Ich möchte einer Straße folgende drei Schilder zuweisen:
Rundes Schild, roter Kreis außen rum, drin eine „40".
Rundes Schild, roter Kreis außen rum, drin „7,5 t"
Rechteckiges weißes Schild mit Aufschrift „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei"
Ich bin mir bei der Bedeutung gar nicht ganz sicher. Heißt das, die Verbote 1 und 2 gelten generell, aber für Land- und forstfahrzeuge gelten die nicht? Oder dürfen dort nur Landwirtschafts- und Forstfahrzeuge fahren und diese müssen auch noch diese Grenzen einhalten?
Nein, das agricultural bezieht sich doch nur auf das Gewicht und nicht auf die allgemeine Zugangsbeschränkungen.
Also meiner Meinung nach gibt es dafür noch keine Lösung.
kommt in meiner Gegend häufiger vor, bedeutet:
land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen beliebig schwer sein(bis 40 t)
andere Fahrzeuge nur 7,5 t
Oh, ist ja scheinbar wirklich eine schwierige Beschilderung. Dachte schon ich müsste mich schämen, weil ich ja 'nen Führerschein habe.
Also das weiße, eckige Schild gilt für das direkt darüber befindliche maximale Gewicht? Und die Höchstgeschwindigkeit gilt für alle? Kann ich das nun so eintragen, wie Hans Loderer gesagt hat, mit zusätzlich maxspeed?
Hier in der Schweiz ist es so, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge nur als “landwirtschaftliche Fahrzeuge” gelten, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) aufweisen. Diese Fahrzeuge erhalten ein grünes Nummernschild.
Jedoch, landwirtschaftliche Fahrzeuge die über 45 km/h gehen, erhalten ein weisses Nummernschild und gelten somit nicht als landwirtschaftliches Fahrzeug.
Wobei hier auch zu beachten ist, dass “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” (Zeichen 1026-36) und “Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei” (Zeichen 1024-17, wobei das eigentlich Fahrzeuge sind die nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen, ist aber das Sinnbild “Traktor”) zwei paar Schuhe sind. “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” ist eher so etwas wie “Anlieger frei”, nur eben statt für Bewohner für Leute die dort aus landwirtschaftlichen Gründen etwas zu tun haben, das schließt eventuell auch normale Autos mit ein.
Beispiele in Kombination mit Verbot für alle Fahrzeuge:
Ein Zusatzschild ergänzt immer nur EIN darüberliegendes Schild. Wenn man hier auch unbedingt mit 100 fahrende Trecker zulassen will, muss man das Zusatzschild verdoppeln…
Hätte weiterlesne sollen vorm Antworten, chris hat das ja schon perfekt beantwortet …
Na dann eine Zusatzantwort
Grün oder schwarz wäre in Deutschland eine rein kfz-steuerrechtliche Frage.
Ob der Bauer den Acker mit 'nem Spaten, Ochsen, Pferd, Trecker, Fahrrad oder Porsche mit 100 km/h umpflügt, ist sein Bier, stvo-mäßig irrelevant und er dürfte mit allem dort fahren.
Auch in der Schweiz gibt es einen Unterschied zw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen (grünes Nummernschild) und landwirtschaftlichem Verkehr (eine Auflistung, was “landwirtschaftliche Fahrten” sind findet man hier: Verkehrsregelnverordnung Art. 86). Der Bauer darf also auch nach dem Schild “Landwirtschaftlicher Verkehr gestattet” mit seiner weissen Nummer zu seiner Kuhherde weiterfahren.