Die Graf-Wedel-Str und die Liudostraße sind “Anlieger-frei” beschildert.
Wenn man nun auf dem Parkplatz der Sparkasse geparkt hat und anschließend zur Post (rechts unten) will, darf man dann legal über die Liudostraße fahren?
Gilt das “Anlieger-frei” also pro Straße separat oder sozusagen als Einheit?
meiner Meinung nach darf man nicht durch die Liudostraße fahren. Man hat ja in dieser Straße kein “Anliegen”.
Straßen werden ja oft als Anlieger frei markiert, da solche Abkürzungen nicht benutzt werden sollen.
tatsächlich - auf Mapillary kann man das Schild sehen.
Hätte ich nie gedacht, dass dort quasi ein “Wiederholer” aufgestellt wird.
Das lässt tatsächlich Absicht vermuten, um die Durchfahrt wie angedacht zu unterbinden.
Nicht über die Graf-Wedel-Str …
Aber ungerecht ist es dann trotzdem:
Da ja von der Liudostr kommend in der Graf-Wedel-Str kein Wiederholer-Schild steht,
darf man vom Hotel zur Post zur Zahnarztpraxis Clausen durchfahren …
Also ich würde da glatt die Post mit dem Hotel zur Post verwechseln - oder den Hintereingang der Post nehmen …
Das ist in meiner Gegend gängige Praxis: Man hat ein Viertel aus 20 Straßen und stellt an den 4 Zufahrtsstraßen ein Schild mit “Anlieger frei” auf. Gemeint ist damit sowas wie “kein Durchgangsverkehr durch diese Gegend”.
Der Ortskundige weiss das und ignoriert eines der Schilder. Der Ortsunkundige umkreist einmal intensiv suchend das Viertel um vergeblich einen legalen Zugang zu finden. Nach der Umrundung hat er gelernt, dass es keinen gibt und ignoriert zukünftig eines der Schilder.
“Anlieger frei” heißt, dass dort nur der einfahren darf, der vor Ort ein persönliches Anliegen hat. Also: Kippenautomat, nein. Frisör, ja. Oma besuchen, ja. Durchfahren, nein. Postbote, ja, denn er stellt ja die Post persönlich zu. Werbeeinwürfe, nein, da kein persönliches Anliegen. Usw.
Ich kenne einen Stadtbus, der jeden Tag mehrmals gegen das Anlieger frei verstößt, weil sein Fahrtweg da durch führt. Eine Ausnahme für Linienbusse gibt es nicht und der Bus hat dort kein persönliches Anliegen, er fährt nur die Haltestelle an.
Vielleicht sollte man da mal die Polizei informieren?
Um die Auslegung “wer ist Anlieger” sollte es hier nicht gehen.
Also die Frage ist noch offen: Gelten mehrere angrenzende Anliegerbereiche als ein Bereich in dem man sich frei bewegen darf sobald man in einem der Bereiche ein Anliegen hat.
Gegenfrage:
Wie erkennt man denn, dass man einen Anliegerbereich verlassen hat?
M. E. wird doch nur die Einfahrt in einen Bereich per Schild gekennzeichnet.
Wenn man dann die betroffene Straße eindeutig verlassen hat, muss man im ersten Ansatz doch davon ausgehen, dass man den entsprechenden Bereich bereits verlassen hat resp. dass man in der Ausfahrt begriffen ist und den nicht weiter gekennzeichneten Bereich also durchfahren darf.
Ergo:
Wenn man dann wieder vor einem Schild steht, ist dort ein neuer Bereich, den man nur befahren darf, wenn man in dem folgenden Bereich einen Anlieger anfahren will.
Für mich ergibt die Beschilderung des Beispiels durchaus einen Sinn, wenn man die “Wohnstraße” Liudostr. vor dem Durchgangsverkehr von/zur Sparkasse schützen will.
Die Beschilderung an der Graf-Wedel-Str ist dann nur eine logische Folgerung, damit evtl. Durchgangsverkehr zur Wolfsberger Straße nicht in der engen Sackgasse stecken bleibt.
Als Anlieger der Liudostr darf man aber durchaus erst zur Sparkasse und dann in die Liudostr fahren - und gleich wieder raus.