Frage zu erlauten Quellen

Ich bin dabei endlich mal das Rot in der Staßenlistenauswertung weg zu bekommen. Nun finde ich hier in Mannheim eine Straße "Starkenburgweg " weder in der Wirklichkeit, noch bei in der amtlichen Karte LGL-BW (auch nicht in der genaueren Festpunktanzeige), nicht einmal Google gibt mir ein Hinweis, wo die liegen könnte. Durch weitere Recherchen beim Stadtarchiv (die haben auch eine Straßenliste online) habe ich dann wenigstens die Anschlusspunkte der Straße gefunden mit dem Hinweis, dass diese noch nicht erloschen ist. Und wirklich, in der (Papier-)Karte vom Stadtvermessungsamt 1975 exisitert sie noch, oder besser gesagt ein Fußweg durch eine Grünanlage wird so benannt.

Was meint Ihr, kann ich die Straße benennen und als Quelle die amtlich Karte angeben? Immerhin ist das ja kein einfaches Abschreiben von Daten aus einer anderen Karte, sondern war eine fundierte Recherche, und die Quelle wird ausführlich zitiert?
Ich kann natürlich auch dorthin fahren und solange Leute frage, bis mir einer das bestätigt.

Ich sage, eindeutig Ja. Andere werden eindeutig Nein sagen.

Keine Datenbank, keine ausreichend hohe geistige Schöpfung als Werk, kein Schutz.

Keine Ahnung, wie es rechtlich ist, aber ich halte da auch für ok. Alleine die Mühe, die du dir gemacht hast.

Bei der Logik dürften Panzerschrankknacker ihr Beute auch behalten :wink:

Aber ist mMn schon ok so mit dem “Spicken”.

Gruss
walter

Die Karte zu Nutzen ist letzlich natürlich nicht erlaubt. Ob es bei dem (in meinen Augen) eher zweifelhaftem Nutzen sinnvoll ist, das Risiko einzugehen und evtl. schlafende Hunde zu wecken bzw. Misstrauen zu schaffen weiß ich nicht. Daher würde ich entweder lokales Wissen anzapfen oder einen anderen Weg finden, den Namen abzuleiten. Wenn du schon weißt, dass in dem Ort nur noch die eine “Straße” fehlt und deren ungefähre LAge aus dem Archiv hast, wozu brauchst du dann noch die Karte?

Allgemein würde ich aber das Eintragen solcher Infos einem lokalen Mapper überlassen. Nur der kann letztlich abschätzen, ob der Name wirklich gebräuchlich ist. Einfach nur, damit die Straßenliste zu 100% in OSM ist, den Edit zu machen, würde ich nicht tun.

Als ich den Namen gehört habe, kam mir dieser bekannt vor. Leider kann ich mich nicht erinnern in welchem Zusammenhang. Ich kann jemanden fragen, falls noch Interesse besteht.

Auf welches Gesetz und welchen Paragraphen beziehst Du Dich dabei genau?

Hier wird es recht gut zusammengefasst: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen#Karten_als_Datenbanken

Ansonsten verfährt OSM bei solchen Dingen eher nach dem Prinzip: Wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, dann Hände weg.

Eine Karte kann (unsinnigerweise, wie ich finde) als Datenbank eingestuft werden. Wenn man das tut, wird es aber dadurch nicht problematisch ein Faktum, das in dieser Karte aufgeführt ist, zu nutzen.

Im Übrigen ist falsch, was im aufgeführten Link steht: Im Gesetz steht nicht, dass eine Karte eine Datenbank sei. Auch andere Aussagen im Abschnitt zur Lizenzpflicht für die “Entnahme von Daten” sind problematisch bzw. potentiell irreführend.

Das Problem sind “wesetliche Teile”. Wenn du sicherstellen kannst (was du nicht kannst), dass in OSM nur unwesetliche Bestandteile laden, dann könnte man davon ausgehen, dass die Nutzung ok ist.

Natürlich darfst du alle Fakten die du auf einer Karte finden kannst in OSM abbilden, darfst dazu aber nicht diese geschützte Karte nutzen.

Da müsste sich ein Richter aber ganz schön verrenken, um das zu begründen (und nachzuweisen). Auch würde der Ankläger bei der Argumentation, wenn man sie hinterfragt, schnell bei Absurditäten landen. Letztlich muss jeder Mapper mit dem Wissen über die rechtlichen Regeln (und keine Legenden darüber) und die möglichen Konsequenzen für OSM entscheiden und verantworten, was er oder sie in OSM für Fakten einträgt.

Bei echten Importen sehe ich das alles allerdings viel kritischer.