Youtube-Videos als Mappinggrundlage?

Hallo,

hat sich von euch schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, Youtube-Videos als Mappinggrundlage zu verwenden? Ich meine damit, dass man sich ein Youtube-Video einer Autofahrt (Fahrerperspektive) anschaut und daraus Tempolimits, Beschilderungen, Lkw-Durchfahrtsverbote usw. ableitet. Entsprechend könnte man auch aus den vielen Führerstandsmitfahrts-Videos, die es auf Youtube gibt, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von Bahnstrecken extrahieren (Signale Lf6 und Lf7). Dass man dabei auf die Aktualität achten sollte, ist mir klar.

Beispiele:

In meinen Augen gibt es keine Probleme mit dem Urheber- und Datenbankschutzrecht sowie Datenschutz. Wir verbreiten mit unseren Planets ja kein geschütztes Video weiter und erfassen auch keine pesonenbezogenen Daten. Eine Datenbank ist das Video selbst ja auch nicht.

Was mir Bauchschmerzen bereit, sind die Nutzungsbedingungen von Youtube. Wie interpretiert ihr die Absätze 6.1.E und 6.1.K der Nutzungsbedingungen von Youtube?

Aus Absatz 6.1.K ergibt sich meiner Meinung nach, dass wir keine Bilderkennung (z.B. Verkehrsschilder) über die Videos laufen lassen dürfen.

Wenn es rechtlich kein Problem wäre, könnten Nicht-Mapper statt über die Notes-Funktion auf osm.org auch durch das Verlinken von Youtube-Videos mithelfen.

Viele Grüße

Michael

6.1.K untersagt mMn das Framegrabbing, also das Konvertieren des Video-Streams in eine permanente Datei auf einem Rechner, sodaß man diesen “Film” immer wieder abspielen könnte, auch wenn er bereits bei youtube gelöscht wurde. Von Inhalten ist nicht die Rede - glaub ich wenigstens.

Abgesehen davon, dass ich mich frage aus welchem Holz man geschnitzt sein muß, um seine Autobahnfahrt so zu propagieren, könnte man wirklich einige Infos daraus entnehmen. Die Eisenbahnfahrten kenn ich ja schon, da ich dann mal wieder vergessen habe, die Glotze abzustellen :wink: Die dürften für einen Bahnfreak allerdings ganz feine Kost sein.

ansonsten, gähn
Walter

Also unter dem Titel hatte ich mir etwas anderes vorgestellt. Um ganz ehrlich zu sein dachte ich das es hier um Videos gehen soll die Einsteigern zeigen wie sie etwas aus der Realen Welt in OSM nachbilden können.
Alles andere erfordert schon eine hohe Ortskenntnis um aus entsprechenden Autofahrten die Informationen der richtigen Stelle zuzuordnen.

Die Videos sind genauso urheberrechtlich geschützt wie Luftbilder. Darfst sie ohne Erlaubnis des Uploaders also nicht verwenden.

Die technische Problematik sehe ich vor allem darin, dass man dort zwar Objekte entlang einer Stecke sieht, aber nicht deren genaue Position (sofern nicht zufällig ein GPS-Gerät mitgefilmt wurde). Damit kann man vielleicht gut überprüfen, was auf einer Strecke alles vorhanden ist, als Ablgeich und Suchhilfe für fehlende Objekte, aber es dürfte schwer bis kaum möglich sein, solche fehlenden Objekte an die richtige Stelle zu setzen (wenn diese nicht durch andere, schon gemappte Objekte eindeutig identifizierbar ist). Das wäre noch am ehesten dann möglich, wenn sich diese Objekte in der Nähe von Autobahnausfahrten, Weichen oder ähnlichen Objekten befinden, oder wenn man Kilometertafeln sieht.

Mit einer HDCarCam klappt das schon ganz gut… (GPS Einblendung)

Allerdings würde ich solche Videos nicht hoch laden, da auch Nummernschilder und vor allem Gesichter (die Youtubefunktion zum Gesichter unkenntlich machen ist btw Murks) zu erkennen sind. Da braucht sich nur jemand zu erkennen, den Rechtsstreit erspare ich mir.

Das die Videos “Filmwerke” sind und daher urheberrechtlichen Schutz genießen ist mir klar. Ich bezweifle, dass die enthaltenen Informationen (z.B. Höchstgeschwindigkeit V von Kilometer X bis Y) schützenswert sind. Das Video selbst ist mMn keine Datenbank, da es nicht “systematisch oder methodisch angeordnet” ist. Höchstens Youtube selbst kann man als Datenbank bezeichnen.

Kfz-Kennzeichen sind ein Problem von Autovideos. Die Gesichter (sofern die Person nicht das halbe Bild ausfüllt) sind “Beiwerk” zur Landschaft.

Bei Bahnvideos ist die Georeferenzierung von noch nicht gemappten Objekten leichter, da entlang von Bahnstrecken alle 200 m bei Hauptstrecken bzw. 500 m bei Nebenstrecken eine Hektometertafel steht. Wenn man zwei gut ablesen kann, kann man die Kilometer der nächsten paar Tafeln durch Abzählen ermitteln. Außerdem kann man anhand der umgebenen Landschaft und unserer mittlerweile guten Bing-Bilder viel erreichen. Auf den Bing-Bildern kann man ja auch Weichen und Obeleitungsmasten (Master werfen einen Schatten) erkennen. Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt es meiner Meinung nach auf Straßen und Bahnstrecken nicht auf 10 bis 20 Meter an.

Die Informationen aus Luftbildern sind auch nicht geschützt, dennoch dürfen wir sie nur mit Erlaubnis nutzen.

Danke, das Wort “Hektometertafel” war mir gestern nicht in den Sinn gekommen - und das mir als Modellbahner :slight_smile: Ja, genau das meinte ich mit “Kilometertafeln”. Wenn man die sehen kann, hat man eine recht gute Orientierungshilfe. Man muss dann nur geeignet eichen, wo (im Sinne von geografische Länge / Breite) so eine Tafel steht, aber das müsste ja an den Streckenkilometern möglich sein.

Ja, auch richtig - das meinte ich mit “wenn man andere Objekte sehen kann, deren Position man kennt” :wink:

Denkt aber dran, dass z.B. die Tafel “10.2” auch bei 10.111 sein kann. Hilfreicher ist es oft, z.B. Fahrleitungsmasten ab einem Bü zu zählen und in dem Bereich dann andere auf Luftbildern erkennbare Objekte zu suchen (hier stehen überraschend viele Signale am Anfang bzw. Ende von Gebüsch).

BTT: Wir scheinen uns einig zu sein, dass man die Erlaubnis des Autors bräuchte. Aber bräuchte man auch die Erlaubnis von Google wenn man das Video nicht auf andere Art zur Verfügung gestellt bzw. an andere Mapper verteilt bekommt?

Wenn da nicht mal wieder Google’s Basisregel “Alles, was du mir zur Verfügung stellst, gehört ab sofort mir - und du darfst dankbar dafür sein, kusch dich!” zuschlägt.

Ansonsten sollte die Anzahl der “Kameramänner” wohl überschaubar sein (wer kommt schon in den Führerstand einer fahrenden Lok?) Ich würde die direkt ansprechen und mir eine Kopie vom Autor besorgen - wenn youtube das nicht auch verbietet.

Gruss
walter

Google hat durch das Hochladen eine nicht-exklusive Lizenz an dem Video erhalten:

Mein geplantes Vorgehen ist folgendes:

  1. Bei Youtube per Mail anfragen, ob wir die youtube.com zum Anschauen von Videos verwenden dürfen, wenn wir aus den Videos Informationen extrahieren. Dabei werde ich betonen, dass wir keine Bots o.ä. verwenden und die Videos via Streaming anschauen.

  2. Wenn von Youtube ein OK kommt, werde ich von den interessanten Videos die Uploader per PN anschreiben und um Freigabe bitten.

Versuch das mal, aber da youtube google ist, vermute ich das ist genau so sinnvoll ist, wie eine mail an support@google.com zu schicken.:expressionless:

Aha, also nicht ganz so schlimm als ich erwartet hatte. Aber bedeutet das nicht nur, dass der Ersteller die Videos auch noch was anderes damit machen kann? Ich nehme mal an, dass alles, was auf youtube steht, von denen als deren “Besitzt” angesehen wird, der Autor aber seine Originale noch anderweitig verwenden darf.

Hier erwarte ich aus obigem Grund ein klares NoGo - oder gar keine Antwort. Interessant wäre auch ob gegebenenfalls die Antwort von Google identisch ist mit der von Youtube :wink:

Das könnte klappen (mächtig die OSM-Trommeln schlagen), allerdings wird er dir wohl die Filme extra kopieren müssen. Ich vermute ja, dass ein NO von Youtube kommt.

gruss
walter

Ich habe das selbst so gelöst dass ich in die Beschreibung meiner “Straßenvideos” explizit hineingeschrieben habe dass man diese für OSM als Grundlage nutzen darf. Autonummern und Personen habe ich mit Windows Movie Maker unkenntlich gemacht indem ich die Szenen in Kleinarbeit getrennt und dann verschleiert habe.

Das Tolle dabei ist nicht nur das Aufzeichnen für OSM, einige Strassen in den Videos existieren bereits nicht mehr oder sind umgebaut, aber eben noch für die interessierte Nachwelt erhalten.

mfG,
Pierrelux