Sollten Changesets revertierte werden, die illegale Quellen verwenden?

Hallo,

eigentlich müsste ich diesen Changeset revertieren (nur die Geometrie, diverse Signaltags hat der User selbst vor Ort erfasst), da für die Geometrie ein Luftbild der Vermessungsverwaltung verwendet wurde, welches nur für den privaten Gebrauch ist.

Wie seht ihr das? Das Problem ist nämlich, dass ich mit Bing (ich habe mir das amtliche Luftbild noch gar nicht geladen) auf dasselbe Ergebnis kommen würde und ein Revert + Remapping dasselbe bedeuten würde.

Btw, das Resultat der Aktion ist schonmal ein JOSM-Ticket. https://josm.openstreetmap.de/ticket/11605

Viele Grüße

Michael

EDIT: Thread-Titel geändert (alt: “Sollte ich diesen Changeset revertieren?”)

Eigentlich stimme ich Dir da vollkommen zu. Ähnliche Diskussionen habe ich auch schon geführt. Inclusive Uneinsichtigkeit. Aber irgendwie scheint sich die Vermessungsverwaltung bisher nicht so richtig um das Problem zu kümmern…
Wenn es aber nur um die Geometrie geht kann man das aber entspannter sehen, weil ein Beweis für das Abmalen schwer zu führen sein dürfte, wenn es gleichwertige Alternativen gibt. Anders würde es ausschauen, wenn Sachdaten abgeschrieben worden wären.
Vielleicht sollte man da bei der Verwaltung einfach mal anfragen um einen Präzedenzfall (stillschweigende Duldung?) für/gegen solches Tun zu haben :->

Die Vermessungsverwaltung hat vielleicht kein Problem. Das könnte sich allerdings ändern, wenn andere Nutzer, die für die Nutzung bezahlen sich benachteiligt fühlen und gegen die Vermessungsverwaltung oder gegen OSM (Abmahnung?) vorgehen.

Es gibt zwei Aspekte. Einerseits das Selbstverständnis von OSM, anderseits etwaige rechtliche Auseinandersetzung.
Was das Selbstverständnis angeht, so will OSM freie Daten bereitstellen und dafür wird die Verwendung von freien Quellen als notwendige Voraussetzung angesehen. Ob und wie weit eine Verwendung von “verbotenen” Quellen nachweisbar ist, ist dafür egal.
In Hinblick auf eine rechtliche Auseinandersetzung:
Zum ersten gibt es mit dem Changesetkommentar zumindest einen Hinweis darauf, welche Quelle verwendet wurde.
Zum zweiten kann auch der Beweis für abmalen geführt werden, wenn z.B. die “verbotene Quelle” zum Zeitpunkt des Edits neuer ist als “erlaubte Quellen” und daher Details zeigt, die in den “erlaubten Quellen” zum Änderungszeitpunkt noch nicht sichtbar waren.

Wollt ihr jetzt Peter bei der Verwaltung anzeigen?

Der nächste Zeitungsartikel lautet dann,
Bei OSM zeigt man sich untereinander an. 10000,00 Euro Strafe.

Cool

klare sache → +1 für revert. wenn jemand schon kopiert muss ES auch den beleg bringen, dass es zulässig ist. hier sind schon genug “raubkopierer” am werk und wehret den anfängen.

Im konkreten Fall würde ich dann “nicht reverten” sagen, wenn alle Infos tatsächlich so auch aus Bing ableitbar sind.

Keine erlaubte Quelle, also Revert. Besser: Komplettlöschung, da er ja sonst in der Historie bestehen bleibt.

Die Quelle darf aber nicht ohne weitere Infos drinstehen, damit machen wir uns angreifbar.

Der faktische Streckenverlauf einer Bahnstrecke ist also ein kreatives Werk?
Natürlich nicht. Höchstens die konkrete (kreative) Form der Darstellung dieses Verlaufs.
Wurde also die Darstellung kopiert oder der Verlauf?

Der Verlauf könnte von einigen Richtern natürlich auch als schützenwerter Teil eines Datenbankwerks angesehen werden… :roll_eyes:

Peter hat aber ein Luftbild genommen, und kein DOP :wink:
Aber auch DOP Bilder sind ni geschützt.

Die sagen lieber auch nicht so genau, wie und warum (Paragraphen). Warum sich festlegen, wenn man sich selbst nicht sicher ist… :slight_smile:

–snip–

Die Regeln sind eindeutig…

http://www.landesvermessung.sachsen.de/inhalt/produkte/benutz/land.html

Benutzung der Ergebnisse der Landesvermessung

Die Ergebnisse der Landesvermessung dürfen nur mit Erlaubnis des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. ...

Die Nutzung von DOP’s fällt darunter.

+1 für Revert.

Sven

Da ich vor ein paar Jahren mit denen gesprochen habe, kann ich dazu ein wenig sagen. Die Leute vor Ort hätten keinerlei Probleme damit gehabt mir die Datenzur Verfügung zu stellen, aber:

  • Sie sind vom Gesetz her gezwungen jedermann gleich zu behandeln
  • OSM ist (solange niemand vor Gericht das Gegenteil beweist) als kommerzielle Nutzung einzustufen
  • Die Betroffen selbst gingen davon aus, dass Abzeichnen von Geometrien KEIN abgeleitetes Werk ist (im Zweifel muss aber davon ausgegangen werden, solange das niemand vor einem hohen Gericht den Gegenbeweis erbringt)
  • Die Regierung verlangt, dass mit den Geodiensten Geld verdient wird.
  • Andere kommerzielle Nutzer zahlen Geld

Also ist das Fazit, dass OSM die Daten nicht kostenfrei nutzen kann, weil sonst gegen die Gleichbehandlung verstoßen würde.

Wenn man die Daten also will, muss man auf politischer Ebene die Vorgaben ändern. Wenn die Behörden mit Geodaten kein Geld mehr verdienen müssen, dann können sie diese einfach an jedermann freigeben und alle sind zufrieden. Oder man schafft es zu beweisen, dass die OSM-Nutzung nicht kommerziell ist oder das Abzeichnen kein abgeleitetes Werk…

Fazit für den aktuellen Fall - es wird niemanden interessieren, aber die Datenbank könnte lizenztechnisch unsauber sein, falls es drin bleibt.

das mag im moment vielleicht so sein. aber wenn es mal stress geben sollte stellt sowas eine schöne steilvorlage für juristen dar. und gerade nach dieser öffentlichen forum dis. keiner kann dann mehr sagen … wir haben es nicht gewusst. ich möchte an dieser stelle mal wieder auf mein lieblingsproblem verweisen … wie weisst OSM wasserdicht nach, dass einverständnisse vorliegen.

Das Problem daran dürfte sein, dass unsere Lizenz eben auch eine kommerzielle Nutzung unserer Daten erlaubt (solange korrekt attributiert etc.). Daher kann man argumentieren, dass alle Klauseln, die sich auf kommerzielle Nutzung beziehen, auch auf OSM zutreffen, eben da aus unseren Daten auch wiederum kommerzielle Werke abgeleitet werden dürfen. (Bei Wikimedia Commons und Co. gibt es ähnliche Probleme: Bilddateien etc. mit CC NC-SA dürfen nicht auf Commons, obwohl Commons an sich selbst nichtkommerziell ist.)

Hallo,

Ich habe noch drei weitere Changesets dieses Users (er hat sich zwischenzeitlich umbenannt) gefunden, die ich zu revertieren beabsichtige. Bei allen drei ist wieder “Luftbild Sachsen Geoinformation” als Quelle angegeben.

https://www.openstreetmap.org/changeset/32106579
https://www.openstreetmap.org/changeset/32106324
https://www.openstreetmap.org/changeset/32106219

Wie seht ihr das? Soll ich die drei Changesets revertieren (ggf. nur die geometrischen Änderungen, wenn sich der Mehraufwand dafür in Grenzen hält)?

Die geometrischen Änderungen von Changeset 32106579 habe ich schon am 8. Oktober revertiert. Danach hat PeterDRS (nennt sich zur Zeit Kakaner) diesen Revert-Changeset wieder revertiert. Man muss dazu wissen, dass er eine mit OSM IMHO nicht kompatible Ansicht bzgl. Urheber- und Datenbankrecht hat.

Viele Grüße

Michael

Alleine schon für das Androhen (und Durchführen?) von rechtlichen Schritten gegen andere OSM-Nutzer sollte man ihn rausschmeißen.

Der droht bloß. Das erlebe ich jetzt zum zweiten (oder dritten?) Mal. Da lache ich nur noch laut.

Bitte achte darauf, was du beim revertieren für Metadaten löschst.
Schau mal hier: https://www.openstreetmap.org/way/30996324/history
und vergleiche den Datenstand von mir vor einem Jahr mit dem von heute und beachte die Änderungen dazwischen da ging so einiges verloren :frowning: