Luftbilder vom Amt

Hallo und guten Tag!

Ich möchte gerne in meiner Umgebung (Havelberg) einige Lücken im Kartenmaterial schließen. Da ich in erstere Linie mit dem Rad unterwegs bin, stünde mir da einiges bevor. Durch die Diskussionen hier kam mir der Gedanke mit den amtlichen Luftbildern und dem Nachzeichnen.
Jezt meine Frage gibt es eine rechtliche Grundlage auf die ich mich da berufen kann oder ist es nur der gute Wille der Leute auf dem Amt, an den appelieren muß?

Danke für eure Hinweise und mit freundlichem Gruß…

Holger

Es gibt eher eine rechtliche Grundlage das Dir das nicht erlaubt wird und deswegen ist es eigentlich fast sinnlos danach zu fragen.

Amtliche Luftbilder werden oft für private zwecke umsonst angeboten aber nicht für kommerzielle Fälle. Die Ämter wollen Geld machen mit ihren Geodaten und Luftbildern.
OSM schließt eine kommerzielle verwertung nicht aus, also ist es Dir nicht erlaubt die Luftbilder zu bejutzen.

Die Behörde darf es Dir auch nicht so einfach erlauben denn das würde dem Gleichstellungsgrundsatz wiedersprechen.
Wir haben allerdings von einer privaten Firma für einen begrenzten Zeitraum Luftbilder für Dortmund bekommen und es gab es auch Modellprojekt mit amtlichen Luftbildern in Bayern.

Und es gibt auch mind. zwei welche beim LVA Bayern selbst Luftbilder lizenziert haben.

Hallo Holger

Erstmal herzlich willkommen im Forum.

Wie schon Nightdive ausführte, gibt es Gesetze und Verordnungen,
die amtlichen Vermessungsstellen vorschreiben, dass sie ihre ihre
Geoinformationen zur Refinanzierung verkaufen müssen. Da können wir
wegen des Gleichheitsgrundsatzes keine Ausnahme erwarten.

Eine Alternative sind freie Anbieter von Luftbildern gegen Bezahlung.
Siehe den Thread DOPs von GeoContent lizensieren?

Edbert (EvanE)

Hi, ein nachfragen finde ich nicht verkehrt, wenn die kein Interesse seitens OSM spüren, wird sich natürlich auch nichts bewegen. Und wer weiß, vielleicht hast du sogar einen Mapper im Amt :slight_smile:

Wir haben hier in Augsburg einen guten Draht zu unserem “Stadtvermessungsamt”. Dieses ist dem städtischen Baureferat der Stadt zugeordnet und untersteht damit anderen rechtlichen Bedingungen als das ebenfalls in der Stadt ansässige “Staatliche Vermessungsamt”, welche eine Niederlassung vom bayerischen gleichnamigen Amt ist.

Das Stadtvermessungsamt kann über seine eigen erhobene Daten selbst entscheiden und hat uns so schon eine Datenspende (Umrisse öffentliche städtische Gebäude mit Publikumsverkehr) gegeben. Leider haben sie zum letzten mal 1999 eine eigene Stadt-Befliegung beauftragt und die Daten liegen größenteils nur analog vor und wir diskutieren aktuell, ob wir die Daten evtl. sichten können für eine Eignung.

Das städtische Vermessungsamt gibt es in Großstädten und mindestens dort lohnt sich auf jeden Fall der Versuch in Kontakt zu kommen und eine Zusammenarbeit auszuloten.

Auch wenn die wiederholte Anfrage beim jeweiligen staatlichen Vermessungsamt wahrscheinlich nichts bringt, können wir so evtl. durch wiederkehrendes Anfragen zu einer internen Diskussionen bei denen anregen und auf lange Sicht könnte es vielleicht doch was bringen.

Unser städtische Vermessungsamt ist übrigens auch in Kontakt zu anderen in Bayern, die tauschen sich da schon aus. Andere haben wohl andere Sichtweisen, aber die haben da wohl einen Spielraum, also ran an die Ämter :wink:

Viele Grüße
Dietmar