Falsche bicycle=yes tags

Hallo zusammen,

in meiner Gegend (Ostfriesland/Ammerland/Friesland) gibt es unzählige falsch getaggte Straße, die ein bicycles=yes haben obwohl es an den Straßen kein Vz254 = Fahrräder verboten gibt. Irgend jemand hat die wohl fälschlicherweise gesetzt, weil es teilweise seitliche Fahrradwege gibt. Trotzdem ist es falsch.

Dieser falsche Tag ist vor allem sehr hinderlich, wenn man z.B. mit brouter eine Route errechnen lassen will und überall “Fahrräder verboten” sind, obwohl das nicht stimmt.

Gibt es eine Möglichkeit, dies globaler zu ändern? Oder muss ich wirklich alle Straßen durch um zu sehen, ob der falsche Tag gesetzt wurde?

Ähnliches gilt auch für foot=no, auch dafür müsste Vz259 vorhanden sein, gibt es fast noch seltener als Vz254.

Viele Grüße
Dieter

Dann ist bicycle=yes doch korrekt (wenn auch überflüssig, da default).

Kannst du da ein paar Beispiele zeigen? Gibt es einen getrennt gemappten, benutzungspflichtigen Radweg, so sollte das mit bicycle=use_sidepath erfasst werden. Ansonsten gilt: Ja, jeder Weg muss manuell überprüft werden, ob das Tag wirklich falsch ist und nicht vielleicht doch zufällig richtig ist.

Ich sollte wirklich vorher noch mal korrektur lesen. Entschuldige bitte, ich meinte natürlich bicycles=no.

OK, dann muss ich wohl weiter machen. Mühselig, aber hilft ja nicht. So ist das jedenfalls kein Zustand, weil man teilweise extreme Umwege in Kauf nehmen muss, weil brouter die Nutzung verhindert.

Beispiel wäre die “Westerloyer Straße” von Westerloy nach Mansie. Da ist zwar ein Radweg, aber die Benutzungpflicht des Radweges heißt ja nicht, dass die Fahrbahn verboten ist. Stimmt bicycle=use_sidepath wäre besser, das könnte man bzw. ein Router im Zweifelsfall ignorieren. bicycle=no dagegen ist echt blöd, ist ja nun mal ein absolutes Verbot.

Gibt es eigentlich echten Schutz auf solche Tags? Ich habe von Bekannten gehört, dass diese Tags teilweise geschützt wären und damit nicht entfernt werden könnten - obwohl falsch…

Falls ja, was kann man dann tun?

Viele Grüße
Dieter

Ähm, doch… es heißt schließlich nicht umsonst Benutzungspflicht. Aber vielleicht meinst du ja auch Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind?

Ich nehme zurück was ich gesagt habe und behaupte das Gegenteil.

Empfehlenswert in diesem Zusammenhang:

Nein, heißt es nicht. Die Liste der möglichen Gründe, die Straße ganz offiziell benutzen zu dürfen ist lang. Abbiegen, Falschparker, Fahrradanhänger dabei, zu schlechter baulicher Zustand…
Deswegen darf nicht bicycle=no getagged werden, sondern bicycle=use_sidepath, nur das drückt diese Pflicht aus und erlaubt in Ausnahmefällen die Benutzung der Fahrbahn.

Naja, Du kannst es auch im Routing-Profil ändern. Einfach den Text “or bicycle=no” löschen. In Ostfriesland hätte ich da wenig bedenken. In aller Regel sind echte Verbote ja auch noch durch motorroad=yes getagged, z.B. die Strassentunnel im Odenwald. Gibt aber wohl paar Innenstadt-Strecken, wo das nicht so ist.

Dass hier im fastbike-profil der parallele Radweg durch das bicycle=designated “nur” Kostenfaktor 2 bekommt ist übrigens genau mein Workaround für das Problem, weil damit in meinen Tests keine Umwege entstanden.

Aber stimmt schon, falsch und ärgerlich sind diese bicycle=no, und seit bicycle=use_sidepath der akzeptierte Standard für diese Konstalltion ist sollte man das auch so machen.

Du meintest bicycle=no (Singular) :wink:

–ks, es mal wieder ganz genau nehmend

Was ich nicht verstehe - wieso muss man in so einem Fall “extreme Umwege” in Kauf nehmen, der Router würde einen doch einfach über den Radweg schicken? Oder ist der begleitende Radweg dann gar nicht gemappt?

Es gibt keine geschützten Tags. Aber trotzdem kriegst Du natürlich auf die Finger, wenn Du alle bicycle=no unbesehen löschst.

Bye
Frederik

Auch wenn Du es schon zurückgenommen hast, das Dumme ist insbesondere in NS und SH, dass es massenhaft vermeintliche Radwege gibt. Zeichen 239 mit Zusatz Radfahrer frei. Die werden aber zuhauf mit highway=path bicycle=designated getaggt. Wenn dann entspechend fröhlich bicycle=no getaggt werden sollte, ist das Chaos komplett.

http://www.openstreetmap.org/directions?engine=graphhopper_bicycle&route=53.2307%2C7.8775%3B53.2245%2C7.8947#map=16/53.2275/7.8835

es wird über den Radweg geroutet. Allerdings ist bicyle=no und foot=no an der Straße bestimmt nicht richtig - es wird kein Schild stehen - und könnte damit entfernt werden.

EDIT: Günstig ist immer ein Foto …

Wegen des unüberlegt eingesetzten Verbots wird man nie über den Düsterbäksweg (den Track) geroutet - typischer Fehler der immer wieder gemacht wird, besonders in Verbindung mit zusätzlich eingezeichneten Wegen, weil hier die Verbindung fehlt:
http://www.openstreetmap.org/?mlat=53.23109&mlon=7.87692#map=19/53.23109/7.87692

Ein ausgewertetes bicycle=use_sidepath hätte die gleichen Folgen…

Doch schon gemapped, aber nicht immer als Road-Bike tauglicher Weg erkennbar. Bei highway=cycleway ist die Prognose gut genug, bei highway=path ist sie es nicht.

highway=path, bicycle=dedicated ist so ein Mittelding, das muss nicht befestigt sein, deswegen macht BRouter/fastbike dafür auch nur eine “mittlere” Bewertung (-> costfactor 2), die systembedingt zu Umwegen der doppelten Länge führen kann.

Wobei highway=cycleway i.d.R. wegen Fußgängern nicht richtig sein dürfte.
BEi ZE 240/241 ist highway=path + … etabliert. Für die Tauglichkeit → surface + smoothness.

Du meinst : designated
:slight_smile:

Ja, da es kein Kombischild gibt, wird das Z.259 meist aus Kostengründen eingespart.
Dort darf man also theoretisch zu Fuß, per Tretroller, Inlinern oder Rad-schiebend lang.

Rad-schiebend darf man übrigens überall lang, wo man auch zu Fuß lang darf. Schließlich ist man ja dann ein Fußgänger - nur eben mit einem etwas größerem Gepäckstück. Dieses Gepäckstück halt halt eben praktischerweise Räder.

Hier muss ich mich korrigieren. Gestern habe ich an der B58 Kombischilder 259/254 gesehen, also ein Schild mit rotem Kringel, oben Fußgänger, unten Radler, dazwischen ein schwarzer Balken.

Schon seltsam, habe ich in Übersichtsseiten der STVO-Zeichen noch nie gesehen.

siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html (und hier unter lfd. Nr. 26):

"Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 250 bis 261 (Verkehrsverbote) untersagen die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise mit dem angegebenen Inhalt.

Erläuterung
Für die Zeichen 250 bis 259 gilt:

  1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 7 können andere Verkehrsarten verboten werden.
  2. Zwei der nachstehenden Verbote können auf einem Schild vereinigt sein."

Insofern wäre gem. StVO ein solches Kombischild zulässig :wink:

VG,
Thorsten

Ok, danke. Wieder was gelernt.
Das kannte meine Stadt vermutlich nicht, als hier das Z.254 (Radler verboten) aufgestellt wurde.