Karte der 4. Landesgartenschau Bad Nauheim frei?

Hat jemand von Euch ebenfalls diesen “Geländeplan” (Faltplan) der Landesgartenschau 2010 vorliegen?
Er bietet eine sehr schöne Darstellung der Bebauung rund um den Sprudelhof / Bahnhof ect. Ich konnte bis jetzt keinerlei Copyright-Verweis oder ähnliches entdecken. Kann jemand anderes (Peter?) noch mal drauf schauen?!
Georg

Du meinst den hier: http://www.bad-nauheim.de/item?page=1207638701&pkey=mpDownloads&item=1 ?

Naja, selbst wenn nichts von Copyright dran steht, muss man eigentlich erst fragen.
In Deutschland sind soweit ich weiß Dinge ab einer bestimmten Schöpfungshöhe auch ohne Vermerk vom Copyright geschützt.

Laut einem LG-Urteil sind auch Papierkarten (im konktreten Fall ging es um eine Topo-Karte) Datenbanken. Diese stehen unter dem Schutz des Urheberrechts. Ein abmalen ohne Genehmigung ist also problematisch.

Ich glaube aber, dass es in dem Fall einfach sein dürfte, ein JA zu bekommen.

Ja, den meinte ich. Hab ihn allerdings als Papierversion vorliegen. Ist ein richtiger Faltplan. Der Inhalt ist jedoch weitestgehend gleich.
Die Problematik ist mir durchaus bekannt, wenn jedoch keinerlei Hinweis enthalten ist?!
Ich denke das ich einfach morgen mal nachfragen werde. Kostet ja (fast) nichts. :wink:
Georg

Wie KaChing_Cacher schon sagte, in Deutschland muss man nicht extra drauf hinweisen, dass das Werk vom Urheberrecht geschützt ist. Der Urheberrechtsschutz wirkt automatisch. Anders ist es im angloamerikanischen Rechtsraum.

Im Markenrecht ist es anders. Dort muss man seine Markennamen aktiv schützen.
Das heißt insbesondere:

  • Man muss den Markennamen verwenden.
  • Man muss darauf hinweisen, das der Namen als Markenname geschützt ist.
  • Man muss rechtzeitig die fälligen Gebühren für den Markenschutz bezahlen.

Wenn man das unterlässt, kann der Markenschutz auch wieder aufgehoben werden.
(Das gilt auch entsprechend für Logos)

Edbert (EvanE)