Das NSG ist aktuell nicht eingetragen, ich kann es gern in groben Umrissen einzeichnen.
Aktuell ist nur ein durchgehender Weg verzeichnet, der aber aus meiner Sicht fälschlicherweise mit access=no versehen wurde. Die Begründung steht im note-Tag: “Nicht ausgeschildert, daher Benutzung verboten”.
Das ist jedoch m.E. hier falsch, da das Gebiet außerhalb des Nationalparks Harz (http://www.openstreetmap.org/relation/90584) liegt. Hier sollten nur die Bestimmungen des Naturschutzgebiets Kramershai (http://www.lvwa-natur.sachsen-anhalt.de/verordnungen/kramershaivo.pdf) zur Anwendung kommen, die - wie in den meisten NSG - das Verlassen der Wege verbieten, die Wege selbst jedoch dürfen begangen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie beschildert sind oder nicht.
Bevor ich dort kartiere, würde ich gern wissen, ob ihr diese Ansicht teilt. Ich möchte vermeiden, dass die Wege anschließend gelöscht und umgetaggt werden.
Es muß eine Verordnungsvariante mit Karte (z.B. aus Amtsblatt) geben (§2, Abs. 2, letzter Satz).
Ansonsten ist es für mich eindeutig…
-alle Wege dürfen betreten werden. (so denn nicht eine extra-Beschilderung vor Ort was anderes aussagt)
-nur öffentlich gewidmete Wege dürfen befahren werden, alle anderen nicht (motor_vehicle=no|private); Waldwege dürften nicht öffentlich gewidmet sein.
Ansonsten bitte auch das boundary=protected_area-Schema anwenden.
Danke, Sven. Die Version mit Karte kann ich online nicht aufstöbern. Andere Länder veröffentlichen die Grenzen manchmal sogar als Shapefiles, aber auch nichts dergleichen. Naja, ich werde vor Ort mal schauen, wie gut der Verlauf zu rekonstruieren ist.
Die Sachsen-Anhaltiner verstecken ihre Daten…muss man schon früh aufstehen, um da ran zu kommen
unter http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/geoservice/viewer/main2.htm unten links bei “Karteninhalt” klicken, dann im Karussell unten auf die Karte 4 Scrollen, dann einmal klicken und auf der Rückseite nur die NSG anhaken. Dann reinzoomen, das geht mit shift-linksklick-Box aufziehen
Beim Kramershai sind direkt angrenzend auch noch die “Harzer Bachtäler”, da muss man aufpassen.
Danke, Gormo! Um Freigabe für einen Import werde ich wohl erstmal nicht ersuchen. Importe erscheinen mir zwar für nicht / kaum sichtbare Objekte sinnvoll, aber für Gelegenheitsmapper doch ein ganz schöner Brocken.
Darf ich fragen, wessen Sockenpuppe du bist? Du hast 0 Änderungssätze in der OSM-Datebank und im Wiki beschränken sich deine Beiträge auf das Anlegen besagter Wiki-Seite.
Importe sind etwas für erfahrene Nutzer, nichts für Neulinge. (Außer du bist das von der Richtlinie geforderte “separate Import-Benutzerkonto”, aber dieser schweigt normalerweise und lässt seinen Hauptbenutzerkonto für sich sprechen)
Die Sockenpuppenfrage ist jetzt geklärt. Es handelt sich um ein Zweitkonto eines erfahrenen Mappers, der nicht mit seinem Realnamen verbunden werden möchte. Meine Befürchtungen, dass es sich um einen unerfahrenen, Importe für das Allerbeste haltenden Open-Data-Aktivist ohne OSM-Erfahrung handle, sind ausgeräumt.
Zum Import:
Wenn NSG-Grenzen entlang administrativer Grenzen verlaufen, sollten diese sich die Ways teilen, wenn der Verordnungstext schreibt, dass die Admin-Grenze die NSG-Grenze bildet. Dazu ist u.U. Recherche der jeweiligen Verordnungen notwendig (und vorher die manuelle Auswahl der Schutzgebiete, bei denen dieser Verdacht aufgrund schon vorhandener OSM-Admin-Grenze besteht). Das zieht den Import zwar in die Länge, trägt aber zu seiner Qualität bei.
Bei der derzeitigen Erlaubnis habe ich ein gewisses Restbauchweh. Ob der Behörde klar ist, dass OSM nicht nur eine Karte ist und unsere Daten auch von Dritten verwendet werden? So etwas hätte im Schreiben an die Behörde stehen sollen. (Lieber ein Nein kassieren, als mit grauen Daten in OSM leben)
Joachim Kast stand ja im CC, und er hat keine Bedenken angemeldet. Mir reicht das erstmal; falls noch Klärungsbedarf besteht würde ich da Joachim bitten, die weitere Kommunikation mit dem LAU zu übernehmen.
Der gesamte Schriftwechsel liegt mir in Kopie vor. Ich rufe sicherheitshalber im Laufe der nächsten Woche an um zu klären ob “ohne jede Einschränkung bezogen und weiterverwendet werden … bei Namensnennung(z.B. unter Contributors)” seitens der Behörde auch wirklich so gemeint ist. Im Gegensatz zu Hauskoordinaten sehe ich die per amtlicher Bekanntmachung in anderer Form öffentlich beschriebenen Schutzgebietsgrenzen als unkritisch an.
Ich habe mit dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt telefoniert. Das Amt ist sich bewusst, dass die Schutzgebiets-Geoaten jetzt als Kopie in OSM vorliegen und von Dritten unter ODbL verwendet werden können. Dies wurde zuvor intern besprochen und ist ausdrücklich erwünscht.
Ich werde meinem ursprünglichen Plan folgen und Wege in einem der NSG eintragen (oder auch in mehreren oder außerhalb, wenn ich anderswo fehlendes feststellen sollte).