Luftbilder als Alternative für Sat Karte?

Hallo ich bin neu hier und falle gleich mit der Tür ins Haus.
Mir ist aufgefallen das es kein Luftbild Layer gibt. Gibt es Projekte an die man sich hängen könnte um Material mit einem UAV zu „Produzieren“?
Ich arbeite gerade an einem System auf Basis von Pixhawk.
nur ein Bsp: https://www.youtube.com/watch?v=GW5_q_EYlgg

Es macht aber kein sinn wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.
Welche Standards muss man dafür beachten damit man es als Layer nutzen könnte?

http://openaerialmap.org/
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OpenAerialMap

Andere Baustelle also.
Tnx. ich lese mich mal ein.

…ist aber sehr gerne gesehen, offene Luftbilder zu haben!

Willst du nur Schrägluftbilder machen, oder tatsächliche Orthofotos rechnen?

Ja es sollten schon Orthofotos werden.
Um mehr Strecke zu schaffen wird ein Flächenmodell verwendet werden. Das Modell ist vorhanden und fliegt schon im FPV Betrieb, es fehlt nur noch der Flight Controller für diese Aufgabe. (Ich warte täglich auf die Lieferung) Manuell könnte man nicht so sauber ein Raster abfliegen!
In den Rumpf kommt dann eine Extra Cam die nach unten guckt. 5 M Pixel für den Anfang.
Hintergrund der Bemühungen war der Verlust eines Copters von einem Vereinskollegen im Getreide Feld. Da kam bei mir Wunsch auf dies Teil systematisch via Luftbild finden zu kommen.
Das man diese Bilder auch georeferenzierten könnte ist mir erst später eingefallen.
Weiß jemand ob man sich in die Nesseln setzen kann wenn man solches Material erzeugt und öffentlich zugänglich macht?
Als Beispiel die Verpixelung der Hauser bei Google Streetview.

Hmm, hast du denn schon alle andere Fragen geklärt, bis du überhaupt dazu kommst dir darüber Gedanken zu machen: Aufstiegsgenehmigung, Haftplichtversicherung und ganz wichtig Flugrecht und maximale Aufstiegshöhe !!!

Hallo Harald.
Ja habe ich.
Zusammenfassung: DMFV Versicherung, Flugzonen bekannt, unter 5kg Abfluggewicht (Wald und wiesen Limit), Immer die Option eingreifen zu können. Abstand von bewohnten Gebiet.
Der Punkt Aufstiegsgenehmigung ist unter dem Aspekt “mapping” interessant, ist das dann noch Privat (Hobby)?

Suche mal nach MartinDornfelder hier im Forum. Der hat ja sowas auch schon gemacht.

In einer der letzten Wochennotizen war ein Vortrag von der FOSSGIS aus Münster verlinkt, der da (auch) rechtliche Aspekte beleuchtete und ignorierte ;). Ich weiss aber nichtmehr welche WN und/oder welcher Vortrag das war. Aber vielleicht ja einer der Kollegen hier.

https://www.youtube.com/watch?v=F7-OwxWZ6nM

Hallo DonSebastian,

Wenn es um die Nutzungsmöglichkeiten anderer Quellen geht, wird OSM immer als kommerziell eingestuft, da die von den Mitwirkenden größtenteils privat und hobbymäßig erzeugten Daten auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen. Bei freien Luftbildern dürfte es ähnlich sein.

Eine Auflösung bis zu 20 cm/Pixel ist datenschutzrechtlich in den meisten Bundesländern unbedenklich, vereinzelt liegt die Grenze bei 40 cm/Pixel. (Quelle)

Diese Bilder entstehen bei der klassischen bemannten Fliegerei. Hauptproblem sind Unschärfe durch Vibration sowie die Entzerrung/Georeferenzierung, da die freien Höhenmodelle viel zu unpräzise sind.

Ich hab mir die Aufzeichnung des Vortrages angesehen. Am Ende wurden alle Fragen angesprochen die mir auch durch den Kopf geschossen sind, nur mit der Sinngemäßen Aussage “abwarten was die Anzeigen so ergeben” kann ich schlecht leben. Etwas Rechtsicherheit wäre da echt hilfreich wenn man etwas für die Allgemeinheit machen möchte.
Diese Thematik ist doch noch mehr experimental, brauchbares Material wird da erst später bei raus kommen. Man kann doch nicht rückwirkend eine Aufstiegsgenehmigung bekommen weil das privat erzeugte Material doch so gut geworden ist dass man es doch online stellen könnte!?
Andersrum pauschal immer eine ASG beantragen macht auch keiner. €€€
Realistisch läuft doch eine Aktion so ab: Wenn man sich an die Bestimmungen zum Betrieb eines Modellflugzeugs hält kann einen erst man vor Ort nix passieren, außer dass man weggejagt wird. Ändert die bloße Existenz einer Kamera die Rechtslage?
(Die technischen Hürden bis man zum Ziel kommt möchte ich hier nicht diskutieren.)
Der kritische Punkt ist doch das öffentlich zugänglich machen seiner Werke. Macht sich dann die “Plattform” strafbar? Der Erzeuger kann sich ja hinter einen Pseudonym verstecken.

Es gibt ein Update:
Ich habe einen Anwalt gefragt.
… aus rechtlicher Sicht darfst du diese Fotos machen und online stellen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte aber eine Möglichkeit zur Verpixelung der Häuser sichergestellt werden, ähnlich wie es bei Google Street View der Fall ist. Gruß Kanzlei WBS

Ich möchte diesen Beitrag wieder wecken.

Kurz, ich habe fertig.
Die Auflösung ist Flughöhe und Kamera bedingt jetzt noch nicht so gut.
Aber auch nicht schlechter als die Google Sat Bilder.
Wo kann man Ergebnisse vorstellen und gibt es ein Konzept wie man solche Inhalte hier leicht veröffentlichen kann?

Ich habe mal mein letztes Projekt online gestellt.
https://drive.google.com/open?id=0BxvqRwZRkYLjNXBDdkwzOFJKY0U

Wenn du wirklich ohne Bedenken veröffentlichen willst und darfst, dann schau die mal http://openaerialmap.org an.

Und berichte mal ob das was für selbst gemachte Luftbilder ist.

Gibt es ein Tutorial für die Seite?
Es ist schon mal nett das man anonym uploaden kann, aber das war’s auch schon.
Es wird nur auf git verlinkt und ab da verstehe ich nur Bahnhof. Total unübersichtlich. Ich bin kein Entwickler, sondern “nur” der Pilot.
Wie bekomme ich mein Content der mit Pix4D Mapper erzeugt wurde für alle zugänglich, bzw. welches Format wird erwartet?

Die Anleitung auf git ist zum die SW selber installieren, und da muss ich dir recht geben nicht direkt hilfreich. Die beste Anlaufstelle für Hilfe dürfte wohl die HOT mailing list sein (musst die aber vorher nen Heiligenschein zu tun :-)), oder vielleicht zielführeneder mach ein Issue auf dem Github repo auf.

Simon