straßen als 2 wege?

ab wann sollte man denn straßen mit 2 wegen eintragen?
Bauliche Trennung sollte doch reichen, oder muss es ne autobahn/kraftfahrstraße sein?
hab dazu im Wiki nichts gefunden grad.

Ja, bauliche Trennung wäre für mich das Kriterium.
Hier http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tagging_samples/urban gab es mal eine kleine Diskussion dazu. Die meisten User orientieren sich wohl daran, ob es eine bauliche Trennung gibt. Dann handelt es sich physisch um zwei Straßen.

in deinem beispiel wird aber nicht oft doppelt durchgezogene linien eingegangen, was ja auch ein mögliches kriterium wäre?

Stimmt. Das wär aber möglicherweise Haarspalterei. Durchgezogene Linien (egal ob einfach oder doppelt) ordnen nur an, dass man nicht drüberfahren darf. Das Gleiche gilt übrigens auch für gestrichelte Linien, wenn eine Fahrbahn für zwei Richtungen insgesamt drei Spuren hat: man darf den mittleren Fahrstreifen nutzen, aber nicht über die gestrichelte Linie zum linken rüberfahren.

Auch durch Verkehrszeichen oder so genannten Dauerlichtzeichen kann Gleiches vorgeschrieben werden.

Ich selber halte nichts davon, Verkehrsvorschriften in Form von Wegen abzubilden. Nodes und Ways sollten die Physik abbilden und nicht irgendeine Vorschrift. Vorschriften ändern sich immer mal, und ich möchte dann nicht Wege umeditieren müssen.

Eine doppelt durchgezogene Linie ist juristisch gleichbedeutend mit einer baulichen Trennung.

Das sehe ich aus so. Generell sollte man jedes Objekt, das der Mensch in der Realität als getrennt ansieht/wahrnimmt, auch als solches behandeln. Da ist weder StVO-Tagging wie *=offical noch die Umsetzung von irgendwelchen Definitionen aus deutschen Verwaltungsvorschriften ("… aber der Radweg neben der Straße gehört doch nach Vorschrift XYZ mit Stand vom 1.4.xxxx mit zur Straße …).

Hmmm… Dazu hab ich jetzt keinen Hinweis finden können. Woher stammt die Info?

Sie ist definitiv nicht juristisch gleich bedeutend. Denn die Höchstgeschwindigkeit außerorts ist von der baulichen oder nicht baulichen Trennung abhängig.
Ansonsten hast du natürlich recht, dass diese Linien NICHT überfahren werden darf. Wobei das für eine bauliche Trennung nicht zutreffen muss.