffassung sein. Es gibt Argumente für beide Sichtweisen. Aber hochwertige Auswerter/Tools können/sollten sich faktisch nicht auf vollständige Adressen verlassen, vgl.
… und da die Grenzrelationen zum Teil fehlen, zu grob eingezeichnet sind oder fehlerbehaftet sind, bevorzuge auch ich die vollständige Angabe der Adresse mit Ort, PLZ und ggf. Ortsteil.
Vor allem in Rheinland-Pfalz, wo die Grenzen teilweise wild geraten sind und mitten durch die Orte gehen. Da könnte die Angabe des Ortes zumindest helfen da mal aufzuräumen.
Mir kommen solche Kuriosa in den östlichen Bundesländern immer wieder unter. Leider kann man ja die Grenze nicht sehen, so dass ich nicht so recht weiß, wo sie denn ohne Urheberechtsverstoß detaillierter zu entnehmen ist.
Um Urheberrecht geht es dabei eigentlich seltener, wenn man manuell Informationen/Wissen über Fakten ableitet (“Wo (ungefähr) verläuft eigentlich die Grenze? Ach da!”) und dann verwendet.
Vielleicht möchte ja jemand seine juristisch qualifizierte Einschätzung zu dieser BKG-Lizenz abgeben:
Das manuelle Abschreiben eines Telefonbuchs ist übrigens laut BGH nicht urheberrechtlich zu beanstanden ( BGH, I ZR 5/97, 1999), aber wettbewerbsrechtlich. Letzteres dürfte bei Geoinformationen nicht der Fall sein.
Ja, die ist zu grob daneben. Das ist für eine BL-/Kreisgrenze eher ungewöhnlich in OSM.
Ich habe mir die Grenze im WebAtlasDE.Light und einem frisch entdeckten Gemeindegrenze-WMS (beide vom BKG) angeschaut. Danach ist die Grenze in OSM sehr schlecht.
Leider liegen die Grenzen auch im Vergleich der beiden offiziellen WMS recht weit auseinander. Das “Haus am Dammühlenteich” liegt beim einen WMS im LK. Leipzik beim anderen im Lk. Nordsachsen
WebAtlasDE.Light macht einen genaueren Eindruck (auch wenn dieser Dienst im Prinzip recht ungenau ist).
… und ich hatte den falschen Grenzverlauf bei einem leckeren Essen im “Haus am Dammühlenteich” festgestellt, als ich die Werbung besagten Hauses mit der Adressangabe gelesen hatte
Dieser Fall sollte aber nur ein Beispiel von vielen grob gemappten Grenzverläufen sein (dieser “Fehler” war mir genauer in Erinnerung) und die Notwendigkeit eines korrekten und vor allem vollständigen Address-Mappings untermauern. Die Grenze im besagten fall verläuft von Süden her kommend erst östlich des Turmweges um dann auf die westliche Seite zu wechseln und dann entlang des Hauptweges weiter nach westen zu führen. Dies habe ich im Geoportal.sachsen.de geunden. Aber “abmalen” oder nachzeichnen gibt es wohl eher nicht. Grenzsteine habe ich dort nicht gefunden.
Von daher gibt es in den sog. NBL viel Nachholebedarf bevor sich bei den Adressangaben Nodes erübrigen.
Im Übrigen werden meine Zweifel größer, ob Grenzen überhaupt wie bisher in OSM verwendet/eingebunden werden sollten.
Sie gehen andauernd kaputt
Sie werden unbeabsichtigt verschoben.
Sie sind teils recht ungenau
Bessere Grenzen sind lizenztechn. oft problematisch (zwar OpenData, aber ODbL macht zu viel kaputt)
Einfach ungenaue, veraltete BKG-Daten in separaten Datensätzen und Map-Layern zu verwenden ist leider auch nicht die Lösung.
Die Separation ist ein guter Anfang, aber eine Bearbeitung ist trotzdem notwendig.
In OSM ist alles per se suboptimal. Meine Auswertung macht in allen Fällen aber keinen Fehler. Vorhandene addr:*-tags “überschreiben” den spatial abgeleiteten Wert.