Quelle und Lizenz der Kartographie unbekannt, Daten entsprechen aber OpenStreetMap
Ich finde es enttäuschend und beschämend… ein Redakteur sollte heute nahtlose Quellen nachweisen können
So, ich habe jetzt eine vernünftige Mail dahin geschickt, mich bedankt, dass sie OpenStreetMap einsetzen und angeboten, ihnen zukünftig Tipps zu geben, wie sie es fehlerfrei machen könnten. Danke für eure Mithilfe. Ich halte euch auf dem Laufenden.
“Die Ordnungshüter” haben, im Gegensatz zu den Redakteuren, alles richtig gemacht. In dem Dokument, welches dem Bericht offensichtlich zugrunde liegt, sind die (c)-Angaben drin. Einfach mal “Download” in dem Bericht anklicken, dann bekommt man das:
Habe mich einfach direkt an die Kollegen in Dortmund gewendet, da der Anreiz der VÖ ja von denen ausging.
Edit: Natürlich kann die Karte im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sein, das Urheberreicht wird nach § 5 UrhG dann natürlich aber ebenfalls nicht aufgehoben.
Die OZ hat das bei uns auch anfangs gemacht. Trotz Mail an Autor und Chefredakteur blieb das für Wochen dabei. Dann hatte jemand bei uns einen persönlichen Kontakt und darüber konnte das geklärt werden.
Es ist ja auch schön, wenn einem die Karte (an der man selber mitgearbeitet hat) in der Zeitung anstrahlt. Nur sollte man gerade bei Verlagen auch meinen, dass die es mit dem Copyright eigentlich genau nehmen und die Urheber auch nennen. Naja, wird bestimmt …
Ich habe mal an Sachbüchern mitgeschrieben… der Verlag (bzw. der Editor) möchte zwar Quellen haben, aber im Buch selbst landen dann entweder gar keine oder die Zahlen werden extra verändert, damit der Sachverhalten den Schülern leichter verständlich wird… Klar, dann kannst du keine Quelle mehr angeben.
Lustig war auch, als ich eine ältere Ausgabe überarbeitet habe und dann gemerkt habe, dass der alte Autor alle Werde um ca. 30% erhöht hat, damit die “Dramaturgie” des Sachverhalts hervorgehoben wurde. Klar, das sind keine wissenschaftlichen Werke, aber ich empfinde es als Betrug
Ich habe “newsaktuell” und die DPA selbst (die steht dahinter) mal mit in den CC gesetzt. Schließlich sind sie an der Verbreitung beteiligt (Störerhaftung?) und könnte einfach den von uns gewollten Urheberrechtshinweis als Anmerkung der Redaktion anbringen. Beide Stellen haben sich bislang nicht gemeldet.
Rein rechtlich (ihr wisst: IANAL) können die uns ignorieren, da wir ja feierlich angegeben haben, dass die Daten als Public Domain in die ODbL einfließen (facts are free). Rechtsvertreter ist der Herausgeber der Datenbank - und das sind nicht die Mapper. Vermutlich schweigen sie sich aus, weil wir gar keine rechtliche Handhabe besitzen
Edit: Sorry, hier geht es wohl um 2 verschiedene Artikel, ist mir grad aufgefallen. Ich hab mich die ganze Zeit auf den Artikel im Beitrag #6 von martinum4 bezogen.
Mir ist relativ egal, ob da eine Attributierung dran ist oder nicht, weil ich persönlich keinen Wert drauf lege.
Hier nur zur Klarstellung: In dem oben verlinken Artikel unterhalb des Kartenbildes befindet sich folgender Text:
"Denn an 17 Tatorten scheiterten Einbrecher in Dortmund während der Tat - sie mussten den Versuch abbrechen. Offenbar war der Widerstand an gut gesicherten Türen und Fenstern zu groß oder Zeugen störten sie. Damit ist die Zahl der Tatorte mit abgebrochenen Versuchen höher als die Zahl der vollendeten Einbrüche (13). Die Zahlen beziehen sich auf die 18. Kalenderwoche (2. bis 8. Mai 2016).
Download
Karte: Alle Einbrüche vom 2. bis 8. Mai (670 KB) (654.10 KBytes.)
"
Und genau dieser “Download”-Link führt zu einem PDF, in welchem eine saubere Attributierung vorhanden ist. Wie du auf das von dir verlinkte Image kommst, ist mir nicht klar. Ich verwende hier Firefox 46 unter Ubuntu 16.04 LTS auf einem Laptop.