Lizenzwechsel: freiwillige Zustimmung ab jetzt möglich

Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Allerdings bezieht sich das nicht nur auf die CC-BY-SA, sondern auf JEDE BELIEBIGE Lizenz. Die Behauptung, über die ODBL würde sich daran etwas ändern, ist einfach falsch.

Das stimmt natürlich, die Frage ist, was man überhaupt will:

  • eine Geodatenbank die in vielen Ländern der Welt vernünftig nutzbar ist

  • eine Geodatenbank die vorallem in Deutschland nutzbar ist

Simon

Wenn man die aktuelle Lizenz mal als gültig anschaut, gibts du jedem das Recht aus deinem Werk abgeleitete Werke zu erstellen (was auch die ganze Zeit passiert), inklusive eines in dem dein Beitrag gar nicht vorkommt.

Was ich auch als eine der Probleme an der jetztigen Situation anschaue (wenn man mal dem “jeder Mapper lizensiert einzeln” Glauben anhängt), praktisch, verschwindet das ursprünglich vom Mapper lizensierte Werk mit der Zeit.

Simon

Aus diesem Grund kann man hier nicht rein technisch vorgehen, wenn dann müsste geprüft werden wie umfassend die Änderungen an jedem way oder sogar jedem Punkt inzwischen waren und dieses gewichten. Allerdings halte ich das für nicht machbar, wie umfassend ist ein geändertes tag für das ich 2 Tage recherchiert habe gegenüber einem Weg den ich mit 100 Knoten getrackt habe.

Einzelne Datensätze sind aber nicht urheberrechtlich geschützt sondern nur die Datenbank als Ganzes. Diese Theorie, man könne einzelne Datensätze herausnehmen und anders lizenzieren, entstand erst mit den Plänen zur Erstellung eines odbl-Forkes.
So ein Zufall aber auch.

Ich hab ja schon darauf hingewiesen, dass ich auch eher der Meinung bin (aus mehreren Gründen), dass vor den CTs 1.0, man einfach der OSMF erlaubt hat seine Beiträge als Teil einer ganzen DB unter CC-by-SA zu lizensieren. Sprich die “einzelne Mapper lizensieren ihre eigenen Beiträge” Interpretation ist völliger Käse.

Aber auch das Scenario, wie auch schon dargelegt (da sich die OSMF auch für die CC-by-SA nicht genügend Rechte gesichert hat), verlangt mindestens nach den neuen CTs.

M.a.W. völlig egal wie man’s ansieht man muss diesen Prozess durchlaufen und wenn man das schon macht, dann ist es sinnvoll auch auf eine für Datenbanken geeignete Lizenz zu wechseln.

Simon

nicht die OSMF lizenziert die OSM-Daten, sondern die Mapper lizenzieren die Daten. Diese sind ja die Urheber von Openstreetmap und haben als Einzige über die Verwertung der OSM-Daten zu entscheiden.
Die CC-Lizenz enthält bereits Lizenzen zur Bearbeitung und Verwertung durch Jedermann, eine gesonderte Erlaubnis für die OSMF ist da nicht erforderlich.

Seufzz . . .

Das ist eine dritte Interpretation (würde ich wiedersprechen, da es schlussendlich die OSMF ist, die die einzelnen Beiträge sammelt, kombiniert und veröffentlicht), die aber mindesten genau so unpraktisch ist, wie die anderen. In der Schweiz müssten z.B. -alle- (merke: keine Mehrheitsentscheide) Miturheber allen Änderungen bez. des Werkes zustimmen (auch wenn sie nur einen Punkt eingetragen haben). In Deutschland könnte man das vielleicht einklagen, in anderen Ländern gibt es das Konzept gar nicht.

Sprich Relizensierung ist der einzige sinnvolle Weg vorwärts.

Simon

Das ist keine Interpretation. Urheber ist immer der Ersteller eines Werkes, nicht der Verwerter.

Nur ab wann sind denn die Edits eines Mappers schutzwürdig im Sinne eines Werkes?
20 Wege richtig hingerückt unterliegt bestimmt nicht dem Schutz, die meisten Botedits sicher auch nicht. Wieviel Tags sind da nötig, damit das Objekt schutzwürdig ist und wie viel muß man überhaupt beigertragen gaben, damit das Werk als Datenbank zählt? Sollen das jetzt alle in jedem betroffenem Land gerichtlich feststellen lassen?

Stellt man auf den “Creator” ab, (wie soll man es auch sonst machen) haben wir es zumindest mal in Deutschland mit einem “importierten” Problem zu tun, welches auf dem Rücken der “Selbst ist der Mapper” ausgetragen wird, weil die Masse der Datenimporte von Zustimmern vor allem in den USA zum Gradmesser genommen wird, was gleichzeitig den Druck auf die deutsche Community erhöht, ebenfalls zuzustimmen.

Vermutlich hat jeder Mapper in der Vergangenheit mit Rücksicht auf die Arbeit Anderer, selbst dann keinen Weg gelöscht, wenn er lediglich die Eigenschaft “highway=irgendwas” hatte, um ihn anschließend mit geänderten Tags oder nach Verschieben wieder hochzualden und damit zu “übernehmen”.

Damit sind die “Zustimmer” zumindest in Europa und vor allem in Deutschland in einer schlechten Position. Wenn man sich die http://osm.informatik.uni-leipzig.de/map/ mal näher anschaut, stellt man fest, daß sehr viele Wege rot oder orange sind. Das bedeutet, daß diese Wege von “Nicht-Zustimmern” angelegt wurden und müßten in letzter Konsequenz bei der Lizenzumstellung gelöscht werden. Wie in dem anderen Thread festgestellt, werden Wege durch Verschieben einzelner Nodes nicht neu angelegt und “umauthorisiert”, weil der Weg selbst nur Referenzen auf einzelne NodesIDs enthält, die wiederum durch Verändern der Position (Breiten/Längengrad) ihre ID behalten. Was nutzen da die hinzugetaggten Eigenschaften eines Objekts wenn das Objekt selbst nicht mehr vorhanden ist!? Hinzu kommen die von Nicht-Zustimmern gemachten, Änderungen an von Zustimmern angelegten Objekten, welche ebenfalls gelöscht werden müßten.

Die Frage ist berechtigt. Mir zumindest ist erstmal das Hemd näher, als … Was nutzt die perfekte USA-Karte, wenn vor der Haustüre die Karte “leer” ist?
Vielleicht sollte man doch mal langsam über länder- oder kontinentspezifische OSM-Datenbanken nachdenken, deren Daten dann wirklich unter das jeweilige Landesrecht gestellt werden können.
Wenn man sich hier im Forum mal die 26!! Topics der USA-User anschaut, stellt sich doch automatisch die Frage, gibt es sowas wie eine Community in den USA überhaupt und wer macht eigentlich die OSM-Community aus?
Wir müsen doch nicht jeden Unsinn, den die Amis machen nachmachen…

Sicher richtig, nur sind bei einer Datenbank nicht die Datatypisten die Urheber.

Und: deine Interpretation hat das Potential für ganz ganz ganz unangenehme zivilrechtliche (Haftungs-) Konsequenzen, es ist sehr unwahrscheinlich, dass irgendjemand bei OSM noch weitermachen würde falls das zutreffend wäre.

Simon

Oehh… Wenn schon ist OSM und die OSMF von Engländern dominiert, dass letzte mal als ich nachgeschaut habe, waren die, mindestens so halb, in Europa.

Bevor ich’s vergesse, nur um mal -richtig- (:slight_smile: Druck aufzusetzen.

In der Schweiz (keine grossen Datenimporte) sind wir jetzt schon auf dem Weg zu 70% der Daten und etwas um 30% der Mapper. Deutlich über 90% sollten ohne grosse Probleme möglich sein.

Persönlich denke ich werden wir am Schluss so um 98-99% sein, sprich es fehlen vor allem Mapper die von uns gegangen sind und edwin.

Da man die Schweiz durchaus mit einem durchschnittlichen deutschem Bundesland vergleichen kann, sehe ich nicht ein, wieso ihr mit deutscher Gründlichkeit uns nicht schlagen könnt.

Simon

Weil wir Deutschen in unserem Perfektionismus dazu neigen, zu aller erst das Böse in etwas zu sehen. :wink:

lol

In der Schweiz gilt also auch im Prinzip das, was ich weiter oben bzgl. des deutschen UrhG geschrieben und verlinkt habe? Dann muss man diese Interpretation/Wahrheit …

… eben auch komplett anwenden: Ohne meine Zustimmung darf ein von mir angefasstes OSM-Element, wodurch ich Miturheber werde, nicht von anderen gelöscht werden. Und nur für Lizenzstreitereien würde ich so eine Erlaubnis nie erteilen … Wenn das UrhG als zutreffend angesehen wird, dann auch alle §§ und nicht nur die “passenden” §§.

Dann sieh halt die ODbL-Datenbank nicht als “alte Datenbank minus gelöschte Daten”, sondern als “neue Datenbank, in der nur ODbL-lizenzierte Daten sind”. Schon hat niemand mehr Deine mitgeurhebten Daten gelöscht.

(Wenn ich ein Buch unter CC-BY-SA mit 5 Artikeln von jeweils mehreren Autoren herausgebe, und dann das selbe Buch unter anderer Lizenz veröffentlichen möchte, meinst Du wirklich, Du könntest als Mitautor eines einzelnen Artikels den Druck der anderen 4 Artikel unter neuer Lizenz verhindern?)

Nein, in der Schweiz gibt es ein ähnliches Statut bezüglich Werke mit mehreren Urhebern, d.h. noch lange nicht, dass es auf den vorliegenden Fall irgendwie anwendbar ist.

Was mir nicht ganz klar ist aus deinen letzten n-postings:

Willst du alle Nichtzustimmende verklagen?

Oder willst du, dass die Zustimmenden dich verklagen?

So oder so, bei ca. 50’000 stipulierte Miturheber dürfte das sehr interessant werden.

Simon

Man ist Miturheber an Openstreetmap als Gesamtwerk. Jedes Hinzufügen, Bearbeiten oder Löschen eines Datensatzes stellt eine Bearbeitung des Werkes (§23 UrhG) dar. Hierzu ist eine Erlaubnis der Urheber erforderlich, welche diese über die CC-BY-SA Lizenz erteilen (“Sie dürfen […] Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen”).