Bitte nicht den Fahrplan fotografieren, ist schleißlich 'ne Raubkopie von 'nem analogen Datenbankwerk!
Um ihr geistiges Eigentum besser zu schützen, hängt die Bahn dann demnächst noch überall die Fahrpläne ab… Weil schließlich verdient die Bahn ja mehr Geld mit dem Handel ihrer Fahrplandaten, als mit ihrem Verkehrsangebot, da muß man die kostbaren Fahrplandaten schon allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen unbedingt schützen.
Das müßt ihr eben einfach verstehen, weil wo käme man denn hin, wenn wohlmöglich mehr Leute, dank verbesserter/alternativer Fahrplanauskünfte, die Bahn nutzen würden! Stellt euch mal vor, man würde aus Gründen der Qualitätssicherung für alle Nutzer auch gleich noch 'ne Web-API anbieten, damit sie auch immer die frischen Daten haben, das wäre dann ganz schlimm, weil dann hätte man ja keine Ausreden mehr, um die kostbaren Daten nur G* für viele Euros zur Nutzung zur überlassen…
Nee, wie dämlich kann man denn nur sein… …oder vernüftiges Marketing sieht einfach mal anders aus! Sicher war das Veröffentlichen der Fahrplandaten unter OdbL keine gute Idee in Bezug auf OSM und allgemein, das hätte man lieber als Grauzonendownload belassen sollen, auch wenn die Sache ja an sich ein symbolischer Akt sein sollte. Die Leute hinter Openplanb haben doch selbst geschrieben, das sie die Daten aus den online breitsgestellten Anwendungen der Bahn extrahiert haben und bestimmt sind die online zum Download bereitsgestellten Anwendungen ganz bestimmt anders, als die auf irgendwelchen CDs… Aber nicht mal das konnte die Presseabteilung der Bahn richtig recherchieren…
Edit: Ausgerechnet die Qualitätssicherung ist ja wohl mit das unklügste Argument überhaupt, wenn die ganzen anderen OpenData-Fahrplanauskünfte potenziell aller schlechter sind, dann wird eben weiterhin die der Bahn genutzt, da brauchen sie sich also keine Sorgen zu machen deswegen… Auch hätte der Verööfentlicher es klüger machen können, weil schließlich findet sich bestimmt irgendwo ein Nutzer, der kein Internetzugang hat bzw. diesen für seinen Anwendungszwecke nicht nutzen kann und unter dessen exotischen Nischenbetriebssystem die verfügbaren Anwendungen schon nicht laufen werden, so das man ersatzweise, dann legales, Reverseengineering machen darf. Ja, so macht man es richtig, wenn man es denn dann macht…