Einbahnstraßen in Wohngebieten nur eine Spur?

Oft werden normale Straßen zwecks Verkehrsberuhigung zu Einbahnstraßen. Die werden dadurch ja nicht schmaler und theoretisch können dann auch noch zwei Autos nebeneinander fahren. Trotzdem grundätzlich eine Spur?

Theoretisch ja, praktisch nicht erlaubt. Frage erübrigt sich IMO.

Häufig nutzt man die Einbahnstraße, um Parken auf beiden Seiten der Straße zu erlauben und so mehr Parkflächen bereitzustellen.

Wenn dort nun 2 vorgesehene FahrSpuren sind, dann lanes=2, sonst lanes=1.

Wie bitte? Mehrspurige Einbahnstrassen sind durchaus üblich. Z.B. bei vielen Einbahn-Ringen in Stadtzentren:

http://www.openstreetmap.org/#map=17/50.07167/8.23995
oder eine Nummer kleiner: http://www.openstreetmap.org/#map=18/50.04492/8.19774

Gruss
walter

Kannst Du das bitte einmal belegen.

Nicht aus den von Dir angegebenen Gründen.

Andererseits geht es entgegen den vorherigen Antworten wohl eher um nicht markierte Fahrspuren - sonst würde sich die Frage tatsächlich erübrigen.

Gemäß StVO

sowie VwV-StVO

Grundsätzlich kann also solch eine Einbahnstraße (wie auch jede andere Straße mit mittlerer Leitlinie zur Richtungstrennung) mehrere Fahrspuren auch ohne Markierung enthalten.
Insbesondere kann die Durchlässigkeit solch einer Straße größer sein als bei einer schmalen Einbahnstraße - sofern sich dass nicht durch ruhenden Verkehr wieder relativiert (siehe Prince Kassad).

Ein lanes=2 ist also grundsätzlich möglich und kann sinnvoll zur Einschätzung der Durchlässigkeit genutzt werden.

Allerdings würde ich ein lanes=2 nur dann explizit setzen, wenn ruhender Verkehr durch Verkehrsschilder ausgegrenzt werden kann.

Das Weglassen von lanes führt wohl dazu, dass eher lanes=1 impliziert wird.

Gruß
Georg

Bei mehreren Spuren in eine Richtung muss es Fahrbahnmarkierungen geben. Ansonsten bleibt es einspurig.

edit: OK, die Verwaltungsvorschrift hatte ich nicht gelesen. Wäre davon ausgegangen, dass man dort zwar überholen darf, aber so klingt es, als ob man auch rechts an einem Fahrzeug vorbeifahren darf.

edit hups … tabbed browsing…

Dass manche imme so oberschlau reagieren müssen. Mehrspurige Einbahnstraßen sind schon klar. So wie der Post formuliert war, geht es nicht darum.

Sondern? Überholverbot in Einbahnstrassen? Steht wo?

Wenn zwei Autos nebeneinander herfahren, ist das überholen? Wach mal auf. :wink:

Vielleicht nochmal zur Erläuterung an Beide:

Es geht nicht um Überholverbot, sondern um nebeneinander fahren.

So wie der Ursprungspost formuliert war, geht es aber eben doch um Einbahnstraßen mit mehr als einem Fahrstreifen - nämlich um solche, die breit genug sind, dass mehr als ein mehrspuriges Fahrzeug ungehindert im Verlauf der Fahrbahn fahren kann - die aber keine explizite Fahrstreifenmarkierung aufweisen.

Gruß
Georg

Ohne Markierung ist es mE nur eine Fahrspur.
Analog kenne ich eine Straße auf der 1 Spur in jede Richtung markiert war (mittlerweile anders markiert), beide aber so breit waren, dass problemlos 4 Autos (!) nebeneinander fahren konnten.

Grundsätzlich dient eine VwV dazu, eine einheitliche Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen, die oft einen gewissen Spielraum zulassen, durch die Behörden zu gewährleisten. OSM ist keine Behörde.

BTW, versuch mal bei einer Behörde die Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht mit Hinweis auf die VwV-StVO zu erreichen. Die Behörde ist de facto zwar verpflichtet, diese einzuhalten, aber ändern kannst Du das aber nur per Gerichtsentscheid, außer sie mal einsichtig.
Und wenn dies einen Radweg betrifft, den Du schon seit längerem benutzt, wirst Du auch vor Gericht kaum eine Chance haben.

Ok, bevor es Schlägereien gibt, werde nun also Einbahnstraßen als einspurig kartieren, nur wenn es Markierungen gibt, dann eben zweispurig. Das ist meist nur an den Kreuzungen so, wenn Richtungsfahrbahnen ausgewiesen sind.

Moin,

Yep - das erlebe ich auch immer häufiger auf den schmalen Landstraßen … vom Gegenverkehr. :wink:

Siehste - und früher[tm] wurde auch entsprechend vierspurig gefahren - halt selbst noch erlebt zu Golf I Zeiten in Innenstädten. :wink:


I wo - wir schmeißen doch bloß mit Wattebäuschchen. :wink:

Ist aber auch eine pragmatische Lösung - wie man hier sieht, kennt ja eh kaum einer (mehr) die eigentliche Definition eines Fahrstreifens.
Und in der Praxis regelt sich das dann durch den ruhenden Verkehr eh von selbst - sogar bei vorhandener Markierung. :wink:

Gruß
Georg

… hat eine Bundesstraße (>6m Fahrbahnbreite) ohne mittlere Markierung auch nur lanes=1?

Nein, ich bin dagegen lanes einzig von der Markierung abhängig zu machen… Markierung ist ein wichtiges Kriterium, das ist richtig, wenn ich aber eine Straße habe, ohne Markierung, die aber aufgrund der Breite (z.B: >4-4,5m) im Prinzip auch zwei Fahrspuren aufweist, sollte auch lanes=2 ran, egal, ob primary, secondary, unclassified oder residental… auch bei oneway=yes. In manchen städtischen Bereichen ist das eh sehr schwammig… vor allem mit Parkstreifen… (zum Glück mache ich um Berlin einen Bogen… da hat man sowas öft). Viele Städte, Gemeinden und Kommunen ersparen solche Markierungsdinge, wo sie können, einfach aus Kostenersparnis.

Sven

Ich hatte mich konkret auf die Einbahnstraße bezogen. Wenn dort keine Markierung = mMn 1 Fahrstreifen.

Bundesstraße sind mWn immer markiert. in meinem obigen Beispiel waren es auch nur 2 lanes, auch wenn gefahren wurde als ob es 4 waren.
Das Problem trifft eher auf Landstraße bis schmale Landstraße ohne Markierung zu.
Da sind es 2 Spuren. Auch wenn der Gegenverkehr je nach Größe schon halb im Straßengraben hängt. :smiley:

Zurück zur Einbahnstraße:
Ich kenne die Problematik nicht, bzw. nur markierte zweispurige, oder wurde unter #3 schon angemerkt, immer so zugeparkte (und deswegen auch als Einbahnstraße ausgewiesene), dass nur theoretisch zweispuriges Fahren möglich ist. Tendiere zu lanes=1.

Das ist eben die Sache… Ich habe in Lübben zum Glück recht wenige Einbahnstraßen. Eine träfe jedoch eventuell den disskutierten Fall. Die Waisenstraße in Lübben. http://www.openstreetmap.org/way/23436582

Die ist breit genug, zwei Fahrzeuge nebeneinander aufzunehmen, war früher auch so… Ordnungsbehördlich ist sie derzeit als Einbahnstraße ausgewiesen, eine Seite der Straße wird parallel zur Fahrtrichtung als Parkplatz genutzt. Rein praktisch hat die Straße die Breite einer zweispurigen Straße, nur wird eine Spur der beiden vorhandenen zum fahren genutzt (mehr oder weniger…). Straßenbelag: surface=sett (Steingröße ca. 16x16 cm oder größer), nicht markiert.

Ich weiß, daß bei lanes Parkstreifen nicht mitgezählt werden. Meiner Ansicht nach sollten sie aber gegebenenfalls gezählt, dann aber per access-Regeln spezifiziert werden.

ooch… da kann ich Beispiele liefern, daß das nicht so ist…

B115 Stadtgebiet Lübben; bei mir fast vor der Haustür: http://binged.it/1h0giW7 (Asphalt)
B87 Stadtgebiet Lübben: http://binged.it/1PDnZ0m (Asphalt)
nochmal B87 Stadtgebiet Lübben http://binged.it/1PDo0Sc (Pflaster, ca. 11 x 11 cm)
L42 Lübben-Schlepzig: http://binged.it/1WJl8If (Asphalt, 4,5m breit; Mittellinie weggefräst

die Liste ließe sich fortsetzen.

Sven

Toll, im Gegensatz zu einer Einbahnstraße ist eine Bundesstraße ein Zweirichtungsstraße. Insofern ist Dein Einwand … (Rest spare ich mir).