Hafengelände

An der Saarstraße in Hanau steht folgendes Schild:

https://d1cuyjsrcm0gby.cloudfront.net/bOdXax6blVHP8d2FZBR9NA/thumb-2048.jpg

Rechtfertigt das ein access=private? Darf man da wirklich nicht rein, ohne Ärger zu bekommen? (Da war der Mapillary-Radler ganz schön mutig.)

*Rechtfertigt das ein access=private? *

Im Prinzip ja, obwohl ich es etwas zu “scharf” finde.

Also, ich wäre für access=destination; Nicht in jedem Falle ist das Zusatzschild “Anlieger frei” angebracht. Wenn ich hier zu tun hätte, würde ich das Schild ignorieren. Natürlich NICHT die 30! Ist aber wirklich etwas klein, der Hinweis.

Ich würde das Schild ignorieren, wenn ich ein Fahrzeug dabeihätte. Da steht doch Zugang, nicht Zufahrt.
duckundweg

Wenn wir schon blödeln, dann lege ich mich als Anfänger hier mal weit aus dem Fenster.

  • Wenn wo steht "Zugang/Zutritt/Zufahrt für unbefugte verboten trete oder fahre ich rein. Denn ich habe Befugnisse, ob diese ausreichend sind steht meist nicht drauf.
  • Wenn wo dran steht “Einsatzfahrzeuge frei” fahre ich mit dem Auto rein. Denn ich habe ein Einsatzfahrzeug meines Arbeitgebers dabei. Dass meines ausgeschlossen sein oder sich das nur auf bestimmte Arten von Einsatzfahrzeugen beziehen könnte steht nur ganz selten dran, obwohl Schilder “Einsatzfahrzeuge der Polizei frei” immer wieder mal auftauchen. Dass die Definition von Einsatzfahrzeug in Wikipedia falsch ist, muss sogar die Polizei einräumen. Denn behördliche BOS-Einsatzfahrzeuge sind nicht als PKW oder LKW zugelassen, sondern z.Bsp. als Fustkw, KdoW, MTW, ELW x etc.
    Sonst gäbe es keine Abnahme der Sondersignalanlage :smiley:

Davon mal abgesehen gilt natürlich nicht nur für Mapper im Hafengebiet äußerste Obacht. Ich bin desöftern hier im Hafen unterwegs gewesen, der Rangierverkehr ist da ja meist sehr rege. Da wollen wir von größeren Häfen gar nicht reden.

OnTopic:
Dennoch stellt sich die Frage nach der rechtlichen Bindung solcher Beschilderung, denn zumindest hier im Hafen haben alle Straßen offizielle Namen und der Übergang zu den einzelnen Grundstücken der Firmen unterscheidet sich doch ganz typisch von der Stelle wie im Bild, das Schild ist nicht in der StVO und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine bindende Erfindung der Kommune.

Juristen an Bord hier?

Ist schon etwas unverständlich, das Schild. Bin zu dem Schluß gelangt, die Benutzung der Straße ist öffentlich, nur der Zugang zu den anliegenden Grundstücken und dem Gelände im allgemeinen ist als “Privat” zu verstehen. Quasi nur als Hinweis: “Hier ist alles Privatgelände, auch wenn es nicht so aussieht und nicht eingefriedet ist”.