Angaben aus Karten von 1905

Moin !

ich habe eine Karte aus einem Buch von 1905 (Autor des Buches 1920 verstorben). Kann mir einer sagen, ob man die alten Lagebezeichnungen aus diesen Unterlagen über OSM übernehmen darf - Stichwort: Ablauf des Urheberrechtes.

Gruß Jan

Wenn der Autor auch das Urheberrecht an der Karte hatte, sollte dieses spätestens 1990 erloschen sein. In Deutschland.

Gruß,
Zecke

Die gleiche Frage habe ich letztens gestellt. Im Endeffekt gibt es hier keine rechtsverbindliche Antwort, weil das deutsche Urheberecht eben doof ist.
Erstmal müsste man klären, was eine Karte ist. Für Fotos, Kunst oder Datenbanken gibt es unterschiedliche Rechte.
Da wir hier davon ausgehen dass es eine Datenbank ist, gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren ab deren Veröffentlichung, wenn ich das richtig recherchiert habe.
Sieht man eine Karte als Kunstwerk an, dann ist es wieder an den Autor gebunden, 70 Jahre nach dessen Tod. Man kann aber davon ausgehen, dass der Autor seine Recht an der Karte an den Verlag abgegeben hat, dann ist es ein anonymes Werk, das wiederum 70 Jahre ab der Veröffentlichung geschützt ist.

Vielleicht haben wir ja doch einen Rechtsanwalt unter uns der das mal richtig klärt.

Eine rechtsverbindliche Antwort gibt es weder hier noch sonstwo. Auch ein RA wird dir die nicht geben, höchstens seine persönliche, fachlich fundierte Meinung. Wenn er sich geirrt hat? Pech gehabt. Ob seine Meinung maßgeblich ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Nur dessen Entscheidung zählt. Und rechtsverbindlich wird die Antwort schlimmstenfalls erst durch eine Entscheidung des BGH.

Daß das Urheberrecht ein Krebsgeschwür ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß,
Zecke

Es geht um einen technischen Entwurf für die mögliche Hafen technische Nutzung in Lübeck. Mich interessieren die Geburtsnamen.

Jan

Oft stammen Karten wie andere Illustrationen nicht vom Autor eines Buches. Manchmal findet man Angaben dazu im Impressum oder ähnlichen Nachweisen zu Beginn oder am Ende des eigentlichen Textes.

Dir geht es aber um die Bezeichnungen, nicht darum, die Karte an sich abzuzeichnen?

Viele Grüße, Christian

Ich häng mich hier mal direkt an. Wie sieht es mit den historischen Karten aus dem Bayernatlas aus? Sind etwa aus dem gleichen Jahr.

Im Online-Bayernatlas siehst Du keine Originale - es ist IMHO ein eigenes neues Werk, das einen eigenen Schutz genießt. Außerdem wollen wir doch die jetzige Zeit abbilden - und viele Namen wurden früher anders geschrieben oder gibt es jetzt so gar nicht mehr.
Nutzen im Sinne von “da war früher was - und das schau ich mir jetzt in der Realität an” darf man geschützte Werke nach deutschem Urheberrecht aber immer.

Soweit ich weiß, sind das nur die digitalisierten Urpositionsblätter, also nichts wirklich neues.
Hier gibt jemand bei Wikipedia “gemeinfrei” als Lizenz an (ist nicht das einzige auf WP):
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Herrenwieser_Weiher_historische_Flurkarte.png

Manchmal sind aber auch in den alten Karten bereits Daten die es heute noch gibt. Zum Beispiel in meiner Gegend die Soleleitungen.

Ich habe neulich (in anderem Zusammenhang) diese Dokumentation von Dr. Till Kreutzer(1) gelesen: http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/veroeffentlichungen/Digitalisierungsleitfaden.pdf. Dort diskutiert er (5.2ff), ob an den Digitalisaten gemeinfreier Werke eigene Schutzrechte entstehen können. Er verneint das tendentiell.

(1) http://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/

… und mir geht es um alte Lagebezeichnungen von Feldern. Im Grunde sind diese nie aufgehoben - nur gibt es oftmals die Wissensträger nicht mehr und es steht kein Schild vor Ort.

Gruß Jan

Hej Jan!

Wenn die Lagebezeichnungen nicht ausgeschildert sind und kaum noch jemand sie kennt, sind sie doch faktisch weg - auch ohne amtlichen Aufhebungsbeschluß.

Eben.

/hca

Im Grunde wurden die nie offiziell vergeben, sondern sind lokale Bezeichnungen, die die Vermessungsverwaltung dann einfach genutzt hat, weil die Bauern sich halt lieber mit solchen Bezeichnungen verständigt haben, statt mit “Flurstücksnummernbereichen”.

Ich plädiere hier auf ein Recht zu vergessen. In Großstädten gibt es auch keine Gewannebezeichnungen mehr, wenn ein Neubaugebiet entstanden ist - und niemand vermisst diese Namen wirklich. Wenn den Namen keiner kennt, fragt keiner danach bzw. könnte einem keiner helfen.

Alternativ müsste man so etwas (auch ehemalige Gebäude, aufgegebene Straßenplanungen, früherer Waldbestand, alte Flussverläufe…) konsequent eigenständig mit “outdated:loc_name” (mindestens aber: old_name) oder etwas ähnlichem mappen und in der Standardkarte weglassen.

Weniger ist manchmal mehr.