Gemäß deutschem, österreichischem und Schweizer Recht gibt es für Mitwirkende von Gemeinschaftswerken (und Open StreetMap ist klarerweise ein Gemeinschaftswerk, weil alle Wege miteinander verbunden sind) kein Recht, sich einem Lizenzwechsel zu widersetzen:
“Treu und Glauben” heißt in der Rechtssprache üblicherweise “nur mit gutem Grund”. Im österreichischen Urheberrechtsgesetz ist dies noch klarer formuliert:
Nach österreichischem Recht könnte also jeder Lizenzzustimmer jeden Lizenzablehner vor einem österreichischen Gericht auf Zustimmung zum Lizenzwechsel verklagen. Wenn die OSMF ein wirkliches Interesse am Zustandekommen des Lizenzwechsels hätte, dann hätte sie diesen Weg längst beschritten.
Laut amerikanischem Urheberrecht ist die Zustimmung der Minderheit, ja selbst die Zustimmung der Mehrheit, für den Lizenzwechsel nicht einmal notwendig.
Liebe Ablehner: Nach deutschem, österreichischem und Schweizer Urheberrecht habt Ihr kein Recht, dem Lizenzwechsel zu widersprechen. (Eine solche Regelung gibt es lediglich in Ungarn und auf den Philippinen. Bezeichnenderweise gibt es dort keine einheimischen Ablehner.) Bitte entscheidet Euch doch noch für ein Ja, bevor Euch jemand vor einem Wiener Gericht verklagt!
Die neue Lizenz ermöglicht es beispielsweise, dass die Datenbanken von OpenStreetMap und anderen Geodatenanbietern (bspw. Google MapMaker) nach einem Lizenzwechsel gegenseitig ausgetauscht werden können und niemand mehr seine Geodaten doppelt (bei Google MapMaker und OpenStreetMap) eingeben muss. Sie ermöglicht, dass abgeleitete Karten unter Copyright gestellt werden (das können Staukarten oder Wetterkarten sein, die nach 24 Stunden ohnehin veraltet sind). Man kann dies schlecht finden, aber man sollte dies nicht zum Anlass nehmen, um ALLEN Anwendern die Weiternutzung seiner Geodaten zu verbieten (was nach deutschem, österreichischem und Schweizer Urheberrecht ohnehin nicht möglich ist).
Die neue Lizenz kann unsere Geodaten insbesondere in den USA ohnehin nicht schützen. Datenbanken sind dort nicht geschützt und das Vertragsrecht gilt nur, wenn man die Daten direkt vom OSMF-Server herunterlädt. Holt man sich die Daten jedoch vom russischen Schwarzmarktserver (der nach einer umfangreichen Datenlöschung wesentlich bessere Geodaten als die OSMF liefern kann), so wird der angestrebte Datenbankschutz ausgehebelt und die ganze Mühe mit der Lizenzumstellung war umsonst.
Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Ausgangslage ist es geradezu grotesk, wenn die OSMF sich voreilig auf die rechtswidrige Löschung aller Ablehnerdaten festgelegt hat. In meinen Augen ist das reiner Vandalismus, der die Karte auf Jahre hinaus unbrauchbar machen wird.
Noch ist es Zeit, auf die Licensing Working Group einzuwirken und den Schaden, der mit einer Lizenzumstellung verbunden ist, zu minimieren:
Hier wäre eine gute Gelegenheit, auf die Licensing Working Group einzuwirken und die Zerstörung intakter Relationen zu verhindern.
Gruß FK270673
Edit: Grammatik