Reitwege mappen

Hallo zusammen,
In nächster Zeit möchte ich das Tagging der Wege hier in der Umgebung verbessern.
Da ich selber kein Reiter bin, sondern “nur” Mountainbiker, möchte ich eure Meinung zu einigen Reitwegen einholen.
Es soll ja keine Reiterin, kein Reiter in die Irre geschickt werden.

Fall 1:
Hier ist ab dem Schild das Reiten verboten.
“In der Aue” ist also eine Sackgasse für Reiter die von Leverkusen kommen und dann plötzlich vor dem Schild stehen.

“Aber” wie man sieht wird, bis zur Hofer Aue, über die Wiese geritten. (Oder auch nicht…) :wink:

Die Stelle ist hier:
http://www.openstreetmap.de/karte.html?zoom=17&lat=51.02857&lon=7.09844&layers=B000TT

Mein Vorschlag wäre, ab da einen Reitweg neben den Weg einzuzeichnen.

Fall 2:
Welche rechtliche Bedeutung hat ein solches Schild?

“Gesperrt für Motorfahrzeuge, Reit- und Zugtiere Frei für Forstbetrieb.” OHNE Unterschrift etc.

Wobei spätestens ab der nächsten Kreuzung wieder geritten wird:

Es geht um diesen Weg:
http://www.openstreetmap.de/karte.html?zoom=17&lat=51.01146&lon=7.104&layers=B000TT

Und am anderen Ende des Weges bei Odenthal KEINE Schilder stehen, also eine Einbahnstraße für ReiterInnen…
Danke für eure Meinungen.
Edit: Bilder verkleinert.

Fall 1: Auch auf diesem Seitenstreifen ist das Reiten verboten.
Fall 2: Dieses Schild ist so ok. Dort darf nicht geritten werden.

Die Gesetzeslage ist da leider relativ hart. Schau mal in das entsprechende Waldgesetz. Meistens darf nur auf befestigten oder explizit ausgewiesenen Wegen geritten werden.

PS: Könntest du die Bilder bitte verkleinern? Danke.

Fall1: Ganz klar Reitverbot.

Das Reiten neben dem Weg ist in diesem Fall genauso verboten wie auf dem Weg, so daß es in der Praxis grad egal ist. Aber bitte die illegale Praxis nicht noch als Weg einzeichnen.

Fall2: Hängt von jeweiligen Landesgesetz ab.

Bei uns betrachte ich so ein formloses Schild als nicht rechtswirksam. Es braucht ein amtliches Verbotsschild mit Siegel um das allgemeine Betretungsrecht einzuschränken. Woanders dagegen könnte so ein Schild auch ausreichen.

Wenn ein Weg nur in einer Richtung beschildert ist, kann das ein Hinweis darauf sein, daß es nicht echt ist. Amtliche Verbote beziehen sich auf den Weg selbst und sind normalerweise in beiden Richtungen beschildert. Allerdings gibt es auch bei echten Verboten manchmal Schlamperei. :slight_smile:

bye, Nop