In meiner Antwort ging es um die alte Lizenz. Nach der alten Lizenz bleibst Du Urheber der Daten:
Wenn du Daten bei OpenStreetMap hochlädst, dann bleibst du trotzdem der Urheber der Daten und besitzt daher ein Urheberrecht. Du stimmst allerdings zu, dass du deine Daten unter den Bedingungen der Lizenz freigibst. Die Daten bleiben dein geistiges Eigentum und nur du kannst diese Lizenz ändern. Das Copyright der gesamten Datenbank wird unter allen Beitragenden geteilt.
In einem Post wies jemand darauf hin, daß die neue Lizenz dem englischem Recht konform aber entgegen deutschem Recht vom Mapper verlangt, daß er sämtliche Rechte an den von ihm erzeugten Daten abtritt.
Aber nur an der Kopie, die er in die Datenbank einträgt. (Wenn also z.B. ein Amt die Landesgrenzen einträgt, dann behält das Amt trotzdem die Urheberrechte an der lokalen Datei mit den Grenzen drin.) Streng ausgelegt dürftest Du Dir also wahrscheinlich tatsächlich Deine eigenen Daten nicht mehr aus der Datenbank zurückholen und für andere Zwecke verweden. Falls Du das alllerdings trotzdem machst wird a) die OSMF Dich deswegen nicht verklagen und b) würde sie es erst gar nicht beweisen können, denn sobald Du aus den kopierten Daten die OSM-ID gelöscht hast sind die Daten nicht mehr von Deinem Original unterscheidbar.
Welchen Unterschied bewirkt das in der Praxis?
In der Praxis? Keinen.