Rettung lizenzwechselbedingt von Tilgung bedrohter Daten

Daten von Kartierern, die dem Lizenzwechsel nicht zugestimmt haben (ich nenne sie KLNZ), werden, so weit ich das verstanden habe, der weiteren Benutzung verlorengehen. Da ich das für Daten in meinem Interessensgebiet verhindern möchte, interessieren mich die Kriterien, denen gemäß der Ausschluss festgelegt ist. Ich könnte mir verschiedene Regeln vorstellen:

a) Ein Knoten wird genau dann ausgeschlossen, wenn er von einem KLNZ erzeugt wurden, d.h. dieser die Version 1 erstellt hat.
b) Ein Knoten wird genau dann ausgeschlossen, wenn die letzte Version von einem KLNZ stammt.
c) Eine Linie wird genau dann ausgeschlossen, wenn mindestens ein zugehöriger Knoten von einem KLNZ erzeugt wurde.
d) … von einem KLZ zuletzt editiert wurde.
e) Eine Linie wird genau dann ausgeschlossen, wenn alle zugehörigen Knoten von einem KLZ erzeugt wurden.
f) … von einem KLNZ zuletzt editiert wurden.

So könnte man weiter fabulieren. Da der Ausschluss einer Unmenge von Daten sicher nicht händisch vorgenommen werden kann, müssen für maschinelle Bearbeitung Regeln vorliegen, die sich exakt formulieren lassen. Diese Regeln würden mich interessieren.

Gruß von Heinrich

Hi,
an den Regeln wird noch “gefeilt”.
Siehe dazu den länglichen Thread “Mappen für die Tonne”.
http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=13519
Chris

das wurde doch schon lang und breit diskutiert: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=13519
auch noch in drölfzig anderen Threads. Ergebnis: nichts genaues weiß man nicht.
Trotzdem bin ich natürlich auf die Meinungen der anderen Forenteilnehmer gespannt

Der kleinste Nenner ist, dass alles erhalten bleibt oder auf einen Stand zurück gesetzt wird, der nur Zustimmer als Bearbeiter hat. Setz’ also das Objekt auf einen solchen Stand gedanklich zurück, behalte die dann noch vorhanden Infos bei und ergänze die fehlenden Infos aus Quellen, die ODbL-kompatibel sind. Damit machst du dir evtl. etwas mehr Arbeit, als letztendlich nötig wäre (weil es mit Sicherheit noch ein paar Sonderregeln geben wird), aber dafür ist das Bestehende dann auch komplett ODbL-kompatibel.

Meine Gegend wird im Falle der Lizenzänderung auch bitterböse betroffen sein. Das Ärgerliche daran ist, dass ODBL-Ablehner zwar kaum nennenswerte Änderungen vorgenommen haben, in der Historie aber relativ weit oben stehen.

Wäre es nicht einfach möglich, den ODBL-Ablehner zu “überspringen”?

Ein Beispiel:

Mapper 1 legt einen Punkt mit der Koordinate X an und vergibt den Tag name=testpunkt.
Mapper 2 verschiebt den Punkt zu Koordinate Y und fügt den Tag farbe=blau hinzu.
Mapper 3 verschiebt den Punkt zu Koordinate Z und fügt den Tag material=holz hinzu.

Mapper 1 und 3 stimmen der ODBL zu, Mapper 2 nicht, d.h. nach der Lizenzumstellung wäre der Punkt wieder bei X und hätte nur den tag name.

“Überspringt” man nun Mapper 2, wäre der Punkt an Position Z und zumindest hätte die Tags name und material, d.h. der Schaden hält sich in Grenzen.

Die Frage ist nur, ob das zulässig ist, da Mapper 3 sein Werk von Mapper 2 ableitet.
Andererseits stellt das Werk von Mapper 3 aber auch ein abgeleitetes Werk von Mapper 1 dar, was wiederum zulässig wäre.

Nein, geht nicht. Alle Änderungen nach deinem Mapper 2 können nicht unter ODbL gestellt werden, weil sie auf einem Werk beruhen, dass nur unter cc-by-sa weitergegeben werden darf.

Hmmh, diese Frage ist keineswegs entschieden.

Einfach stumpf alles nach dem ersten Nicht-Zustimmer zu löschen, verletzt nämlich genauso das Urheberrecht der nachfolgenden Edits wie es das Urheberrecht des Nicht-Zustimmers verletzen würde, seinen Beitrag nicht zu entfernen.

Es ist ja durchaus die Frage zu stellen, ob der dritte Mapper seine Ergänzungen (zusätzliches Tagg “material=holz”, neue Koordinaten) nicht auch unabhängig vom Edit des zweiten Mappers (der ohne Zustimmung) hätte machen können.

Einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Tagg “farbe=blau” und dem Tagg “material=holz” kann ich nicht erkennen. Ebenso kann man nicht ausschließen, dass Mapper 3 auch die neuen Koordinaten gewählt hätte, wenn Mapper 2 garnichts beigetragen hätte.

Die Idee alles stumpf auf den Stand vor dem ersten Nicht-Zustimmer zurück zu setzen, wurde früher einmal in die Diskussion eingebracht. Allerdings hat man dann recht schnell gemerkt, dass man damit, um den einem Nicht-Zustimmer gerecht zu werden, die Nachfolger in unangemessener Weise benachteiligt.

Die Tendenz geht daher zur Zeit dahin, genau den Beitrag des Nichtzustimmers zu entfernen. Sprich:

  • Hat er die Koordinaten geändert, werden sie auf den Stand vor seinem Edit gesetzt.
  • Hat er ein Tagg hinzugefügt, wird es entfernt.
  • Hat er ein Tagg geändert, wird es zurückgesetzt.
    Danach werden alle weiteren Bearbeitungen genauso behandelt:
  • Zustimmer => übernehmen
  • Nicht-Zustimmer => nicht übernehmen.

Dieses Vorgehen reicht aus, um die Rechte des Nicht-Zustimmers zu schützen, weil genau sein Anteil am Gesamtwerk nicht übernommen wird.

Alles wie üblich IMHO
Edbert (EvanE)

Was ich sehr erfreulich fände! Denn

Schützt man die Rechte der Nicht-Zustimmer derart dass auch nachfolgende Beiträge gelöscht werden, die gar nichts oder wenig mit dem Beitrag des Ablehners zu tun haben, so missachtet man die Rechte der nachfolgenden Zustimmer; Der Grund warum ich den Wechsel als nicht durchdacht bezeichnet habe. Beispiel:

  1. erfasst einen Strassenverlauf und lehnt nun den Lizenzwechsel ab.
  2. taggt den Namen und physikalische Eigenschaften der Strasse.
  3. erfasst Vorschriften, historische oder touristische Informationen zur Strasse.

Die erfassten Daten von 2 und 3 haben augenscheinlich wenig mit dem erfassten Verlauf der Strasse zu tun, die betreffenden Mapper hätten diese Informationen auch erfasst wenn der Strassenverlauf noch nicht festgelegt worden wäre, sie hätten ihn dann selbst erfasst, ansonsten wären ihre beigetragenen Information wertlos. Da zumindest ich angeleitet wurde Informationen nach Möglichkeit immer zu ergänzen statt neu zu erfassen würden meine Rechte verletzt wenn nun auch meine Informationen und nicht nur der Strassenverlauf gelöscht werden würde.
Deshalb kann solch eine Bereinigung auch (noch) nicht automatisiert geschehen, im genannten Fall muss der Verlauf mit den Informationen von 2 und 3 neu erfasst werden und dann gelöscht werden, nicht umgekehrt.

Also mit missachten von Rechten sollte man sehr vorsichtig sein. Nehmen wir uns doch mal ein anderes Beispiel. Linux. Wenn du jetzt eine sehr innovative Idee hast wie man den Arbeitsspeicher noch besser nutzen kann und du dies implementierst, dann hat das natürlich nichts damit zu tun, wie Linux den Prozessor anspricht. Dennoch ist deine Implementierung eine Weiterentwicklung von Linux und damit unter diesen Bedingungen zu veröffentlichen!

Genau so verhält es sich in deinem Beispiel. Die Daten sind zu einem gemeinsamen Werk zusammengetragen worden. Auch wenn sie augenscheinlich nichts miteinander zu tun haben. Die einzige Krücke auf die sich Edbert hier stützen kann, dass man seine eigenen Daten auch unter anderer Lizenz veröffentlichen kann. Damit könnte man zum Beispiel unabhängige Daten retten. Ob aber die Informationen ohne den Straßenverlauf möglich wären, ist mehr als fraglich.

Ich habe zum Beispiel angefangen ÖPNV Linien einzutragen, bevor ich ein GPS Gerät hatte. Daher hätte ich gar keine Möglichkeit zum genaueren Erfassen gehabt. Seit es Bing gibt ist es was anderes.

Edbert, du hast vollkommen recht, dass man das differenziert sehen muss. Das kann aber kein Bot. Der weiß nicht ob Mapper 3 alle Daten erfasst hat und nur die fehlenden eingetragen hat, oder ob er nur die fehlenden Daten erfasst hat. Wenn du Mapper 3 bist und alle Infos komplett neu erfasst hast, dupliziere das Objekt und fertig.

Ein Bot kann das nicht komplett differenzieren. Aber das kann auch ein Mensch nur, wenn er selbst alle diese Daten erhoben hat. Aber eine Umstellung, die nachträglich eingetragene Daten im Allgemeinen erhält, sollte durchführbar sein, ohne Rechte zu verletzen.