A28 Prättigau als "trunk"??

Hallo zusammen,

eins ist aus meiner Sicht nicht richtig.

Die “A28” (eigentlich: Hauptstrasse 28) ist auf der Karte als ‘trunk’ gekennzeichnet. Gemäss Definition werden aber nur entsprechend signalisierte Autostrassen als “trunk” bezeichnet. Die Strasse im Prättigau ist aber eine Hauptstrasse, müsste also als “primary” gekennzeichnet werden.

Natürlich lässt sich nicht von der Hand abweisen, dass ein grosser Teil davon autostrassenartig ausgebaut ist, inkl. Verbot für Langsamverkehr, rechtlich ist das aber eine Hauptstrasse (mit entsprechenden Konsequenzen, so darf auf Autostrassen auf Buchten nur im Notfall angehalten werden, auf Hauptstrassen ist das nicht der Fall usw., vgl. Art. 36 VRV).

Auf der anderen Seite gibt es weitere solche Strassen, die werden auch alle als “Primary” gemappt. Ansonsten müsste man alle weiteren autostrassenartig ausgebaute Strassen mit Langsamfahrverbot entsprechend mappen (mit der Folge, dass nicht mehr ersichtlich ist, ob eine Strasse als Autostrasse markiert ist oder nicht, wirkt sich schliesslich rechtlich aus - z.B. darf ich als Fussgänger die Strasse nun überqueren oder nicht).

Ich würde das also als “primary” mappen, sowie taggen, dass Füssgänger + Velos keinen Zugang haben (Traktoren > 40 km/h dürfen).

Filzstift

Grundsätzlich mappt man in OSM eher nach Verkehrsbedeutung als nach offizieller Klassifizierung, in der Schweiz ist das aber in der Regel nur für die niedrigklassigen Strassen wirklich so.

Das Taggen als trunk geht auf diesen Changeset zurück https://www.openstreetmap.org/changeset/4853348 die dort genannte Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalstrasse_28.

IMHO ist das aktuelle Tagging nicht völlig falsch, es hat so oder so nicht wirklich praktische Konsequenzen, sprich ich wäre dafür das Taggen sein zu lassen.

Simon

Hallo in die Schweiz,

ich habe dieses Jahr den Nationalfeiertag wieder einmal in Klosters verbracht.
Laut Beschilderung die ich vorgefunden habe ist auf dem Teil der N28 vom Keisverkehr bei der Coop-Tankstelle bis zum Abzweig Landquart der Verkehr für Fahrräder und langsam fahrende Fahrzeuge erlaubt, deshalb habe ich diesen Teil auf primary geändert. Nach oben genannter Quelle mit Stand 15.08.2015 “… ist ein Kreuzungsfreier Verlauf von Landquart bis Fideris möglich”

Grüsse in das Land ohne ß

Senni