Hallo zusammen,
eins ist aus meiner Sicht nicht richtig.
Die “A28” (eigentlich: Hauptstrasse 28) ist auf der Karte als ‘trunk’ gekennzeichnet. Gemäss Definition werden aber nur entsprechend signalisierte Autostrassen als “trunk” bezeichnet. Die Strasse im Prättigau ist aber eine Hauptstrasse, müsste also als “primary” gekennzeichnet werden.
Natürlich lässt sich nicht von der Hand abweisen, dass ein grosser Teil davon autostrassenartig ausgebaut ist, inkl. Verbot für Langsamverkehr, rechtlich ist das aber eine Hauptstrasse (mit entsprechenden Konsequenzen, so darf auf Autostrassen auf Buchten nur im Notfall angehalten werden, auf Hauptstrassen ist das nicht der Fall usw., vgl. Art. 36 VRV).
Auf der anderen Seite gibt es weitere solche Strassen, die werden auch alle als “Primary” gemappt. Ansonsten müsste man alle weiteren autostrassenartig ausgebaute Strassen mit Langsamfahrverbot entsprechend mappen (mit der Folge, dass nicht mehr ersichtlich ist, ob eine Strasse als Autostrasse markiert ist oder nicht, wirkt sich schliesslich rechtlich aus - z.B. darf ich als Fussgänger die Strasse nun überqueren oder nicht).
Ich würde das also als “primary” mappen, sowie taggen, dass Füssgänger + Velos keinen Zugang haben (Traktoren > 40 km/h dürfen).
Filzstift